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gerate oder dadurch, daß das Blatt als Beilage erscheint,
l 3’ c Unkosten deckt."
1 , Die Anträge werden nach längerer Besprechung der unter
tvm Cnstnnten Immission, zu der noch Thömmes-Wiesbaden
äur Beratung überwiesen.
< „In den Jahren, in denen keine Generalversammlung
Cb Zentral-Verbandes stattfindet, tverden seitens der Pro-
wzml-Vereine pro Mitglied nur 25 Pfg. an die Zentral-
^asse gezahlt." — Referent Esch,
zu r -f ' er Antrag wird mit Rücksicht auf die geringe Höhe der
den Äsenden Beiträge und in Hinsicht ans die immer wachsen-
schut^^dürsnisse des Verbandes (erhöhte Summen für Rechts-
,, Zahlung von Tagegeldern an die Verbands-Delegierten
"■ “• w.) abgelehnt.
[, est Westfalen hat schon ans der Tagung in Straßburg
° öt ' ^ cu Delegierten der Provinzialvereine außer der
T'""ung der Fahrkosten für die Tage der Generalversammlung
ledr ?blder zu b'willigen. Diese Angelegenheit muß heute er'-
^ I werden. Bei der Besprechung des Antrages hebt der
Um -sO'-'de hervor, daß der Antrag den kleineren Verbänden
pi. 1 . ev l tlt teunci leihen wolle. Hallermann-Werl begründet noch
klNn V Cn iciyiu luuuc.
^af' ^ en un ^ um Annahme, während Schuh-
^i^-Bochnm die Ansicht ausspricht, daß auch ohne Tagegelder
»pH w^der sich zur Übernahme des Delegiertenamt^s finden
Z^^Ochn. Ritzel-Fulda hebt hervor, daß es notwendig sei, jedes
Uud ^, Voranschlag über die zu erwartenden Einnahmen
hw. gaben aufzustellen, damit genau festgesetzt werden könne,
u»d ^osse zu leisten imstande sei. Die Vereine Rheinland
hnd wenden sich gegen den Antrag, weil sie der Ansicht
zu ' . es Sache der Provinzialvereine sei, ihre Delegierten
Auu schädigen. Lahme-Osnabrück und Poll-Norden bitten um
Zlwe des Antrages Westfalens, da es einerseits den kleineren
seit?, ] ]l n uu'hl möglich sei, diese Kosten aufzubringen, anderer-
^wch Unehtig sei, dieselben Personen ans eine Reihe von
kcfmw delegieren, damit sie sich besser mit der Sachlage
Aniv wachen könnten. Bei der Abstimmung wird der
hg Westfalen abgelehnt.
h-r. T wird die Gründung einer Verbandszeitung bcan-
— Referent Dernbach-Rheinland.
Ko>,,„ Yr* Erledigung dieses Antrags wird eine üglicdrige
Sien/l l0n eingesetzt, tvelche, da die Zeit der heutigen Dele-
c>ie>u^t^1"mmlnng abgelaufen ist, in der fortsetzenden Dcle-
Wersammlung Bericht erstatten soll.
Hier machte die Kommission folgende Vorschläge:
"Verl'ZWir wünschen, daß die bis jetzt unter dem Namen
dewnÜtt Leitung" versandten Mitteilungen des Hauptvorstandes
^'Unc * st ^. amtliche Bekanntmachungen in regelmäßigen Zcit-
'ln'nia st , u ^ie Zweigvereine in gewünschter mäßiger Form und
ö , tz^ls Manuskript in Druck versandt werden,
lahrti-s' diese Sache wird eine Summe bis zu 150 Mark
j w"n Verbände bewilligt. Selbstverständlich kann dieses
zeitun-!' den Vorsitzenden den Redakteuren für ihre Schul-
zur Verfügung gestellt werden.
"Tch,c wird empfohlen, probeweise die bisher bestehende
^werm's orrespondenz" (Sch.-E.) als Verbandseinrichtnng zu
den und weiter zu führen. Die politische Seite bleibt
wirdV7. e . ren Unternehmern überlassen. Herr Oundflieg-Aachen
Deüp Z'Ummt, die Leitung der „Sch.-C." nach der geschäftlichen
wn vorläufig weiter 511 führen.
%l) 0rt1 N ‘ Die Kommissionen für Jugendschristen (Obmann Bator-
habeg ,Un ^ ^' lr Jllgendschutz (Obmann Larbig-Mülheim a. d. R.)
Sie besonderen Sitzungen ihre Beratungen abgehalten,
sich es ^ZZen kurz Bericht und werden demnächst ein ausführ-
keferat vorlegen.
^ohaudl Anträge des Provinzialvereins Rheinland betr.
ßeseh^. "jjZ der Schulaufsichtsfrage und der im Programm vor-
'n der , "^oinungsaustausch über die Schulaufsichtsfrage" werden
des SRvn etten Delegiertenversammlung behmidelt. Der Fassung
Nicht a,Kwmpunktes entsprechend sollen bindende Beschlüsse
die beidp» ^^rden. Die vorgerückte Zeit ertaubt nicht, daß
werden ,? Referate ausführlich gehalten werden können, daher
ur die Kernsätze aus denselben vorgetragen. Jin Auf
trage des Provinzialvereins Rheinland spricht Ouadslieg-Aachen.
Er legt zuerst die Frage vor, ob die Frage der Schulaufsicht
innerhalb des Kath. Lehrerverbandes behandelt werden solle.
Werde diese Frage bejaht, so müsse man in der heutigen Ver
sammlung die Richtlinien für diese Behandlung innerhalb der
Zweigvereine des K. L.-V. festlegen. Für die heutige Tagung
sei ein Eingehen auf die Materie selbst nicht angängig, weil die
nötigen Grundlagen für die Behandlung derselben als „Friedens-
frage" noch nicht geschaffen seien. Bei der bisherigen von an
derer Seite erfolgten Behandlung der Schulanfsichtsfrage seien
vielfach Fehler unterlaufen. Solche sind:
1. zu enge Fassung des Begriffes (Fachaufsicht statt
Schulaufsicht);
2. Religions- oder Kirchenhaß;
3. Verletzung der den staatlichenOrganen schuldigen Achtung;
4. Ignorierung der Tatsache, daß viele gesellschaftlichen
Ordnungen zur Schule in Beziehung stehen;
5. persönliche Bitterkeiten und Spaltungen zusammenge
höriger und znsammenwittender Lehrerkreise;
6. nicht hinreichende Berücksichtigung der Individualität
des Beaufsichtigten;
7. Inangriffnahme der Frage bei ihrer Peripherie und
nicht bei ihrem Mittelpunkte.
8. Ausgestaltung der an sich berechtigten Frage zu einer
religiösen, nationalen und persönliche n
Streitfrage.
Vor diesen Fehlern müsse sich die Verfolgung der Frage
innerhalb des K. L.-V. freihalten. Insbesondere müsse auch
entschieden werden, ob die Behandlung durch einzelne dazu be
stimmte Personen oder durch sämtliche Zweigvereine geschehen
soll. Entscheidet sich die Versammlung für letztere Art und
Weise, so dürften für die Bearbeitung folgende Grenzen zu
ziehen sein:
kt) Jedes Streben auf Entchristlichnng der Schule und
auf Behinderung der Kirche, ihres Amtes zu walten, ist aus
geschlossen.
b) Die Verhandlungen dürfen nicht den Zweck verfolgen,
auf die Politik, die in der Frage liegt, einzuwirken.
(Statut.)
o) Die Autorität der Staatsbeamten ist zu schonen.
ä) Es darf nichts zum zwingenden Beschluß erhoben
werden, was dem freien Beurteilen des einzelnen überlassen
werden kann.
ES sind die aus der verschiedenen Auffassung der christ
lichen Konfession über die Kirche und über ihre Rechte sich not-
wendig ergebenden Schwierigkeiten einer einheitlichen Gestaltung
der Aufsicht für alle Schulen zu berücksichtigen.
6) Die Behandlung soll den Charakter einer Streitfrage
nicht annehmen.
t) Persönliche Bitterkeiten dürfen sich nicht einschleichen
und Fehler einzelner dürfen nicht zum Gegenstand der Dis
kussion werden.
g) Verhandlungen und Beschlüsse einzelner Vereine'dürfen
nicht als Beschlüsse des K. L.-V. bezeichnet werden.
li) Jeder Verein, der einen Beschluß faßt, soll gehalten
sein, diesen Beschluß mit Begründung einer zu bezeichnenden
Zentralstelle einzusenden.
(Fortsetzung folgt.)
Hab frischen Mut,
Du deutsches Blut:
Auf Gott vertraue,
Und um Dich haue! F. W. Weber.
Dein Müssen und dein Mögen,
Die stehen sich oft entgegen:
Du tust am besten, wenn du tust,
Nicht was du magst, nein, was bu mußt.
F. W. Weber.