Full text: Mitteilungen des Vereines der Freunde Herbartischer Pädagogik in Thüringen - 38.1911 (38)

=. „ZU ananmmeenn 
YIT 
Auszug aus den Satzungen 
8 1. Der Verein hat die Förderung der Erziehung in 
Haus und Schule zum Zweck. Um einen gemeingamen Boden 
zu haben, betrachtet er die Lehren der Herbartigchen Päda- 
gogik als allgemeinen Beziehungspunkt, Sei es, daß diege 
Lehren anerkannt, ausgebaut und weitergeführt, 861 es, daß 
SIe bekämpit, widerlegt und ergetzt werden. 
8 4. Mitglied kann jeder werden, der den Bestrebungen 
des Vereins zugeneigt ist. 
8 5. Der Käntritt in den Verein geschiebt durch An- 
meldung bei den Vorstandsmitgliedern oder den Bevoll- 
mächtigten; der Austritt erfolgt anf demselben Wege. 
8 6. Jedes Mitglied zahlt einen jährlichen Beitrag von 
15 Pf. Dieger ist entweder unmittelbar oder durch Ver- 
mittelung des Bevollmächtigten dem Rechnungsführer ein- 
zuhändigen. 
8S 7. Die Jahregbeiträge gind bis 1. Oktober zu ent- 
richten. Wer länger als 2 Jahre mit geinem Beitrag im 
Rückstand bleibt, verliert die Mitgliedschaft. 
S8 11. Der Vorstand ist ermächtigt, zur Regelung der 
Vereingangelegenheiten eine beliebige Zahl von Bevollmäch- 
ligten zu ernennen. Diese haben die Aufgabe, auf alle Weise 
die Interessen des Vereins zu fördern, namentlich durch 
Gründung und Unterhaltung von Orts» und Zweigvereinen. 
Sie Sind behilflich bei Verteilung der Mitteilungen und bei 
Binziehung der Mitgliederbeiträge. Bis 1, Dezember jeden 
Jahres haben gie ein nach Ortschaften alphabetisch geord- 
Detes Verzeichnis der Mitglieder ihres Bezirkes mit Angabe 
der innerhalb des Jahres erfolgten Veränderungen (Todes- 
fälle, Versetzungen) dem Schriftführer des Vereins einzureichen. 
S8 12. Alljährlich wird eine Hanuptyersammlung ab- 
gehalten, und zwar in den Ogterferien. 
S8 13. Die jedesmalige Finladungsgehrift wird yom Vor- 
Stande mindestens einen Monat vor der Sitzung zur Kennt- 
nis der Mitglieder gebracht. 
8 14. Die Vergammlung HEndet alle zwei Jahre in Erfurt 
Statt, in den Zwigchenjahren wird gie in einer Stadt im 
Osten, Westen oder Süden Thüringens abgehalten. 
8 15. Abänderungen der Satzungen Können nur in der 
Hauptvergammlung vorgenommen werden, es entscheiden da- 
bei drei Viertel der Anwegendeyn.
	        
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