Zu dieſem Zwe ſind zunächſt die nog in R] befindlichen Stu-
diendirektoren nach XI1 einzuſtufen.
Ferner iſt aus ſachlichen Gründen notwendig eine Vermehrung
der Oberſtudienratsſtellen, die bi8her nur für große Doppelanſtalten
und für Vollanſtalten mit mindeſtens 12 Klajjen zugeſtanden worden
ſind, abgeſehen von den etwa 20 dur<h den Hauz3halt 1922 geſchaffe-
nen Stellen für die mit beſonderen Auſgaben betrauten Fachoberſtu-
dienräte. Nach den praktiſchen Erfahrungen der lezten Jahre iſt eine
Auzſtattung aller Anſtalten mit Oberſtudienratsſtellen zweckdienlich
und notwendig, wobei beſonders auf die großen Nichtvollanſtalten
mit ihrer zum Teil übermäßig großen Klaſſen= und Schülerzahl hinge-
wieſen ſei. Jeßt wird die3 aber um ſo dringlicher, als den an und für
ſich ſchon überlaſteten Anſtaltsleitern mit der Durchführung der Scul-
reform neue, erheblich vermehrte Aufgaben für den inneren Schulbetrieb
geſtellt ſind. Dieſen können ſie unmöglich gerecht werden, wenn ſie nicht
eine Unterſtüzung erhalten in der wiſſenſchaftlichen Leitung der Schule
und eine Entlaſtung infolge Befreiung von beſtimmten Teilen der äuße-
ren Verwaltung durch die Oberſtudienräte, wie e38 in dem Erlaß des
Miniſterium38 f.W.K.u.V. vom 28. 11.1921 -- VI11 11151 -- vorge-
ſehen iſt. An großen Doppelanſtalten wird eine weitere Entlaſtung des
Leiter3 durch Beſtellung eine3 2. Oberſtudienrats anerkannt werden müj=-
ſen analog den Konrektorſtellen an Volksſchulen mit ſe<3 oder mehr auſ-
ſteigenden Klaſſen gemäß 8 1 VDEG.
Zuſammengefaßt lauten alſo die Forderungen:
1. Einſtufung aller Studiendirektoren nach XI].
2. Einrichtung von Oberſiudienratsſtellen an allen höheren Lehr-
anſtalten.
Einrichtung mehrerer Oberſtudienratsſtellen an großen Dop-
pelanſtalten. .
3.
Mitteilungen und Nachrichten.
Preußiſcher Landtag.
Aſſeſſoren in den Provinzialſchulkollegien.
Der Abgeordnete Schuſter (DVP.) hat folgende kleine Anfrage
(Nr. 395) eingebracht :
Durch den Erlaß vom 5. Juni 1925 (U 11 2065 -- 24 1) ſind
die Provinzialſchulkollegien angewieſen worden, die biöSher vort aus-
hilfsweiſe beſchäftigten Studienaſſeſſoren zum 1. Oktober d. JI.
wieder höheren Lehranſtalten zur Beſchäftigung zu überweiſen. In
den Kreiſen der Aſſeſſoren hat dieſer Erlaß zur Beunruhigung An-
laß gegeben.
Wir fragen das Staatsminiſterium, welche Gründe für diejen
Erlaß vorliegen ?
Das Miniſterium hat dem Landtag folgende Antwort hierauf
zugehen laſſen: .
. Nach den Erfahrungen der leßten Jahre hat ſich herausgeſtellt,
daß die aushilf38weiſe Beſchäftigung von Studienaſſeſſoren mit Der
Bearbeitung der Perſonalien der Studienaſſeſſoren in den Provinzial-
'chulfollegien der Herſtellung einer engeren Verbindung der Ober-
ſchulräte mit den einzelnen Studienaſſeſſoren im ganzen eher abträg-
li< al3 förderlich geweſen iſt. Im Intereſſe dieſer engeren Ver-
bindung, deren Förderung dringend notwendig iſt, habe ich die Fort-
führung dieſes vor einigen Jahren begonnenen Verſuchs eingeſtellt.
Aſſeſſoren in Oſt=-Oberſchleſien. .
Die Abgeordneten Weiſemann und Frau von Tiling (Dn. VP.)
haben im Landtag folgende kleine Anfrage Nr. 417 eingebracht :
Dem Vernehmen nach verlieren die im Numerus clausus be-
findlichen Studienaſſeſſoren in Oſt-Oberſchleſien (Polniſch-Oberſchle-
ſien) dieſe Berechtigung, wenn ſie nac< Preußen zurückkehren.
Da38 Staats3miniſterium wird gefragt, ob dieſe Nachricht den
Tatſachen entſpricht ? |
Die preußiſchen Ausführungsbeſtimmungen zum Geſeß
vom 18. 4. 25.
Eine kleine Anfrage der Abgeordneten Sto> (Dvölk.) und Ge-
noſſen (abgedrukt S. 432 d. Bl.) wurde vom preußiſchen Unter-
richt3miniſter wie ſolgt beantwortet :
Die preußiſchen Ausführungs8beſtimmungen vom 17. April
1925 ſtehen im Einklang mit dem Reich8geſez vom 18. April 1925,
betr. den Lehrgang der Grundſchule. Ihre Aufhebung kann nicht
in Frage kommen. Im übrigen nehme ich Bezug auf die eingehen-
478
den Ausführungen de3 Miniſterialdirektor3 Kaeſtner in der Sitzung
des Ausſchuſſes für das Unterricht3weſen am 15. Mai d. J.
Einſtweilige Verſezung von Lehrkräften der aufgelöſten Lehrer-
bildungsanſtalten in den einſtweiligen Ruheſtand.
Auf eine kleine Anfrage des Abg. Beuermann u. Gen. (DVP.)
iſt die nachſtehende Antwort de3 Unterricht8miniſters Dr. Beer ein-
gegangen :
Der Beſchluß de3 Landtages vom 20. März d. J. unter
Ziffer 2 und 4 kann zum lebhaften Bedauern der Unterrichtsver=
waltung =- wie übrigens ſchon bei der Beſchlußfaſſung im Plenum
erflärt wurde -- nicht ausgeführt werden.
Die Schaffung von k.w.-Stellen im HauShaltsplan für die-
jenigen nicht akademiſch gebildeten Lehrkräfte, die für die Über-
nahme in die neue Lehrerbildung nicht in Betracht kommen, iſt
de3halb nicht möglich, weil ſich nicht überſchen läßt, welc<e Lehr-
kräfte an die neuen Lehrerbildungsanſtalten übernommen werden
können, und zwar um ſo weniger, als der Zeitpunkt der Schaffung
der neuen Lehrerbildungsanſtalten noch nicht feſtſteht.
„Wegen augenblikliher Unmöglichkeit ihrer Beſchäftigung“
ſind Lehrkräfte nicht in den einſtweiligen Ruheſtand verſezt worden.
Die Verſezungen in den einſtweiligen Ruheſtand ſind vielmehr da-
dur< notwendig geworden, daß die ſtaatlichen Einrichtungen, die
den Stellen zugrunde lagen, nämlich die Lehrerbildungsanſtalten,
gemäß dem Beſchluß de8 Staatsminiſteriums8 vom 7. Oktober 1924,
organiſch umgeſtellt worden ſind. Soweit die bisherigen Einrich-
tungen bereit3 aufgelöſt ſind, können für ſie weiterhin planmäßige
Stellen im Haushalt nicht au8gebracht werden.
Die Ausgleichöunterſtüßungen ſind ſämtlich angewieſen; ihre -
Auzzahlungen dürften inzwiſchen erfolgt ſein.
Kleine Anfragen, betreffend Angelegenheiten der Unterrichtsver-
waltung.
Kleine Anfrage Nr. 400 von Ditfurth, Dr. Weiſemann und
Dr. Quaet-Faſlem, (Deutſc<hn. Volks3p.):
Der Studienaſſeſſor Gotthard Pudor in Hildesheim wurde mit
Ablauf des Schuljahres 1923/24 mit Bezug auf die Beamtenabbau=-
verordnung vom 8. Februar 1924 dur< das P.S.K. Hannover aus
dem Schuldienſt entlaſſen. Pudor ſtand vor dem Staatsexamen, als
1914 der Krieg ausbrach. Er ging als Kriegsfreiwilliger ins Feld
und diente dem Vaterlande mit der Waffe bis zum Krieg3onde. Schwore
Krankheit, die er ſich im Felde zugezogen hatte, hinderte ihn bi3
Oſtern 1919 an der Wiederaufnahme ſeiner Studien. Im Dezember 1919
machte er ſein Staat3examen mit Geſchichte ſür 1, Latein und Grie-
<hiſ< für II. Er wurde behuf8 pädagogiſcher Ausbildung dem Gym-
naſium Andreanum Hilde3heim überwieſen und beſtand ſein Aſſejſor-
examen mit „Gut“. Jn den Jahren ſeiner Lehrtätigkeit fand er die
Anerkennung ſeiner Vorgeſeßten und Kollegen. Auch gewann er die
Sympathien der Elternſchaft. Durch die obenerwähnte Verfügung wurde
er jedoch abgebaut mit der Begründung der zu engen Begrenzung
der unterrichtlichen Befähigung und des zu geringen Umfangs der Lehr-
befähigungen. |
Dieſer Entſcheid de3 P.S.K. Hannover hat in den Kreiſen der
Kollegen und der Elternſchaft allgemeines Befremden erregt.
Wir fragen an:
Billigt das Staatsminiſterium da3 Verhalten des P.S.K. Han-
nover gegenüber einem Manne, der jahrelang ſeine Kraft dem Vater-
lande im Felde geopfert hat, und glaubt e3, daß die Begründung
des P.S.K. für die Entlaſſung des Studienaſſeſſor3 Pudor ſtich-
haltig ſei?
Berlin, den 26. Juni 1925.
Kleine Anfrage Nr. 390 Dr. von Krie3 (Pot3dam) (Deutſchn.
Volks8p.):
Am Gymnaſium und an der damit verbundenen Oberrealſchule in
Scneidemühl iſt ſeit Oſtern. 1924 die durch Abbau frei gewordene Stelle
des Oberſtudienrat3 unbeſeßt gelaſſen. Unbeſeßt ſind ferner vier etats-
mäßige Studienratsſtellen. Das Verhältnis zwiſchen ctat8mäßig akade-
miſchen Lehrſtellen an der Anſtalt zu den dort beſchäftigten Studien-
aſſeſſoren iſt faſt auf 1:1 zurükgegangen. Die Anſtellungsverhältniſſe
der Studienaſſeſſoren in der Grenzmark ſind denkbar angünſtig. Die
Folge iſt ein ſtarker Perſonalwechſel, der in das grenzmärkiſche Sc<ul-
weſen, das Ruhe und Stetigkeit verlangt, eine ſchädliche Unruhe hin-
einträgt.
Weite Volkskreiſe ſehen in dieſen Verhältniſſen eine Vernach-
läſſigung der kulturellen Intereſſen der völkiſch bedrohten Grenzmark.
Iſt da8 Staat3miniſterium bereit, dafür Sorge zu tragen, daß
den Kulturbelangen der Grenzmark in vollem Umfang?, namentlich auch
in perſoneller Beziehung Rechnung getragen und der berechtigt?:n Emp-
findlichkeit über Vernachläſſigung dieſer Belange zum Wohle de3
Vaterlandes der Boden entzogen wird?
Berlin, den 23. Juni 1925.