Full text: Deutsche Blätter für erziehenden Unterricht - 21.1894 (21)

-8 227 >- 
wie der Knaben - Handarbeitsnnterricht, methodisch betrieben, 
dieser allerhöchsten Forderung wehr wie der Sonstige Schul- 
unterricht nachkommt. Der leitende Gedanke bei den Aus- 
führungen des Redners war der, daſs die Knabenhandarbeit 
Sei: ein vortreffliches Übungsfeld der Kräfte und des Willens, 
ein wirksSames Mittel zu deren Stärkung, eine Schutzwehr 
gegen das Böge, insbeSondere gegen den Anfang alles Lasters, 
den verderblichen Müſsiggang, ferner eine Quelle edler Freude, 
eine zweckmäſlsige Vorbereitungsstätte für das Leben, endlich 
ein Wecker des KunstsSinns und ein PVörderer des Kunst- 
gewerbes. Begonderen Wert erhielten diese Ausführungen 
durch verschiedene Mitteilungen aus Solchen Schulen und 
Anstalten, in denen Seit längerer Zeit der Handarbeitsunter- 
richt mit gutem Erfolge erteilt worden 1St. 
Über die Knabenhandarbeit in ihrer AnpasSung 
an ländliche Verhältnisse 8prach Lehrer Kalb aus Gera. 
Die erziehliche Knabenhandarbeit nimmt, So führte Redner 
aus, in dem Erziehungsplane für die Jugend eine wichtige 
Stelle ein, da Sie bestrebt ist, die harmonische Ausbildung 
von Körper und Geist, nach der Seite der körperlichen Aus- 
bildung hin zu ergänzen. Die Kinführung der MasSchine in 
den Betrieb der Landwirtschaft, die Anwendung zuSammen- 
gegetzter Werkzeuge, die ganze Art des Arbeitens aber Setzt 
eine größsere technische Gegchicklichkeit yoraus und macht 
Sie zur Notwendigkeit. Mit der Aufnahme eines ausgedehn- 
teren WiSSensstoffes muls auch das Können zunehmen, 
auch in den Kreisen der Landbewohner. Bezüglich des Unter- 
richts in weiblichen Handarbeiten hat man der Anforderung 
 
der Zeit Schon Rechnung getragen. Neben der erziehlichen 
Bedeutung hat der Unterricht in Knabenhandarbeit auch noch 
eine praktische Seite, indem er anleitet zur Anfertigung 
mancher Gebrauchsgegenstände, 80 zur Ordnung und Spar- 
Samkeit hinführt und für die Zeiten, da der Landmann durch 
die Ungunsl der Witterung in das Zimmer gebannt ist, ihm 
VeranlassSung zu nützlicher und anregender Beschäftigung 
geboten 18t. 
Der Vortragende machte Sodann eingehende VorSchläge 
bezüglich der Gestaltung des ganzen Unterrichtsbetriebes auf 
dem Lande, der die Liebe zum heimatlichen Boden und die 
Erziehung für die ländlichen Verhältnisss mit fördern Solle. 
Je nach der Janreszeit werde der Schulgarten oder die Werk- 
Statt Gelegenheit zu nutzbringender Beschäftigung bieten. 
Auch für landwirtschaftliche Winterschulen und Fortbildungs- 
Schulen Sei der HandfertigkeitSunterricht zu empfehlen. 
Kine Besprechung an die mit Jebhafter Zustimmung auf- 
genommenen Ausführungen Schloſs Sich nicht an. 
In einem kurzen Schluſsworte warf Dr. Götze-Leipzig 
einen kurzen Rückblick auf die ernste Arbeit des Kongresses, 
dankte der Stadt Danzig herzlich für ihre groſse Gastfreund- 
lichkeit und Schloſs mit einem von der Versammlung leb- 
haft aufgenommenen Hoch anf die Stadt Danzig. 
Es folgte Sodann unter zahlreicher Beteiligung ein ge- 
meingames Mittagessen, an welchem auch der Minister 
von Golſsler teilnahm. Der Kongreſs hat nach einmütigem 
Urteil aller Beucher einen glänzenden Verlauf genommen. 
 
Zeitgeschichtliche Mitteilungen. 
Preuſsen. Nach einer den weiblichen Handarbeitsunterricht 
betreffenden Ministerial-Verfügung vom 30. März d. J. wird in den 
Städten darauf zu achten Sein, daſs der Unterricht in den weiblichen 
Handarbeiten thunlichst durchweg in die Hände geprüfter Lehre- 
rinnen gelegt werde. Dieges Ziel wird Sich leichter erreichen lasSen, 
wenn etwa an Orten, wo mehrklassige oder mehrere einklassSige 
Schulen bestehen, eine gemeinsame Lehrerin für den weiblichen 
Handarbeitsunterricht angestellt und dadurch deren volle Begchäf- 
tigung, feste Anstellung und PenSionsberechtigung ermöglicht wer- 
den kann. Ob in einzelnen Fällen, wo ländliche Schulgemeivden 
nahe beieinander liegen, Sich ein ähnliches Verhältnis herbeiführen 
lasgen wird, bleibt der Erwägung der Königlichen Regierungen 
überlasgen. Im übrigen ist Streng darauf zu halten, daſs der Unter- 
richt in weiblichen Handarbeiten nach Malſsgabe der wiederholt er- 
gangenen Ministerial-Verfügangen Sich auf diejenigen Arbeiten be- 
Schränkt, welche für das häusgliche Leben unentbehrlich Sind, und 
daſs alles, was über dieses Mals hinausgeht, von dem in Rede 
Stehenden Unterricht ferngehalten wird. Daſs die örtlichen Schul- 
aufsichts - Behörden und Beamten Sowie die Departements -Schulräte 
bei ihren SchulreviSionen auch dem Unterrichte in den weiblichen 
Handarbeiten ihre besondere Aufmerkgamkeit zuwenden, wird als 
Selbstverständlich angenommen. Wenn gich namentlich in Städten 
gebildete Frauen willig finden, unter Zustimmung der Ortsschul- 
behörde eine Ständige Aufsicht über den weiblichen Handarbeits- 
unterricht zu übernehmen, 80 ist dies freudig zu begrüſsen. 
-- Nach einer neuerlichen Entscheidung des Oberverwaltungs- 
gerichts Steht einem Schulinspektor die Befugnis zu, Maſsregeln, 
welche in den Bereich der Schulzucht gehören, Selbst zur An- 
wendung zu bringen. Ein Geistlicher, welcher zugleich Staatlicher 
Schulinspektor ist, dementsprechend Seine Strafbefugnis während 
des Konfirmandenunterrichtes in ersterer oder letzterer Eigenschaft 
augübt, richtet Sich einmal nach geinem eigenen erklärten Willen, 
und anderergeits danach, ob die That, welche er Strafen wollte, in 
der Verletzung der Pflichten eines Konfirmanden bestand oder eine 
erziehliche Gegenwirkung der Schule erforderte. Die Bestimmungen 
der Nr. 5 und 6 der A..K.-0O. vom 14. Mai 1825 (G.-8. 8. 149) 
 
 
Sind durch die Verordnung vom 16. September 1867 (G.-S. S. 1515) 
auch auf die 1866 erworbenen Landesteile ausgedehnt. 
-- Jalle a. 8. Das erste Glied in der Reihe der PYrancke- 
Schen Stiftungen, die Freischule, hat, wie die »Sächs. Schulztg.« 
mitteilt. nach 199jähriger Segensreicher Wirksamkeit zu bestehen 
aufgehört, Als 1888 der Gedanke A. H. Franckes, der ärmeren 
Bevölkerung freien Unterricht zu Schaffen, in Preuſgen durch Staats- 
gegetz Wirklichkeit wurde, erschien die AuflöSung der 1695 ge- 
gründeten Freischule geboten, um die bis dahin auf gie verwandten 
Mittel anderen Anstalten der Stiftungen dienstbar zu machen, die 
keineswegs über 80 grofse Mittel verfügen, wie vielfach angenommen 
wird, Sondern begonders jetzt, wo für die höheren Lehranstalten 
der neue Normaletat eingeführt ist, Sebr mit ihren Geldern zu Rate 
gehen müssSen. So wurden die KlassSen der Freischulen eingezogen, 
um die Umwandlung der Angtalt in eine Bürgerschule allmählich 
durchzuführen. Durch eine einfache, aber würdige Feier ist nun 
am 19. März die FreiSchule geschlosgert worden, die in den letzten 
Jahrzehnten eine zwiechen 500 und 700 wechgelnde Schülerzahl 
batte und in ihrer nahezu 200 jährigen WirkSamkeit im ganzen nicht 
weniger als 19300 Kindern, nämlich 9550 Knaben und 9750 Mäd- 
chen unentgeltlichen Unterricht gewährt hat. 
Kgr. Sachsen. Gegen die Sittliche Gefährdung der Schuljugend 
in den LKigenbahnwagen hat das evangelisch - lutherischbe Landes- 
konsistorium in Sachgen bei der Generaldirektion der SächgiSchen 
Staatsgeigenbahnen Schritte gethan, welche bewirkten, daſs eine all- 
gemeine Anordnung getroffen iSt, wonach bei Sämtlichen Zügen, bei 
denen die Beförderung einer gröſseren Anzahl von Kindern in Frage 
kommt, thunlichst beSondere Wagenabteilungen zur Unterbringung 
dergelben zu verwenden Sind. Das »Hann. Sonntagsblatt« bemerkt 
dazu mit Recht: »Das wäre auch anderswo Sehr heilsam ; gesSchieht 
08 doch Sehr oft, daſs Kinder in den Kigenbahnwagen die gchlimm- 
Sten Dinge zu hören bekommen, und welchen Schaden kann ein 
böges Wort in einer Kindesgeele anrichten! Überhaupt 'thäte es 
not, mehr Jugendschutz eintreten zu lasgen auf den Straſgen, vor 
den Wirtshäugern, den Schauläden, auf den Schützenfestplätzen und 
dergleichen.«
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.