Full text: Evangelisches Monatsblatt für die deutsche Schule - 2.1882 (2)

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Zum neuen Jahre- Offener Brief. 
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lich auszuführen. Unser Deutscher Evangelischer Schulverein wächst unter 
Ihrer Ordnerschaft an Mitgliederzahl; wächst er auch gleichermaßen an 
innerer Tüchtigkeit, wird er seinen Satzungen auch immer mehr gerecht? 
Wir wollen auf allen Gebieten der Erziehung und des Unterrichts die 
eigentümlich deutsche Art in inniger Verbindung mit der evangelischen 
Wahrheit zur vollen Geltung bringen und zwar lediglich durch gegen 
seitige Verständigung der Mitglieder. Zu solchen Mitgliedern gehören 
der Absicht unseres Stifters gemäß hohe Schulregenten und einfache 
Volksschullehrer, Prälaten und Landgeistliche, Hausväter, vornehm und 
einfach bürgerlich Diese alle sollen sich nach unseren Satzungen mit 
Rücksicht auf das gemeinsame Ziel verständigen durch persönliche Zu 
sammenkünfte und auf litterarischem Wege. Ihre Anregung (Monats 
blatt 1881 S. 319), daß die Mitglieder in landschaftlichen Gruppen 
sich besonders um Leiter zusammenschließen und die Erziehungsfragen in 
regelmäßigen, auch für christliche Hausväter anregenden Konferenzen be 
sprechen möchten, scheint nicht ganz auf unfruchtbaren Boden gefallen zu 
sein. Dem Herrn Oberlehrer Freytag in Berlin und gleichgesinnten 
thätigen Genossen rufe ich ein fröhliches Glück auf! zu. Sollten aber 
nicht in jeder Stadt, in welcher mehrere Vereinsgenosfen zusammenleben 
oder sich anwerben lassen, wenigstens in den Wintermonaten regelmäßige 
Zusammenkünfte allmonatlich sich ermöglichen lassen, in denen Hausväter, 
Lehrer und Geistliche auf Grund kurzer Vorträge oder Thesen über Er 
ziehungsfragen sich besprächen und verständigten? Und wenn eine große 
Anzahl von Vereinsgenossen vom persönlichen Verkehr mehr oder weniger 
abgeschnitten ist, sollen die nur durch das Band des „Evangelischen 
Monatsblattes" mit dem Verein in Verbindung bleiben? Zu druck- 
fertigem Schreiben ist nicht ein jeder berufen und be 
fähigt, aber m. E. muß jeder für den Verein arbeiten. 
Wie unser ganzer Verein nur durch tüchtige Wirksamkeit das Recht 
seiner Existenz und seine Lebensfähigkeit beweisen kann, so giebt nur 
Mitarbeit ein inneres Recht zur Mitgliedschaft in demselben, so muß 
ein jedes Mitglied in irgend einer Weise durch Beteiligung an der Vereins 
arbeit sein Recht beweisen, ihm anzugehören. Darum ist früher in 
unserm Vereine die Korrespondenz gepflegt. Darin konnten insonderheit 
die Glieder der Diaspora in den ihnen vorgelegten Erziehungs- und 
Unterrichtsfragen je nach Wunsch und Begabung ihre Ansichten aus 
sprechen, begründen und so für das Ganze ihr Scherflein beitragen. 
Darum müssen auch alle diejenigen Mitglieder des geistlichen und Lehrer
	        
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