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Zum neuen Jahre- Offener Brief.
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lich auszuführen. Unser Deutscher Evangelischer Schulverein wächst unter
Ihrer Ordnerschaft an Mitgliederzahl; wächst er auch gleichermaßen an
innerer Tüchtigkeit, wird er seinen Satzungen auch immer mehr gerecht?
Wir wollen auf allen Gebieten der Erziehung und des Unterrichts die
eigentümlich deutsche Art in inniger Verbindung mit der evangelischen
Wahrheit zur vollen Geltung bringen und zwar lediglich durch gegen
seitige Verständigung der Mitglieder. Zu solchen Mitgliedern gehören
der Absicht unseres Stifters gemäß hohe Schulregenten und einfache
Volksschullehrer, Prälaten und Landgeistliche, Hausväter, vornehm und
einfach bürgerlich Diese alle sollen sich nach unseren Satzungen mit
Rücksicht auf das gemeinsame Ziel verständigen durch persönliche Zu
sammenkünfte und auf litterarischem Wege. Ihre Anregung (Monats
blatt 1881 S. 319), daß die Mitglieder in landschaftlichen Gruppen
sich besonders um Leiter zusammenschließen und die Erziehungsfragen in
regelmäßigen, auch für christliche Hausväter anregenden Konferenzen be
sprechen möchten, scheint nicht ganz auf unfruchtbaren Boden gefallen zu
sein. Dem Herrn Oberlehrer Freytag in Berlin und gleichgesinnten
thätigen Genossen rufe ich ein fröhliches Glück auf! zu. Sollten aber
nicht in jeder Stadt, in welcher mehrere Vereinsgenosfen zusammenleben
oder sich anwerben lassen, wenigstens in den Wintermonaten regelmäßige
Zusammenkünfte allmonatlich sich ermöglichen lassen, in denen Hausväter,
Lehrer und Geistliche auf Grund kurzer Vorträge oder Thesen über Er
ziehungsfragen sich besprächen und verständigten? Und wenn eine große
Anzahl von Vereinsgenossen vom persönlichen Verkehr mehr oder weniger
abgeschnitten ist, sollen die nur durch das Band des „Evangelischen
Monatsblattes" mit dem Verein in Verbindung bleiben? Zu druck-
fertigem Schreiben ist nicht ein jeder berufen und be
fähigt, aber m. E. muß jeder für den Verein arbeiten.
Wie unser ganzer Verein nur durch tüchtige Wirksamkeit das Recht
seiner Existenz und seine Lebensfähigkeit beweisen kann, so giebt nur
Mitarbeit ein inneres Recht zur Mitgliedschaft in demselben, so muß
ein jedes Mitglied in irgend einer Weise durch Beteiligung an der Vereins
arbeit sein Recht beweisen, ihm anzugehören. Darum ist früher in
unserm Vereine die Korrespondenz gepflegt. Darin konnten insonderheit
die Glieder der Diaspora in den ihnen vorgelegten Erziehungs- und
Unterrichtsfragen je nach Wunsch und Begabung ihre Ansichten aus
sprechen, begründen und so für das Ganze ihr Scherflein beitragen.
Darum müssen auch alle diejenigen Mitglieder des geistlichen und Lehrer