Full text: Evangelisches Monatsblatt für die deutsche Schule - 3.1883 (3)

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1883. No. 5. 
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für die deutsche Schule. 
Organ des Deutschen Evangelischen Schulvereins. 
Erscheint am 15. jedes Monats und wird den Mitgliedern gratis und franko geliefert. 
Für Nichtmitglieder Preis des Jahrgangs 4 M. Alle Buchhandlungen und Post 
anstalten nehmen Bestellungen an. — Beiträge für das Blatt sind an den Her 
ausgeber, Inserate für den Umschlag an die Verlagshandlung zu senden. 
Für letztere wird die Petitzeile oder deren Raum mit 30 Pf. berechnet. — Anmel 
dungen für den Verein sind an dessen Schriftführer, Lehrer Sielaff in Stettin, 
Pölitzerstraße 94 zu richten. Die Jahresbeiträge (3 M.) nimmt der Kassierer, 
Gymnasial - Elementarlehrer Lüttschwager zu Treptow a. Rega entgegen. 
Wissenschaftliche Darstellung der christlichen Pädagogie. 
Von Pfarrer G. Sturmfels zu Seligenstadt a. M. in Hessen. 
Das Recht auf christliche Pädagogie. 
Christenkinder treten nicht rechtlos in das Leben ein. Sie haben 
vor allem das Naturrecht auf Schutz und Pflege ihres Lebens. Das 
selbe ist im Worte Gottes bestätigt, durch Staatsgesetze und Veran 
staltungen der christlichen Liebe gesichert. Das Recht auf Erziehung kann 
bei Christenkindern nicht fraglich sein; es geht aus dem Geiste des Christen 
tums hervor, wird im Worte Gottes oft erwähnt und ist gleichfalls durch 
Staatsgesetze und Verordnungen verbürgt. Das Recht auf christliche Er 
ziehung wird den Christenkindern in der heiligen Taufe feierlich garantiert. 
Erläuterungen: 
Die Rechte der Kinder sind so alt, als die Menschheit selber. Sie 
sind vom Schöpfer in die Natur des Menschen gelegt, machen sich mit 
Naturnotwendigkeit geltend und können bloß da außer Wirksamkeit gesetzt 
werden, wo die Menschen in der Finsternis des Heidentums leben, oder 
in bewußter Feindschaft von Gott abgefallen sind. Bei den Spartanern 
wurden nach Lykurgs Gesetzgebung schwächliche Kinder in die Abgründe 
des Taygetus gestürzt. Nach römischen Gesetzen gab die patria potestas 
dem Vater das Recht selbst über das Leben seiner Kinder. Bei den 
Indiern werden überflüssig geborene Mädchen noch jetzt sofort nach der 
Geburt getötet. Der Kindermord erhielt sogar religiöse Weihe als Dienst
	        
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