Full text: Evangelisches Monatsblatt für die deutsche Schule - 3.1883 (3)

von Schule und Haus bei der Erziehung. 
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1. Der eigentliche und beständige Erzieher des Menschen ist Gott 
der HErr; doch hat er demselben am Anfange des Lebens das Eltern 
haus und die Schule als seine Stellvertreter verordnet. 
2. Den Hauptanteil an der Erziehung hat das Haus. 
3. Die Schule hat das Haus bei der Erziehung zu unterstützen. 
4. Wirkliche Erziehung ist nur möglich durch das Zusammenwirken 
von Schule und Haus. 
5. Die Erziehung hat die Aufgabe, das Kind zu einem gesunden 
und wahrhaft sittlichen Menschen heranzubilden. 
6. Wahrhafte Sittlichkeit wurzelt allein in der christlichen Religion. 
7. Die oben bezeichnete Aufgabe der Erziehung weist nach drei 
Richtungen; denn sie erzielt einen gesunden Leib, einen starken, freien 
Geist und ein frommes, gläubiges Herz. 
8. Den Hebel stets an der rechten Stelle einzusetzen, vermag die 
Erziehung nur dann, wenn sie sich jederzeit bewußt bleibt, daß der Mensch 
einen doppelten Beruf hat: für die Erde und für den Himmel. 
9. Nach der ersten Seite hin soll sie den Menschen durch Erwerbung 
und Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten geschickt machen, seinen 
Mitmenschen zu nützen und sein eigenes Fortkommen in dieser Welt zu 
finden; andrerseits soll sie gewöhnen zur Zucht, zu guter Sitte und zur 
Religion. 
10. Die Hauptpunkte, welche den Erziehern als Erziehungsresultate 
und Leitsterne bei ihrem schweren und verantwortungsvollen Berufe all 
zeit leuchten sollen, sind: Gehorsam und Pietät, Wahrhaftigkeit und 
Wahrheitsliebe, Pflichtgefühl und Treue, Ordnungssinn und Ordnungs 
liebe, Vaterlands- und Königsliebe, Reinheit des Herzens und Wandels, 
Glaube und Demut, Gottesfurcht und Nächstenliebe. 
11. Bei der Erziehung des Kindes kommt es, abgesehen von der 
Leibespflege, zu allererst auf die Gewöhnung zum Gehorsam an, die also 
schon vor der Schulzeit im Hause erreicht werden muß. 
12. Die Schule leistet dann ihre Hilfe durch Vorbild, Zucht, Unter 
richt, Lehre und Übung. 
13. Die Hauptstütze für die christliche Erziehung liegt im christlichen 
Religionsunterricht im allgemeinen. 
14. Insbesondere hat die Schule die Pflicht, bei jeder sich bietenden 
Gelegenheit auf das vierte Gebot hinzuweisen. 
15. Schule und Haus können bei der Erziehung nur dann erfolgreich 
zusammenwirken, wenn sie im rechten Verhältnis zu einander stehen.
	        
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