von Schule und Haus bei der Erziehung.
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1. Der eigentliche und beständige Erzieher des Menschen ist Gott
der HErr; doch hat er demselben am Anfange des Lebens das Eltern
haus und die Schule als seine Stellvertreter verordnet.
2. Den Hauptanteil an der Erziehung hat das Haus.
3. Die Schule hat das Haus bei der Erziehung zu unterstützen.
4. Wirkliche Erziehung ist nur möglich durch das Zusammenwirken
von Schule und Haus.
5. Die Erziehung hat die Aufgabe, das Kind zu einem gesunden
und wahrhaft sittlichen Menschen heranzubilden.
6. Wahrhafte Sittlichkeit wurzelt allein in der christlichen Religion.
7. Die oben bezeichnete Aufgabe der Erziehung weist nach drei
Richtungen; denn sie erzielt einen gesunden Leib, einen starken, freien
Geist und ein frommes, gläubiges Herz.
8. Den Hebel stets an der rechten Stelle einzusetzen, vermag die
Erziehung nur dann, wenn sie sich jederzeit bewußt bleibt, daß der Mensch
einen doppelten Beruf hat: für die Erde und für den Himmel.
9. Nach der ersten Seite hin soll sie den Menschen durch Erwerbung
und Aneignung von Kenntnissen und Fertigkeiten geschickt machen, seinen
Mitmenschen zu nützen und sein eigenes Fortkommen in dieser Welt zu
finden; andrerseits soll sie gewöhnen zur Zucht, zu guter Sitte und zur
Religion.
10. Die Hauptpunkte, welche den Erziehern als Erziehungsresultate
und Leitsterne bei ihrem schweren und verantwortungsvollen Berufe all
zeit leuchten sollen, sind: Gehorsam und Pietät, Wahrhaftigkeit und
Wahrheitsliebe, Pflichtgefühl und Treue, Ordnungssinn und Ordnungs
liebe, Vaterlands- und Königsliebe, Reinheit des Herzens und Wandels,
Glaube und Demut, Gottesfurcht und Nächstenliebe.
11. Bei der Erziehung des Kindes kommt es, abgesehen von der
Leibespflege, zu allererst auf die Gewöhnung zum Gehorsam an, die also
schon vor der Schulzeit im Hause erreicht werden muß.
12. Die Schule leistet dann ihre Hilfe durch Vorbild, Zucht, Unter
richt, Lehre und Übung.
13. Die Hauptstütze für die christliche Erziehung liegt im christlichen
Religionsunterricht im allgemeinen.
14. Insbesondere hat die Schule die Pflicht, bei jeder sich bietenden
Gelegenheit auf das vierte Gebot hinzuweisen.
15. Schule und Haus können bei der Erziehung nur dann erfolgreich
zusammenwirken, wenn sie im rechten Verhältnis zu einander stehen.