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Katholische Lehrerzeitung. 1893. Nr. 10.
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genaue Kenntnis des Wissens, des Könnens, der Methode,
der Licht-, noch mehr aber der Schattenseiten sowohl in
erziehlicher als unterrichtlicher Hinsicht gewinnt. So oft
als möglich muß er Zeuge der Thätigkeit jeder einzelnen
Lehrperson in ihrer Klasse sein, um seiner Pflicht genügen
zu können, „die vorgefundenenMängel den Klassen
lehrern bemerklich zu machen und abzustellen".
(II. Ergänz, d. Jnstrukt. d. Kgl. Reg. zu Düsseldorf 1880.)
Erweitert ist noch dieser eigenartige Pflichtenbereich
durch die vielfach sehr schwierige Kontrolle des außeramt-
lichen Verhaltens der dem Hauptlehrer unterstellten Lehr
personen, wo gründliche Information über Familienverhält
nisse, gesellschaftliche Verbindungen, Nebenbeschäftigungen,
Liebhabereien rc. unerläßlich ist.
Zu dem allem kommt noch die umfangreiche Korrespon
denz zwischen Schule und Behörde (periodische Berichte,
Tabellen, Pläne, Statistiken rc. rc.), der zufälligen schrift
lichen Arbeiten gar nicht zu gedenken. Die zahlreichen
Verfügungen der Schulbehörden müssen ihm, weil er ja
deren Befolgung zu überwachen hat, allezeit gegenwärtig
sein, ganz besonders jene, welche den Unterrichtsstoff, die
Verteilung desselben und die Schulzucht betreffen.
So erscheint der Hauptlehrer gewisser
maßen als die Seele mehrklassiger Schulen; —
als Personifikation der Volksschul-Pädagogik,
nicht bloß der theoretischen, sondern auch der praktischen, —
als das Ge wissen der ihm unterstellten Lehr
personen, — als fortwährende Manifestation
des schulbehördlichen Willens. Der Hauptlehrer
ist in der Regel auch noch Familienhaupt. Fürwahr! es
müssen starke Schultern sein, die eine solche Pflichtenlast
allseitig bewältigen können, und wer sind die Erkorenen,
denen sie mit Zuversicht auferlegt werden darf?
(Fortsetzung folgt.)
Fehrerarbeit,
Fehreriohn und Fehrerumnsche. 1
Bortrag, gehalten zu Koblenz auf der III. Versammlung des
Provinzialvereins kathol. Lehrer für Rheinland,
von L. Vaatzen.
Der Mensch besteht aus Körper und Geist. Obwohl
der Geist der edlere, wichtigere Teil ist, so erschuf Gott doch
zuerst den Körper; denn die Seele bedurfte seiner, um mit
der Außenwelt in Verbindung treten zu können. Aber so
wenig in einem kranken, verkümmerten Körper die Seele
ihre Kräfte zur vollen Entfaltung bringen kann, ebenso
wenig kann im Lehrerstand das Ideale sich zur Blüte ent
wickeln, wenn nicht ein genügendes Einkommen die Grund
lage dazu bietet. Wenn also auf einer Lehrerversammlung,
wo das Ideale so reichliche Berücksichtigung findet, auch die
Gehaltsfrage zur Besprechung gelangt, so dürfte das wohl
gerechtfertigt erscheinen.
Bei meinem Referate werde ich mich von folgenden
Erwägungen leiten lassen:
I. Die Thatsache, daß die Lehrerbesoldung zu gering!
ist, gilt als erwiesen und findet Anerkennung sowohl im i
' Nachdruck nur mit unserer Genehmigung gestattet.
Volke als auch bei den Behörden; ja sie hat bestanden und
ist anerkannt worden, so lange der Lehrerstand als solcher
besteht.
II. Daß dem Übel aber bisher noch nicht abgeholfen
ist, liegt nicht in der Verkennung dieser Thatsache, sondern
in der Verkennung der Berechtigung und Notwendigkeit
der Abhilfe, weil man nicht einsieht,
1. was der Lehrer zu leisten hat und demnach zu
fordern berechtigt ist,
2. daß nur ein Lehrerstand, welcher nicht durch
Nahrungssorgen behindert ist, seine Aufgabe ganz
erfüllen kann.
III. Demnach lege ich bei Behandlung der Gehalts
frage das Hauptgewicht nicht so sehr auf den Beweis, daß
die Lehrergehälter ungenügend sind, sondern darauf, daß
die Lehrerarbeit nach Quantität und Qualität so beleuchtet
werde, daß auch der Nichtlehrer sie beurteilen lernt, woraus
dann die Notwendigkeit eines genügenden Einkommens sich
ergiebt
1. als eine Forderung der Gerechtigkeit,
2. als durch das eigene Interesse der betreffenden
Faktoren geboten.
A. Lehrerarbeit.
Die Forderungen an die Leistungskraft der Lehrer
sind im Verlaufe der Jahre immer mehr gesteigert worden.
Von der wirklichen Höhe derselben haben nur Fachleute
einen richtigen Begriff; wir wollen sie daher etwas näher
beleuchten.
Welche Eigenschaften fordert man vom Lehrer? Jedes
Lehrbuch der Pädagogik giebt darauf Antwort: Der Lehrer
muß einen gesunden Körper, ohne auffallende Fehler, haben;
gesunde Brust und Sprachorgane sind durchaus notwendig.
Seine geistigen Anlagen müssen sich über das Mittelmaß
erheben, er muß logisch und rasch denken, eine gewählte
Sprache besitzen und lebhaft schildern können.
In den Wissensfächern muß er gründliche und
umfassende Kenntnisse besitzen.
In moralischer Hinsicht stellt man an keinen
andern Stand so hohe Forderungen, mit Ausnahme des
geistlichen. Dem Volksschullehrer darf nicht der geringste
Makel anhaften. Mir sind Lehrer bekannt, welche sich in
moralischer Beziehung ein Vergehen hatten zu schulden
kommen lassen, welches nach den Paragraphen des Straf
gesetzbuches nicht geahndet werden konnte, und doch ihres
Amtes entsetzt wurden. In anderen Bcamtenstellungen
fanden sie aber noch Unterkommen, in materieller und
gesellschaftlicher Beziehung war der Tausch recht gut.
Selbst solche Lehrer, die mit dem Strafgesetz in Konflikt ge
raten waren, erhielten später andere Stellungen mit besserem
Einkommen. Die meisten Beamten, wenn sie in ihrem Dienst
tüchtig, pünktlich und treu sind, mögen in ihrem Privat
leben treiben, was sie wollen, kein Mensch kümmert sich
darum. Was ihnen als Schwäche angerechnet wird, gilt
beim Lehrer als Verbrechen; hundert Augen schauen auf ihn
und bemerken jeden Flecken; und das ist notwendig und recht.
Welche Anforderungen stellt man an die Arbeitskraft
der Lehrer? Der Lehrer, so hört man oft sagen, hat ein
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