Full text: Katholische Lehrerzeitung - 4.1893 (4)

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Katholische Lehrerzeitung. 1893. Nr. 24. 
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2. Von HerrnErzpricster Dr. Fuhg-Heilsberg. 
„Dem katholischen Lehrerverein Ermlands übersendet die 
herzlichsten und besten Glück- und Segenswünsche zum kräf 
tigen und glücklichen Gedeihen Fuhg. Erzpriester." 
3. Von der Redaktion der W arm ia-Heils berg. 
„Daß segensvoll die Saat erblühe, die eingestreut in schwerer 
Zeit, als Lohn für Euren Mut und Mühe, sei unser Wunsch 
auch fernerweit!" 
4. Von dem Reichs- und Land tags ab ge ordneten, 
Herrn Amtsgerichtsrat Krebs-Liebstadt. „Kommen 
nicht möglich; daher wünsche dem katholischen Lehrerverein 
Blühen und Gedeihen. Der Generalversanunlung und dem 
Ermländischen Lehrerstande ein kräftiges Hoch!" — 
Ein begeistertes Hoch auf den Hochwürdigsten Herrn 
Bischof, den'Freund und Gönner des Lehrerstandes, bildete 
den Schluß der Versammlung. 
Allerlei. 
Katholischer Fehrer-Uerband Deutschlands. 
4iO. General-Versammlung der Katholiken 
Deutschlands. 
Auf Anregung des Vorsitzenden des „Katholischen 
Lehrerverbandes Deutschlands" ist mir aus dem Bureau für 
die 40. General-Versammlung der Katholiken Deutschlands 
die Mitteilung geworden, daß auch in diesem Jahre die 
katholischen Lehrer Deutschlands, welche genannter Ver 
sammlung beiwohnen wollen, die Begünstigung der Preis 
ermäßigung für Mitgliederkarten genießen. Der 
Betrag ist pro Karte auf 4 Ji festgesetzt. Der Anspruch 
auf den stenographischen Bericht über die Verhandlungen 
erwirbt man durch eine solche Karte nicht. 
Unsere verehrlichen Verbandsmitglieder werden hiervon 
in Kenntnis gesetzt. 
Wiesbaden, 15. August 1893. 
I. M. Thömmes, 
1. Schriftführer des kathol. Lehrerverbandes Deutschlands. 
Fehrerverein der Diärese Osnabrück. 
Die verehrlichen Mitglieder des Lehrervereins der 
Diöcese Osnabrück werden freundlichst ersucht, dem 
nächst bezüglich der Zwangserziehung verwahrloster Kinder 
folgende Fragen in Behandlung zu nehmen: 
1. Soll die Strafunmündigkeit bis zum vollendeten 
14. Lebensjahre ausgedehnt werden, so daß Kinder unter 
14 Jahren nicht mit Gefängnis bestraft werden können? 
2. Soll die gesetzliche Bestimmung wegfallen, daß 
Zwangserziehung nur nach Feststellung eines gerichtlich 
strafbaren Vergehens ausgesprochen werden kann? 
3. Wer soll über die Notwendigkeit der Verurteilung 
zur Zwangserziehung entscheiden? 
4. Ist die Erziehung in geeigneten Familien oder in 
Zwangserziehungsanstalten vorzuziehen? 
(Zum Studium wird empfohlen: Aschrott, Die Be 
handlung der verwahrlosten und verbrecherischen Jugend. 
Berlin, Otto Liebmann. Preis Ji 1,00.) 
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß das 
Liederbuch für katholische Lehrervereine von 
A. Leimig bei I. Stahl in Arnsberg für 60 Pfennige zu 
haben ist. Hiervon werden, falls die Kreisvereine ihren 
Bedarf in Partieen und direkt von der Verlagshandlung 
beziehen, dem Diöcesanvercin 25% zur Verfügung gestellt. 
Bei der Bestellung muß deshalb angegeben werden, daß 
der betr. Kreisverein zum Diöcesanverein Osnabrück gehört. 
(Selbstverständlich kann der Rabatt auch den Kreisvereinen 
zugewendet werden.) Das Liederbuch kann seinen Zweck 
nur erfüllen, wenn möglichst alle Mitglieder und überhaupt 
alle kathol. Lehrer dasselbe kaufen. Es wird daher gebeten, 
die Bestellungen baldigst an die Verlagshandlung zu richten. 
Schließlich gestatte ich mir, die Aufmerksamkeit aller- 
werten Mitglieder auf ein bis zum 22. c. zur Ver 
sendung gelangendes Cirkular an die Vorstände der 
Kreisvereine zu richten und auch an dieser Stelle um 
gütige Mitwirkung zur Erledigung der p. p. Aufgaben 
zu bitten. 
In herzlicher Begrüßung 
Belm, 17. August 1893. B. Türken, 
Vorsitzender d. L. d. D. O. 
SteUenanzeiger. 
Posen. Biezyn (Kr. Kosten), L. z. 1. Okt., 750^, 
W. u. F. — Krotoschin-Pläne (Kr. Krotoschin), 3. L. 
z. 1. Okt., 1040 Ji. — Rozdrazewko (Kr. Krotoschin), 
L., 750 Ji, W. u. F. - Szkaradowo (Kr. Rawitsch), 
4. L., 760 Ji, W. u. F. — Emchen (Kr. Schrimm), 
2. L., 870 Ji u. W. — Adelnau, 5. L. z. 1. Okt., 
900 Ji u. F. — Janowitz (Kr. Znin), 4. L. z. 1. Okt., 
930 Ji. — Radosiew (Kr. Czarnikau), L. sos., 751 Ji, 
W. u. F. — Kruschewo (Kr. Czarnikau), 1. L. z. 1. Sept., 
804 Ji, W. u. F. — Tremessen, 7. L. z. I.Okt.. 924^. 
— Prochnowo (Kr. Kalmar), L. z. 1. Okt., 900 Ji u. W. 
Westpreusien. Mgowo (Kr. Briefen), L. Meld. 
an Kreisschulinsp. Winter-Briesen. 
Schlesien. Lauban, L. z. 1. Okt. Gehalt 900 bis 
1800 Ji nebst einem Wohnungszuschlag von 10%. Musi 
kalische Bewerber, insbesondere Sänger (Tenoristen) bevor;., 
doch nicht Beding. Meld. b. z. 25. August an das hies. 
Klosterstist zur hl. Maria-Magdalena. — Centava (Kr. 
Groß-Strehlitz), 2. L. sof., 750 Ji, fr. W. u. F. Bewerb, 
an den Patron, Grafen von Posadowski-Wehner zu Blott- 
nitz, Kreis Groß-Strehlitz. — Teichhos, L. z. 1. Okt. d. I. 
Meld. an die Generalverwaltung der Herrschaft Deutsch- 
Wartenberg, Bez. Liegnitz. — Kanth, Waisenhaus-Inspektor 
z. 1. Okt., 900 Ji u. fr. Stal. Meld. sof. an Bürger 
meister Scholz. 
Rheinprovinz. Kaiserswerth, 1. L. z. 1. Okt., 
1350—1800 Ji, W. u. G. Meld. sof. an Kreisschulinsp. 
van Endert. — Alpen, L., 1050 -1500 Ji u. SB. Meld. 
bald, an Bürgermstr. Commeßmann. — Bistard, Land 
gemeinde Dülken. L. zu Michaelis, 1150—1600 Ji, W. u. 
G. Meld. sof. an Pfarrer Dyckmans. — Lengsdorf, Ln. 
z. 1. Okt., 825 Ji u. fr. W. Persönl. Meld. sof. an 
Kreisschulinsp. Reinckens - Bonn. — Krefeld, Rektor an 
parit. Mittelsch. für Mädchen z. 1. April 1894. 3600 bis 
5400 Ji u. W. Meld. bis 1. Okt. an Oberbürgermstr. 
Küper. — Oberhausen, Ln. z. 1. Nov., 900—1350 Jt 
u. W. Meld. bis 5. Sept. an Pfarrer Schmittmann. — 
Alstaden (Bürgermeisterei Styrum a. d. Ruhr). Ln. 900 
bis 1350 Ji u. W. Meld. sof. an Pfarrer Baursch- 
Styrum. — Kemperhof b. Koblenz, L. an Waisenhaus, 
1000 Ji u. fr. Stat. Meld. bald, an Direktor Dr. Jonas. 
Briefkasten. 
P. T. Unsere geschätzten Herren Mitarbeiter bitten wir 
um Einsendung eines Verzeichnisses Ihrer Beiträge, soweit 
dieselben noch nicht honoriert sind. 
Herrn Wiesner in Berlin. Bitte um Mitteilung 
der Adresse; verschiedene Zuschriften kamen als unbestellbar 
zurück. Gruß! 
Herrn 8t. in K. b. Alt. Die Reinigung der Schule 
ist Sache der Unterhaltungspflichtigen. Kündigen Sie den 
Vertrag; es ist ja ein Hungerlohn. 
Herrn 8. in K. (Westpr.) Ihre Frage soll bald mög 
lichst brieflich beantwortet werden. 
Beiträge find zu richten an B. Türken, Lehrer 
in Belm bei Osnabrück.
	        
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