Die Lehrer-Wittwen- und Waisenkasse rc.
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7. Waä) dem Durchschnitt der letzten sieben Jahre sind an Collectengel-
dern und andern außerordentlichen Einnahmen zu erwarten, nach
Abzug der extraordinären Ausgaben und der Verwaltungskosten,
jährlich 495 Thlr., macht an Kapitalwerth vom 1. Jan. 1868
bis Ende 1874: 495 X S, 38 o . ■ 4,148 Thlr.
Summa der Activa 172,745 Thlr.
Passiva
berechnet für den Betrag von 50 Thalern einer Wittwen-Pension
vom 1. Januar 1868 bis Ende des Jahres 1874.
8. Es kommt bei dieser Berechnung in Betracht:
a. Der Werth der laufenden Wittwen-Pensionen.
b. Der Werth der laufenden Waisen-Pensionen.
c. Werth der Penfionsanwartschaft für die gegenwärtig vorhan
denen Ehepaare.
d. Werth der Pensionsanwartschaft der künftig hinzutretenden Ehe
paare.
6. Werth der Pensionsanwartschaft für die wiederholten ehel.
Verbindungen.
k. Werth der Unterstützungen der künftig zurückbleibenden vater-
und mutterlosen Waisen. Dieselben erhalten, nach Familien
gerechnet, bis zum zurückgelegten 15. Lebensjahre des jüngsten
Kindes in jeder Familie eine volle Pension, die Kinder geschie
dener Frauen und wiederverheiratheter Wittwen die halbe.
Die Berechnung vorstehender Positionen habe ich nicht nach den
Sterblichkeits-Tabellen von Brune, oder nach denen von Deparcieux an-
stellen wollen, weil diese Tabellen bei keiner Lehrer-Wittwen- und Wai
senkasse sich praktisch bewährt haben. In denselben ist der Werth einer
Wittwenrente viel zu hoch berechnet und zwar 1) weil sie die Sterb
lichkeit in den ehelichen Verbindungen aller Stände insgesammt darstellen,
die Lehrer aber in dem Alter ihrer Mitgliedschaft einer Wittwenkasse
durchgängig einer dauernden Gesundheit sich erfreuen und nicht selten
ein hohes Alter erreichen, auch ihre um einige Jahre jüngere Frauen
meist überleben, 2) weil in diesm Tabellen, für allgemeine Wittwenkassen
bestimmt, Rücksicht auf die großen Verwaltungskosten derselben und die
hohen Dividenden der Acttonäre genommen ist.
Die Lehrer-Wittwenkasse des Regierungsbezirks Düsseldorf deckt
aber ihre geringen Verwaltungskosten aus den Sttafgeldern und ist nach
einem 37jährigen Bestehen bereits in ein Stadium gekommen, in wel
chem die Zunahme ihrer Wittwen und Waisen nur im Verhältniß der
Zunahme ihrer Milgliederzahl stattfindet. Die Berechnung der Anzahl
der Wittwen- und Waisenpensionen für die laufende Periode von 1867
bis 1874 wird daher eine viel sicherere sein, wenn sie nach den Er-
fahrungen der vorhergehenden gleichen Periode, als nach den angegebenen
Tabellen geschieht.
Diese Berechnung stellt sich aber wie folgt: Es sind vom 1. Jan.
1861 bis zum 31. Decbr. 1867 im Ganzen gezahlt worden:
501 Raten an Lehrerwittwen
73 volle Raten an Lehrerwaisen
6 halbe oder 3 volle Raten an do.
zusammen 577 volle Raten in sieben Jahren.