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IV, Abtheilung.
rer über den Inhalt eines Blattes, das sich Volksschulfreund nmnt und den Zweck
habe, dem Schulwesen zu dienen, lachen und spotten, so kann ich solche Lehrer nur be
klagen und den Herrn Kollegen Schulinspektor nur bedauern, daß er den Inhalt des
Volksschulfreundes so wenig beachtet hat, um seinen Lehrern solch' thörichtes Verhalten
zu verweisen, wenn es bemerkt wird, was mir noch nicht begegnet ist. Die Lehrer können,
wenn sie nicht hochmüthig voreingenommen oder träge sind, gar viel Anregung und An
weisung aus ihm empfangen, obgleich selbstverständlich nicht lauter pädagogische Gold
körner darin ruhen. Sie würden dadurch wohl aus veralteten und liebgewordenen Idem
und Praktiken herausgerüttell werden, und wahrlich nur zum Gewinn für ihre Schulm
und ihre eigene Fortbildung.
Was soll nun ferner die Insinuation des Verfassers, man behandle die Lehrer
mit zuviel Mißtrauen? Und worauf wird sie gegründet? — Darauf, daß die König
liche Regierung in der Verfügung über die von dm Kreisschulinspektoren abzuhaltenden-
jährlichen Lokal-Schulrevisionm den Satz ausgesprochen, es sei wünschmswerth, daß die
Revision wenn möglich unangemeldet erfolge. Verfasser gesteht selbst, er verkenne nicht
die Absicht, welche die Behörde zu dieser Weisung veranlaßt hat. Wozu dann aber
der Angriff? — Doch er hält solche unangemeldete Revision nicht für wünschmswerth.
Sie soll Mißtrauen andeuten, den Lehrer mtmuthigm, vor seiner Schulgemeinde ver
dächtigen. Nun, der pflichttreue Lehrer sieut sich, zu jeder Zeit auch so vor seinem
Revisor erscheinen zu können und selbst den Schein irgmd welchen „Sandstrmens,"
irgend welcher Vorbereitung abzuwenden. Der ungetreue fühlt sich freilich gekränkt.
Die Schulgemeinde freut sich indessen mit, wenn ihr Lehrer auch ohne Vorbereitung be
steht oder findet es in der Ordnung, daß seine Versäumniß erkannt wird. Uebrigens steht
die Sache in praxi gar nicht so schlimm. Der Kreisschulinspektor erhält z. B. die
Fuhre, mit welcher er ankommt und abfährt, von der Schulgemeinde. Wenn daher
der Lehrer auch nicht direkte Anzeige erhält, so wird er doch wahrlich nicht ohne Kennt
niß des Kommens bleiben. Ueberdies ist's auch für den Kreisschulinspektor von Interesse,
einmal seine Schulen im Alltagskleide zu sehm. Ob sich der Lehrer treu oder untrm
im Amte bewegt, das wird der geübte Revisor erkmnen, er komme angemeldet oder nicht.
Jener Wunsch der Behörde will nur die Lehrer zu desto größerer Achtsamkeit veran
lassen und daß Solches öfter nöthig sei, wird mir der Kollege schon zugeben müssen.
Daß die Behörde jedoch den Lehrern nicht geradezu mit Mißtraum begegnet, dafür
dürfte wohl sprechender Beweis sein, daß die alte gesetzliche Bestimmung, jede Schule
solle vom Schulinspektor monatlich einmal revidirt werden, faktisch außer Kraft steht mit
Ausnahme von Disciplinarfällen, und die Behörde sie, so lange ich im Amte bin, nicht
urgirt hat. Man traut eben den Lehrern Besseres zu.
Davon, daß ein Lehrer von seinem Vorgesetztm in Gegenwart der Kinder „her
untergemacht" wird, habe ich noch kein Beispiel erlebt, bedaure also auch in dieser Be
ziehung meinen Herrn Kollegen, der so bittere Erfahrung gemacht hat; ebenso dämm,
daß er eine ganze Reihe von Lehrern aufführm könnte, welche unter der Last 'uner
müdlich über sie angebrachter Klagen, in deren jeder ein paar Kömlein Wahrheit und
ganze Hände voll Unwahrheit enthalten warm, heruntergekommen, und zu Gmnde ge
gangen sind. Ich kenne keinen einzigen.
Der Verfasser kommt noch auf die Lehrer als Präparandm-Bildner und greift wieder
die Verfügung vom vorigen Jahre an, in welcher die Königliche Regierung zu Königs
berg eine schärfere Kontrole über die Bildung von Präparanden durch Lehrer fordert,
um sichere Fortschritte, geistige Dmchbildung, größeres Maaß von Kenntnissen und sprach
licher Uebung zu erzielen. Daß diese Verfügung allgemeine Verstimmung unter
den Schulinspektoren und Lehrem hemorgemfm, ist mir nicht bekannt. Habm doch viele
Sttmmen aus der Lehrerwelt seit Jahren die Forderung vernehmen lassm, die jungen