Einiges über das BolkS-Schulwesen im Reg. Bez. Bromberg. KL»
Da das neue Schulaufsichtsgesetz namentlich wegen der katholischen Geistlichen,
und f unter diesen wieder namentlich gegen diejenigen in den polnischen Districten Preu
ßens gegeben worden ist, so dürfte es intereffant sein zu beobachten, ob neue Schul
aufsichtsbehörden den vielfach anzutreffenden Uebelständen im Schulwesen jener östlichen
Gegendm abzuhelfen im Stande sein werden. S.
Nachbemerkunng der Redaction: Da das Volksschulwesen in den Ge
genden mit mehr oder minder hervortretender polnischer Bevölkerung durch die Debatte
über den Entwurf des Schulaufsichts-Gesetzes ein besonderes Interesse gewonnen hat,
so mögen noch einige geschichtliche Notizen zur Ergänzung des Vorstehenden hier eine
Stelle finden. Sie sind Thilo's Preuß. Volksschulwesen entnommen.
Im Jahre 1817 hatte der Regbz. Bromberg 93,574 evangel., 162,902 kathol. und
15,771 jüdische Einwohner, dazu 1 Mennoniten; dagegen betrug im Jahre 1864 die Zahl
der Evangelischen 219,324, die der römisch-kath. 295,375, der griechisch-kathol. 10, der
Dissidenten 1280, der Mennoniten 13 und die der Juden 24,258. Die evangel. Ein
wohner sind sämmtlich deutscher Herkunft; ihre Muttersprache ist die deutsche. Diese
wird auch durchgehends von den Juden und Dissidenten gesprochen. Die Katholikm
sind mit verhältnißmäßig geringer Ausnahme polnischer Nationalität und das Polnische
ist ihre Muttersprache.
Von besonderer Bedeutung ist, daß die Glieder der Nationaltäten nicht in beson
dern Gemeinden zusammen wohnen, sondern durch den ganzen Bezirk gennscht sich
finden. Hierin lag wohl die nächste Veranlassung, daß die Regierung bei der ersten
Organisation des Volksschulwesens vorzugsweise Simultanschulen zu errichten strebte.
Jedoch der confessionelle Gegensatz ward durch den nationalen zu sehr verstärkt, als
daß es zu einer förderlichen Annäherung zwischen Evangelischen und Katholischen hätte
kommen können; der Religionsunterricht litt, und die Verschiedenheit der Muttersprache
lähmte die Kraft auch des besten Lehrers. Schon im Jahre 1822 sah sich der Mi
nister deshalb genöthigt, Confessionsschulen als die Regel Md Simultanschulen als Aus
nahme hinzustellen. Trotzdem durch Cabinetsordre das betreffende Ministerialrescript
im Jahre 1829 dahin modificirt wurde, daß an allen Orten, „wo der Mangel an hin
reichenden Fonds die zweckmäßige Einrichtung von Confessionsschulen hindert und die
Gemeinden beider Confessionen über die Organisation einer Simultanschule einverstanden
sind" die Errichtung von Simultanschulen zu befördern sei, so nahmen dieselben doch
immer mehr ab und 1864 waren nur noch sieben vorhanden, und zwar sämmtlich in
der Stadt Bromberg, in der deutsche Sprache und evangel. Confession vorherrschend
sind. Sehr groß ist noch immer die Zahl der gemischten Schulen, d. h. solcher,
die von Schülern anderer Confession, als die der Majorität und des Lehrers, besucht
werden. Den Religions-Unterricht erhalten die Kinder der Minorität von einem benach
barten Lehrer ihrer Confession, der dafür eine jährl. Remuneration von 12—16 Thlr.
bezieht, die von der gesammten Schulsocietät aufgebracht werden. —
( Gleich nach der erneuten Besitzergreifung im Jahre 1815 sah sich die preußische
Regierung veranlaßt, die vorhin erwähnte Bestimmung ihrer Vorgängerin in Betteff
der Unterrichtssprache aufzuheben. Sie führte bei allen Schulen, die ganz oder vor
wiegend von evangelischen Kindern besucht wurden, also einen evangelischen Lehrer hatten,
die deutsche Sprache als Unterrichtssprache ein. Nur in den katholischen Schulen und
in den gemischten mit einem katholischen Lehrer sollte in polnischer Sprache unterrichtet
werden. Obschon in dieser Bestimmung keineswegs eine BevorzugMg des Deutschen er
blickt werden kmn, beklagten sich dennoch die Polen über Beschränkung ihrer Sprache,