Full text: Evangelisches Schulblatt - 44.1900 (44)

Beiträge zur Bibelkunde. 
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innerhalb des Gesamtkanons waren die paulinischen Schriften, wie sie auch 
am frühesten entstanden sind. Auch diese Sammlung bildete sich aus kleineren 
Gruppen: den vier großen Paulinen: Römer, beide Korinther und Galater; den 
kleinen Paulinen: Epheser, Philipper, beide Thessalonicher, Kolosser; den drei 
Pastoralbriefen, denen als letzter der Paulinen der Philemonbrief angereiht 
wurde. Die späteste Sammlung waren die katholischen Briefe, so genannt, 
weil sie nicht an bestimmte Gemeinden und Personen gerichtet, sondern allgemeine 
Sendschreiben sind. Zwischen die Bildung dieser beiden Sammlungen fällt die 
des Evangelienkanons. Zwei Bücher blieben in einer gewissen Vereinzelung: 
der Hebräerbrief und die Offenbarung Johannis. Jener wurde im Morgenlande, 
wohin er gerichtet ist, als vierzehnter den Paulinen angereiht; die Offenbarung 
erhielt sich im Zusammenhang des Kanons durch den Namen des heiligen 
Johannes. 
In der Mitte des zweiten Jahrhunderts, um 150, ist der neutestamentliche 
Kanon nach seinem wesentlichen Bestand durch eine Reihe wichtiger und in ihrer 
Gesamtheit die ganze Kirche vertretender Zeugen festgestellt. Jrenäus aus Klein 
asien, später Bischof in Lyon, vertritt Kleinasien und Gallien, d. h. von ihm, 
aus seinen Schriften erfahren wir, welche Schriften in den genannten Gebieten 
als heilige Schriften des Neuen Testamentes angesehen wurden. Die syrische 
Übersetzung, die Peschito, vertritt Syrien; das Muratorische Verzeichnis Rom; 
Tertullian Karthago und Westafrika; Klemens von Alexandria Ägypten und 
Ostafrika. Seit Jrenäus und nach dem Muratorischen Verzeichnis gelten als 
kanonisch die vier Evangelien, die Apostelgeschichte, dreizehn Paulinen, der Hebräer 
brief, der erste Brief des Petrus und der erste Brief des Johannes und die 
Offenbarung. Eusebius nennt diese Homologumena, die Bezeugten; schwankend 
war man im Urteil über den Jakobusbrief, den zweiten Petrusbrief, den zweiten 
und dritten Brief des Johannes und den Brief des Judas; sie heißen Anti- 
legomena, d. h. die Bestrittenen. Eine dritte Klasse von Schriften, die keinen 
Anspruch auf Kanonicität haben, bezeichnet Eusebius als Notha, die Unechten. 
Hierher gehören der Brief des Barnabas, der „Hirte" des Hermas, der Brief 
des Klemens u. a., die bei uns jetzt das Ansehen haben, wie die Apokryphen in 
Bezug auf das Alle Testament. Mehrere derselben wurden in den gottesdienst 
lichen Versammlungen in manchen Kirchenprovinzen wie die heiligen Schriften 
öffentlich verlesen. Spätere Kirchenversammlungen stellten dann endlich fest, was 
als neutestamentlicher Kanon gelten solle, so die von Laodicäa (360) unsern 
jetzigen mir Ausnahme der Offenbarung, woran offenbar die Abneigung, welche 
gegen die Lehre vom Tausendjährigen Reich vorwaltete, schuld war. Auf dieser 
Kirchenversammlung wurde auch bestimmt, daß die genannten apokryphischen 
Schriften nicht mehr in den Kirchen gelesen werden sollten. Endlich stellte das 
Konzil von Hippo (393) den Kanon, wie wir ihn jetzt noch haben, fest. Hierbei
	        
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