Beiträge zur Bibelkunde.
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innerhalb des Gesamtkanons waren die paulinischen Schriften, wie sie auch
am frühesten entstanden sind. Auch diese Sammlung bildete sich aus kleineren
Gruppen: den vier großen Paulinen: Römer, beide Korinther und Galater; den
kleinen Paulinen: Epheser, Philipper, beide Thessalonicher, Kolosser; den drei
Pastoralbriefen, denen als letzter der Paulinen der Philemonbrief angereiht
wurde. Die späteste Sammlung waren die katholischen Briefe, so genannt,
weil sie nicht an bestimmte Gemeinden und Personen gerichtet, sondern allgemeine
Sendschreiben sind. Zwischen die Bildung dieser beiden Sammlungen fällt die
des Evangelienkanons. Zwei Bücher blieben in einer gewissen Vereinzelung:
der Hebräerbrief und die Offenbarung Johannis. Jener wurde im Morgenlande,
wohin er gerichtet ist, als vierzehnter den Paulinen angereiht; die Offenbarung
erhielt sich im Zusammenhang des Kanons durch den Namen des heiligen
Johannes.
In der Mitte des zweiten Jahrhunderts, um 150, ist der neutestamentliche
Kanon nach seinem wesentlichen Bestand durch eine Reihe wichtiger und in ihrer
Gesamtheit die ganze Kirche vertretender Zeugen festgestellt. Jrenäus aus Klein
asien, später Bischof in Lyon, vertritt Kleinasien und Gallien, d. h. von ihm,
aus seinen Schriften erfahren wir, welche Schriften in den genannten Gebieten
als heilige Schriften des Neuen Testamentes angesehen wurden. Die syrische
Übersetzung, die Peschito, vertritt Syrien; das Muratorische Verzeichnis Rom;
Tertullian Karthago und Westafrika; Klemens von Alexandria Ägypten und
Ostafrika. Seit Jrenäus und nach dem Muratorischen Verzeichnis gelten als
kanonisch die vier Evangelien, die Apostelgeschichte, dreizehn Paulinen, der Hebräer
brief, der erste Brief des Petrus und der erste Brief des Johannes und die
Offenbarung. Eusebius nennt diese Homologumena, die Bezeugten; schwankend
war man im Urteil über den Jakobusbrief, den zweiten Petrusbrief, den zweiten
und dritten Brief des Johannes und den Brief des Judas; sie heißen Anti-
legomena, d. h. die Bestrittenen. Eine dritte Klasse von Schriften, die keinen
Anspruch auf Kanonicität haben, bezeichnet Eusebius als Notha, die Unechten.
Hierher gehören der Brief des Barnabas, der „Hirte" des Hermas, der Brief
des Klemens u. a., die bei uns jetzt das Ansehen haben, wie die Apokryphen in
Bezug auf das Alle Testament. Mehrere derselben wurden in den gottesdienst
lichen Versammlungen in manchen Kirchenprovinzen wie die heiligen Schriften
öffentlich verlesen. Spätere Kirchenversammlungen stellten dann endlich fest, was
als neutestamentlicher Kanon gelten solle, so die von Laodicäa (360) unsern
jetzigen mir Ausnahme der Offenbarung, woran offenbar die Abneigung, welche
gegen die Lehre vom Tausendjährigen Reich vorwaltete, schuld war. Auf dieser
Kirchenversammlung wurde auch bestimmt, daß die genannten apokryphischen
Schriften nicht mehr in den Kirchen gelesen werden sollten. Endlich stellte das
Konzil von Hippo (393) den Kanon, wie wir ihn jetzt noch haben, fest. Hierbei