3
34 Mitteilungen d. Ges. f. deutsche Erziehungs- u. Schulgesch. XIII.
4.
Die Einrichtung einer „deutschen Schul“
(d.h. Realabteilung) am Gymnasium zu Gotha durch
Herzog Ernst d. Fr. im Jahre 1662.
Yon Prof. Dr. Max Schneider in Gotha.
Der erste, der auf eine durch Krnst den Frommen (1640
bis 1675) geschaffene, höchst interesSante ELinrichtung an unSerem
altehrwürdigen Gothaer Gymnasium aufmerksam gemacht hat,
ist Dr. W. Bochne in Seinem trefflichen Buche: „Die Paeda-
gogischen Bestrebungen Ernst des Frommen von Gotha“ (1888).
S. 220, während Brückner, Gelbke, Beck, Sogar auch Schulze
.„Geschichte des Goth. Gymn.“ diese ganz übergehen. Ks handelt
Sich nämlich um nichts Geringeres als die Einrichtung einer
realen Parallelabhteilung neben dem eigentlichen Gymnasgium,
in der die Schüler, die Sich keinem gelehrten Berufe zuwenden
wollten, von einigen Stunden des Gymnagialunterrichts dispensgiert
und Statt dieszer im Deutschen und in den Realien: Rechnen.
Schreiben, auch in der Kräuter- und Mineralkunde unterrichtet
werden Sollten. „So finden wir als0 -- Sagt Boehne a. a. OÖ. Sehr
richtig -- an dem Gothaischen Gymnasgium bereits vor
200 Jahren die interesSante ThatSache einer Gabelung in
GymnasSial- und Realanstalt.“ In unsern Schulakten (Cod.
Chart Gymn. Goth. XXI, S. 71--77) findet Sich nun, in Abschrift
erhalten, der darauf bezügliche, von Boehne nicht gekannte Befehl
des Herzogs vom 5. August 1662 an die Kammer wegen Errichtung
dieser „deutschen Schul“, Sowie die genauen Bestimmungen in
betreff Pengum und Lehrmethode in den zu errichtenden zwei
deutschen Klassen für die zwei Lehrer. Im folgenden Soll dieges
InteresSante Aktenstück Seiner biSherigen Vergesgenheit entrissen
und abgedruckt werden, das wahrlich der Veröffentlichung wert ist:
zeigt es uns doch. wie Ernst d. Fr. im richtigen Verständnis für