Clerica -- Collaborakoren 119
Clerica, Sceitelplatte; die geſhorene Krone auf dem Haupte
„eines katholiſchen Geiſtlichen ; Clericus heißt ein ſolher.
Clichiren , abklatſchen , wird von Buchdruckerſtöen gebraucht.
Client, iſt derjenige, welcher ſich des Rechtsbeiſtandes eines
. Andern (Rechtsanwaltes) bedient. ;
Cloake, ein unterirdiſcher Kanal, um Unrath aller Art abzu-
eiten. .
Clown, iſt die Bezeichnung im Engliſchen für den Harlekin
auf dem Theater,
CElub, eine geſchloſſene Geſellſchaft; oft auch politiſche Verbin»
dung.
- Coadjutor, Gehülfe, derjenige, welher einem Prälaten und
vorzüglich einem Biſchof für die Verwaltung des Amtes beige-
ordnet iſt.
Coaks heißen die naM dem Ausglühen der Steinkohlen zu-
rüfbleibenden harten, glänzenden "Kohlen. Sie geben no< eine
große Giße.
Coder, eine Sammlung von Geſeßen, der gewöhnli< der Name
-des Regenten beigefügt wird,
Codieill, eigentlich ein Briefhen, dann ein Nachtrag zu einem
"Teſtamente; das Codicill erfordert zur Giltigkeit das Beiſein von
mehreren Zeugen, .
- Coefficient iſt in der Arithmetik die Größe, womit eine andere
multiplicirt wird. |
Coelibat, Eheloſigkeit, der eheloſe Stand der katholiſchen
Get vom Papſt Gregor VII. im Jahre 1074 wieder her-
geſtellt. . .
Coenakel, Speiſeſaal, beſonders in Klöſtern. =...
- . Cognaten, Blutsrverwandte, im engern Sinne Verwandte von
mütterlicher Seite.
Cognition, Erkenntniß, richterliche Unterſuchung.
Collaboratoren. An größern Lehrinſtituten ſollten außer den
ordentlichen Lehrern no< gewiſſe Collaboratoren angeſtellt ſein, oder
junge Männer, die entweder zugleih Hanslehrer wären, und",
um fi? in der Methode und im Vortrage mehrerer Gegenſtände
zu Üben, tägli< einige Lehrſtunden in der Schulanſtalt geben,
oder die, um ſich auf ein ordentliches Lehramt au der Anſtalt vor-
zubereiten, und kranke Lehrer übertragen zu helfen, in dieſe Ver-
hältniſſe eintreten. Die Erfahrung hat es gelehrt, daß durch dieſe
Einrichtung brauchbare Shulmänner für die Zukunft gebildet wer-
den. Sie können zwar nicht auf den Rang und die Beſoldung der
ordentlichen Lehrer Anſpru< machen, aber ſie müſſen auf ein mo-
natliches Fixum geſeßt werden, wogegen ſie entweder kranke und
bejahrte Lehrer unterſtüßen, oder den Elementarunterriht in ge-
wiſſen Unterrichtsgegenſtänden bei getheilten zahlreihen Claſſen zu