Full text: A - L (1)

Clerica -- Collaborakoren 119 
Clerica, Sceitelplatte; die geſhorene Krone auf dem Haupte 
„eines katholiſchen Geiſtlichen ; Clericus heißt ein ſolher. 
Clichiren , abklatſchen , wird von Buchdruckerſtöen gebraucht. 
Client, iſt derjenige, welcher ſich des Rechtsbeiſtandes eines 
. Andern (Rechtsanwaltes) bedient. ; 
Cloake, ein unterirdiſcher Kanal, um Unrath aller Art abzu- 
eiten. . 
Clown, iſt die Bezeichnung im Engliſchen für den Harlekin 
auf dem Theater, 
CElub, eine geſchloſſene Geſellſchaft; oft auch politiſche Verbin» 
dung. 
- Coadjutor, Gehülfe, derjenige, welher einem Prälaten und 
vorzüglich einem Biſchof für die Verwaltung des Amtes beige- 
ordnet iſt. 
Coaks heißen die naM dem Ausglühen der Steinkohlen zu- 
rüfbleibenden harten, glänzenden "Kohlen. Sie geben no< eine 
große Giße. 
Coder, eine Sammlung von Geſeßen, der gewöhnli< der Name 
-des Regenten beigefügt wird, 
Codieill, eigentlich ein Briefhen, dann ein Nachtrag zu einem 
"Teſtamente; das Codicill erfordert zur Giltigkeit das Beiſein von 
mehreren Zeugen, . 
- Coefficient iſt in der Arithmetik die Größe, womit eine andere 
multiplicirt wird. | 
Coelibat, Eheloſigkeit, der eheloſe Stand der katholiſchen 
Get vom Papſt Gregor VII. im Jahre 1074 wieder her- 
geſtellt. . . 
Coenakel, Speiſeſaal, beſonders in Klöſtern. =... 
- . Cognaten, Blutsrverwandte, im engern Sinne Verwandte von 
mütterlicher Seite. 
Cognition, Erkenntniß, richterliche Unterſuchung. 
Collaboratoren. An größern Lehrinſtituten ſollten außer den 
ordentlichen Lehrern no< gewiſſe Collaboratoren angeſtellt ſein, oder 
junge Männer, die entweder zugleih Hanslehrer wären, und", 
um fi? in der Methode und im Vortrage mehrerer Gegenſtände 
zu Üben, tägli< einige Lehrſtunden in der Schulanſtalt geben, 
oder die, um ſich auf ein ordentliches Lehramt au der Anſtalt vor- 
zubereiten, und kranke Lehrer übertragen zu helfen, in dieſe Ver- 
hältniſſe eintreten. Die Erfahrung hat es gelehrt, daß durch dieſe 
Einrichtung brauchbare Shulmänner für die Zukunft gebildet wer- 
den. Sie können zwar nicht auf den Rang und die Beſoldung der 
ordentlichen Lehrer Anſpru< machen, aber ſie müſſen auf ein mo- 
natliches Fixum geſeßt werden, wogegen ſie entweder kranke und 
bejahrte Lehrer unterſtüßen, oder den Elementarunterriht in ge- 
wiſſen Unterrichtsgegenſtänden bei getheilten zahlreihen Claſſen zu
	        
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