„Die Geſellſhaft der Freunde des vaterl. Scul-
und Erziehungsweſens“ wolle die bisherige Arbeit der
Kommiſſion gutheißen und den nachſtehenden Anträgen
an die Schul-Synode ihre Zuſtimmung geben.
Antrag &
Die Schulſynode wolle beſchließen:
„Die Oberſ<hulbehörde wird erfjucht, unter Be-
rücſichtigung nachſtehender Anträge und Reſolutionen
eine Reviſion derjenigen Beſtimmungen vornehmen zu
wollen, durch welche die amtliche Stellung der Lehrer
und Cehrerinnen an den hieſigen Volksſchulen in38be-
ſondere hinſichtlich ihres Verhältniſſes zu den Haupt-
lehrern geregelt worden iſt.
Nr
„ZU den Dienſtanwei“] Engen mögen folgende all-
gemeine Geſichtspunkte Beachtung finden und joweit
möglich auch zum Ausdru> gebracht werden:
2. Hauptlehrer und Lehrer ſind für das Gedeihen
der Schule, an welcher ſie angeſtellt jind, in
gleichem Grade verantwortlich. Zwiſchen beiden
jol vor allen Dingen ein Verhältnis gegenjeitigen
Vertrauens obwalten. Der Lehrer foll nicht nur
allen Anforderungen, die feine Berufsthätigkeit
ihrer Natur nach an ihn jtellt, aus Jreiejtem An-
triebe Genüge leiſten, jondern ſein gejamtes Ber-
valten foll jich mit dem Charakter (der Würde)
Des 8 Lehramtes in Übereinſtimmung befinden. Und
der Hauptlehrer, deſſen allgemeine und vornehmite
Aufgabe es iſt, ſtets und nach jeder Seite hin
beijpielgebend für die Lehrer zu wirken, vat DUS
Amt eines Vorgeyeßten üer ſter 8 Linie im Sume
folle gialiſcher Unterſtüßung aufzufatſen, die darm]
abzielt, in dein Lehrern das. Gefühl der Berautt-
wortlichfeit und Selbſtändigkeit zu pflegen, 1owie
ihre Autorität den Schülern gegenüber zu ſchüßen
und zu kräftigen.
b. Es möge aus den Inſtruktionen alles ferie jehalten
werden, was an ſich oder dem Weſen des Boruſs
bezw. der amtlichen Stellung nach 7elbſtverſtänd-
lich iſt, wie die 828 9, 10 erſter Teil, 15 erſter
Teil und 20 der Juſtruktion für die Lehrer und
Lehrerinnen und mance Bemerkungeit in den
SS 13-15 uwuwd 22 der Inſtruttion für die
Hauptlehrer. Auch eine SPEZIRCILTUNG Der ent
zelnen Funktionen des Lehrperjonals möge unter-
bleiben, wo ſie micht ertchöpfend fein kam.
Nr. 2.
Die amtlichen Konferenzen an den Schulen wolle die
Oberſ<hulbehörde im Sinne folgender Säte mitgeſtalten.
a. Die amtlichen Konferenzen, welche je nac Be-
dürfnis abgehalten werden, haben den Zwe, die
in Schulorganisnmus nötige Cinheit zu ſchaffen.
Gegenſtand der Beratung it alles, was die
Durchführung unſerer Lehr- und Erziehungsarbeit
be trifft.
Alle Beratungen, denen ein beſtimmter Antrag zu
Grunde liegt, find mit eimer Abſtimmuning zu
ihließen; bei Stimmongleichheit entſcheidet der
Hauptlehrer.
Glaubt der Hauptlehrer ,
einen von der Mehrheit gefaßten Beſchluß micht
überne! Imen zu können, 10 hat er unter Cin-
reichmig einer Abſchrift des Protokolls dir CEnt-
ſcheidung der vorgeſesten. Behörde herbeizuführen.
Nr. 3.
Die Dispenſation der Schulkinder vom Unterricht
geſchehe in Zukunft nach folgenden Vorſchlägen:
pb.
die Verantwortung für
415
2. Alle Entſ<huldigungen und Urlaubs-Geſuche ſind
an die Ordinarien zu richten.
Db. Dieſelben haben das Recht, für einzelne Stunden
und einmal für einen einzelnen Tag im Monat
ſelbſtändig zu dispenſieren, wovon jedoch dem
Hauptlehrer Anzeige zu. machen iſt.
c. Ueber weitergehende Geſuche entſcheidet der Daupt-
lehrer bezw. der Schulvorſtand
Nr
Den Lehrern werde das Recht erteilt, fich mit den
Eltern ihrer Schüler in Verbindung zu jezen, namenti-
lich etwaige Mitteilungen der Eltern die Kinder be-
treſſend entgegenzunehmen, wogegen die Lehrer ver-
pflichtet fein würden, von allen wichtigen Fällen dem
EG anotlehrer Mitteilung zu machen.
Rr. 5.
Die Kontroilierung und Regulierung des nere
Schulbetriebes erfolge in erſter Linie dur organiid
in denjelben eingefügte Neviſionen. Das Recht, in den
-Klaſſen zu h9spitieren, ſolle jedoch dadurch dein Hauptz-
(ehrern mht genommen werden.
Nr. 6.
Die dar die Hauptlehrer vorzunehmende Ber-
teilung der Lehrkräfte auf die einzelnen Klaſſen 11
Unterrichtsſtufen möge imter Berücfichtigung biiliger
Wünſche erfolgen.
Nr. 1.
nnd DITZU wehmender Verfezungen von Lohr
von eine Schule a an eine andere möge das
für die Lohrer an den höheren Staatsſchulen eingerührie
Verfahren beobachtet werden, wonac< jedeni Lehrer
deien Verſesung beabſichtigt wird, Gelegenheit 3 zu Hioken
it, vorgängig „waige Einwendungen gegen dieſelbe zur
Kenntnis der Behörde zu brigen.
Nr. S8.
hotreffend die Anwendung der
in den Hamburgiſchen Bolts
verſonen
Das Negulativ,
förperlicen Züchtigung
Knabonſchulen vom 11. Jan. 1881 werde aufgehoben.
Antrag UU.
Die Schuliynode richte an die OQberſhu!bohörde
das Erſuchen, veranlanen zu wollen, daß die in Don
amtlichen Konferenzen dor Hauptlo Irer hinncbrli: D Der
Schulen und Lehrer getr enen Ze nnmememgfemeegent don
Kollegien Ihriftlich mitgerei verde?
2. Fortſezung der Des ate . über den in Der RroeitSver:
fammluna am 35. Novbr. gehaltenen „Lortrag des Herrn Stoll.
(Weiteres DUaZU in Der näWm"nen Mummmer. )
derr Hauptlehrer v. d. Heyde m Hanm hat
Oftern m. IJ fein Cntlaf
ew
DD
ZU 2 L ungöger uc eEingeroict:
er vr ſteht im 71. LebensSjahr und feierte kürzlich fein
50jähriges Diewmtyubiläum.
Schulwiſſenichaftlicher Bildungsvereitn.
Doinerstag, den 2. Januar 1896, 2 Uhr:
Beſichtigung 3es Watjeunhaufes.
Herr Direktox Stralmann hat freundlichſt zugeſagt,
dur einen Vortrag über die EntwiElung und Einrich-
mag des Waiſenhaufes die Beſichtigung einzuleiton, Die
Mitglieder des Vereins und ihre Angehörigen "19wie
ſonſtige Kollegen und Kolleginnen, welche an deni Voinge
der Anttalt Teil zu nehmen wünſchen, werdet 3eoborten,
ſie) vünktlich zu der angeged euen Zeit vor dom Gingang2
(Uhlenhortit, Schulweg) einzufinden. Sounabond, don
4. Jaiuar 1896, 6*,- Uhr, im Hörfaal A&A des Jo
hanneums: Ordentliche Generalverjammiuug.
„-D.: ]. Mitteilungen, 2. Wahl von Rehnungsprüfern,
it
3. Veratttig des Haushaltungsplans für 1896,
4. Sonttiges. J. Lieberg, 3. Z. Präies.