Bücherleſen =- Bürgerliche Erziehung 87
ſerer Romane, ſelbt der ſogenannten moraliſchen , iſt beſonders zu
warnen. Die beſſeren können auc< die edleren Gemüther mächtig
ergreifen , einzelne gute Empfindungen können aufgeregt, Entſchlüſſe
gefaßt, das Laſter momentan gehaßt und verſchworen werden. Aber
das Alles iſt nicht hinreichend, um einen ſittlichen Charakter her-
vorzubringen, und wird dur< ſo viele andere Umſtände wieder
zerſtört. = Moral in Beiſpielen gefällt Kindern und Jünglingen.
Daher iſt Geſchichte und hiſtoriſch - moraliſche Dic<tung die ange-
nehmſte Lectüre für Beide. Die Beiſpiele wähle man nur dem
Alter gemäß, und laſſe micht Kinder die Lebensbeſchreibungen großer
Helden leſen. Aber man gewöhne do< bald an das Höhere, Kn qa-
ben können ſchon Vieles aus Plutarc< und Homer mit Nußen
leſen. Reifere Zöglinge können no<g weiter geführt werden, Auch
die Meiſterwerke im Fache des Romans werden ihnen nac<ß und
na<ß mit Auswahl, nach ihrem individuellen Charakter und Ge-
ſ<leht lehrreim werden fönnen, zumal wenn ſie die Söhne unter
den Augen der Erzieher, die „Töchter unter den Augen verſtändiger
Mütter leſen. Moraliſ<e Jdeale ſ<aden wenigſtens in dieſem
Alter gewiß nicht. =- Vor allem Dingen ſorge der Lehrer, daß
nichts in die Hände der Jugend komme, was den Verſtand ver-
dunkelt, ſtatt ihn aufzuklären ; die Ginbildungsfraft befle>t, ſtatt ihr
reine Bilder zuzuführen ; die Empfindungen Überſpannt, ſtatt ſie zu
mäßigen 3; die Grundſäße einer echten Gottesfurcht wankend macht,
ſtatt ſie zu befeſtigen. Sorgſame !Aeltern und Erzieher ſollten Alles
ſelbſt geleſen haben, was ſie den Kindern in die Hände geben:
vom Zufall darf die Auswahl der Schriften nicht abhängen,
Buchſtaben und Buchſtabiren, ſ. Leſeunterricht.
Buddha, der Stifter des »Buddhaismus , einer Religion , ſoll
1500 Jahre vor Chr. Geb. in Indien gelebt haben. Der Budd-
hai8smus iſt no< die herrſchende Religion in Hinterindien , Tibet,
China, Ceylon, Java, Japan, unter den Mongolen, Kalmücen
und in Sibirien.
Budget, eigentlich der Bericht des Kanzlers der Shaßkammer
im engliſ<en Unterhauſe über die Finanzlage 3 dann Überhaupt in
andern conſtitutionellen Staaten der Voranſchlag über Einnahme
und Ausgabe. ,
Bürgerliche Erziehung oder Erziehung zum Bürger,
Der bürgerliche Verein, oder das Leben im Staate, welches
bei vernünftigen Weſen nur nach einem freien Vertrage abgeſchloſſen
werden kann, führt beſondere und eigenthümliche Verhältniſſe her-
bei, welche zwar nicht in dem weltbürgerlichen Bereine enthalten
ſind, die aber doH, da er der höchſte Standpunct für alle Ver-
bindungen zwiſchen Menſchen und Menſchen bleibt, auf denſelben
bezogen werden, und durc< denſelben ihre höhere Gültigkeit erhalten
müßen. Unter dieſer BVorausſezung und unter der Bedingung,