Aufnahme. 311
bunden, ſo daß als die unterſte Claſſe eigentlich nicht .8ixieme, ſondern vichtiger die
untere Abtheilung der Borclaſſe anzuſehen iſt, in welcher no< keine fremde Sprache
gelehrt wird. In der Vorausſetzung nun, daß die Schüler in den ſeltenſten Fällen nach
einem bejonders eingerichteten und eigens auf die höheren Anſtalten berechneten Unter-
richt in einer Vorclaſſe in das Gymnaſium 2c. eintreten, glauben wir die erforder-
lichen Borkenntniſſe folgendermaßen beſtimmen zu ſollen : Als Fächer ſetzen wir feſt
1) die Mutterſprache , Leſen, Schreiben , 2) die Arithmetik, 3) bibliſche Geſchichte.
Dabei bleiben weg die in Preußen (Rönne 11., S. 145) verlangte Elementar-
geographie, die Elemente des Zeichnens, verbunden mit der geometriſ<en Formenlehre,
Auf der andern Seite können wir es nicht billigen, wenn wie in vem badiſchen Geſeß
über die Gelehrtenſchulen vom 31. Dec. 1836, wie auch in den hieher bezüglihen würt-
tembergiſ<en Verordnungen, die bibliſche Geſchihte übergangen iſt. Für Knaben, die
nun erſt in das neunte oder zehnte Lebensjahr übergehen, ſcheint uns die Anforderung,
daß fie die erſten Elemente des Zeihnens in Verbindung mit der geometriſchen For-
menlehre inne haben ſollen, zu ſtark. Die Betreibung des Unterrichts im Zeichnen
jheint mit Erfolg --- wie dies wenigſtens in Württemberg angenommen wird -- nicht
begonnen werden zu können, bevor Hand und Auge mehr Sicherheit , Feſtigkeit und
Maß erlangt hat und wird daher früheſtens auf das eilfte Lebensjahr feſtgeſtellt wer-
den können. Geographiſchen Unterricht wünſchten wir zwar, wenigſtens was den Scau-
platz der heiligen Geſchichte betrifft, in ganz allgemeinen Zügen ſchon vor dem Beginne
des Unterrichts in einer fremden Sprache ertheilt zu ſehen. Es kann dies jevoch bis
zu dieſem Alter in Volksſchulen nicht erwartet, und daher au nicht als Bedingung für
die Aufnahme in eine höhere Lehranſtalt gefordert werden, um ſo weniger, als wir auch
Kenntniſſe der bibliſchen Geſchichte niht im Zuſammenhang, ſondern nur in einzelnen
Bildern verlangen möchten. Daß aber dies geleiſtet werde, muß erwartet werden, da
eine religiöſe Grundlage, die vo< nur auf dem Boden der Geſchichte gegeben werden
kann, nicht zu entbehren iſt, die bibliſchen Geſchichten aber für das zarte Alter eben ſo
anziehend als lehrreich ſind und jedenfalls in der Volksſchule, oder vielmehr ſc<on vor
derſelben, den Kindern mitgetheilt werden. Eine Auswahl der für dieſes Alter beſon-
ders geeigneten, mit Ausvehnung auch auf die Hauptmomente des Lebens Jeſu unter
Anknüpfung an die Feſtzeiten, wäre hier allerdings zu treffen und könnte auch leicht ſo
getroffen werden, daß die Confeſſionen ſich noc<h auf demſelben Boden befänden. Es
bleibt noch übrig darüber zu ſprechen, wie hoch in den Fächern der Mutterſprache und
Arithmetik die Anforderungen geſtellt werden ſollen. Was nun die Mutterſprache be-
trifft, ſo iſt zwiſchen Leſen und Schreiben zu unterſcheiden. Es wird uns aber erlaubt
ſein, hier uns auf das Deutſche zu beſchränken, va bei Sprachen von ſc< wieriger Ortho-
graphie die Forderungen ſich weſentlich anders geſtalten müßen. Fertigkeit im Leſen
deutſcher und lateiniſ<er Srift, welches in ſo weit logiſch richtig ſein ſoll, als die
Unterſcheidungszeihen dies andeuten, iſt zu verlangen. Im Screiben iſt einmal Ver=
meiden der gröbſten Verſtöße gegen die Regeln der Orthographie, ſodann die Fähigkeit,
ein langſames Dictat von ein paar Linien in deutſcher oder lateiniſcher Schrift nachzu-
ſchreiben, endlich einige Gewöhnung an Sauberkeit und Reinlichkeit, ſowie an Regel-
mäüßigkeit der Schriftzüge nothwendig. Ferner muß Kenntnis ver Redetheile, der Theile
des einfachen Saßzes und der grammatiſchen Formen wenigſtens von ven Schülern ge=
fordert werden, welche einen eigenen Vorbereitungsunterriht genoſſen haben. -- Im
Fache der Arithmetik dürften die in Württemberg geſtellten Anforderungen -- Kopfrechnen:
die 4 Species innerhalb der Zahlen von 1--- 100, Zifſerrehnen: Numeriren, Addiren,
Subtrahiren bis zu vierziffrigen Zahlen -- für das Alter, welches wir im Auge haben
eher zu hoch als zu niedrig gegriffen ſein. Kenntnis der vier RechnungsLarten in un-
benannten Zahlen überhaupt, wie ſie in Baden und Preußen, in letzterem Staat no< mit
den Elementen der Brüche verlangt wird, kann nah unſeren Vorausſetzungen bei der Auf-
nahme no< nicht verlangt werden. Ganz exorbitant ſind die Anforderungen in dem öſterr.