Befehlen. Beichte. 481
Ausflucht, wo es entkommen, oder nach einem Schlupfwinkel, wo es fich verſte>en kann,
umzuſehen ; der kurze Befehl ſchneidet beides nach Möglichkeit ab ; auch iſt er für Kraft
und Entſchiedenheit der angemeſſene Ausdru>.“ Jean Paul ſagt hierüber: „Das
Kindesohr unterſcheidet ſehr den ſtarken Ton vom zürnenven ; die Mutter fällt leicht in
dieſen , wenn ſie jenen dem Vater nachahmen will. Seine Gebote werden aus drei
Gründen beſſer erfüllt, als ihre: 1) ſeine ſtärkere und vo< weiter vom Zorn entlegene
Stimme; 2) daß ver Mann wie der Krieger immer nur Ein und folglich daſſelbe Schlag-
und Wurzelwort und Kaiſer-Nein ſagt, indeß Weiber ſc<werlih ohne Semikolon und
Kolon und nöthigſte Frag- und Ausrufzeichen zum Kinde ſagen : laß! 8) daß der
Mann das Neinwort ſeltener zurü&nimmt.“ Was du aber befohlen haſt, über deſſen
Befolgung halte, damit das Kind in deinem Willen „eine höhere Nothwendigkeit ſchaue,
als die blinde.“ Bo>.
Beförderungsordnung, ſ. Anſtellung.
Beförderungsprüfung, ſ. Lehrerprüfung.-
Begehren , ſ. Wille.
Begeiſterung, ſ. Idealität.
Begierden, ſ. Neigungen und Triebe.
Behalten, ſ. Gedächtnis.
Behören, ſ. Abhören. |
Beichte, In ſo weit hievon im Zuſammenhange mit der Confirmation und Abend»
mahlsfeier vie Rede ſein muß, verweiſen wir auf dieſe Artikel ; eine beſondere Beleuch»
tung vom pädagogiſchen Standpunct aus erheiſcht die Beichte bloß inſofern, als ſie
in der Geſchichte der Erziehung, näher in der mittelalterlihen und katholiſchen , ihre
eigene Stelle einnimmt. Der Gedanke, der ihr überhaupt zu Grunde liegt, daß näms-
lich der Menſch ſeine Sünde ſelber bekennen, und zwar vor Menſchen bekennen muß,
wenn ſie ihm ſoll vergeben werden, wenn er von ihr ſowohl nach ihrer Schuld als nach
ihrer Gewait über ſeinen Willen frei werden ſoll, -- findet natürlich auc< auf das Kind
ſeine Anwendung ; was es gefehlt hat, muß es bekennen , damit ni<t nur ſein Ver-
hältnis zu der Gemeinſchaft, welcher es angehört, hergeſtellt, ſondern auch ſein Gewiſſen
entlaſtet werde. Allein dieſes Allgemeine und Unbeſtreitbare hat ein ſpecifiſc< katholi-
ſhes Gepräge davurch gewonnen, daß es erſtens nicht der Erzieher als ſolcher iſt, dem
das Kind beichten muß, ſondern die Kirche, der Prieſter ; bekanntlich können auch fremde
Geiſtliche aushülfsweiſe oder als Miſſionäre Beicht hören, ein perſönlich näheres Verhält-
nis des Beichtigers zum Beichtenden iſt für ven einzelnen Beichtact nicht nöthig, während
wir pädagogiſch gerade darauf Gewicht legen müßen, -daß vem Erzieher das Geſtändnis
abgelegt wird ; -- und zweitens dadurch, daß ſol<es Bekennen nicht dann nur gefordert wird,
wenn irgend ein Vergehen unmittelbar vorhergegangen iſt, auf welches ſich jenes zu
beziehen hätte, ſondern daß es zu einem regelmäßigen Act kir<hliher Asceſe und Dis-=
ciplin gemacht wird, der ſomit immer eine Reihe von Selbſtanklagen, und, wofern dieſe
irgend einen Werth haben ſollen, das Reſultat eines tieferen Geſammteinbli>es ins
eigene Herz zum Inhalt haben muß. In dieſer Beziehung unterſcheiden wir, und zwar
einfacß aus pädagogiſchem Grunde, das Kind viel ſhärfer von dem Manne. Dem
reifen Menſchen- iſt ſolch eine regelmäßig wiederkehrende Rechenſchaft, die er auf Grund
ſeines Gewiſſens in einem Geſammtüberbli> ablegt, wenigſtens möglich, wiewohl die
Nöthigung , in beſtimmten Terminen und Formen es auch vor irgend einem dazu amt»
lich beſtellten Menſchen zu thun, ebenſo zu einer Verlezung der perſönlichen, evangeli-
ſchen Freiheit wie zu einer Quelle vieler Unwahrheit bei einer Maſſe von Individuen
werden kann. Vollends aber fehlen im Kindesalter die weſentlichſten Prämiſſen ; nicht
einmal das Gedächtnis wird das erforderliche Material zur Verfügung ſtellen, geſchweige,
daß eine Geſammterkenntnis des eigenen Seelenzuſtandes ſchon erwartet werden könnte,
Die Beſtimmungen in ver katholiſchen Kirche lauten zwar dahin, daß das Kind, ſobald
es zu ſeinen Unterſcheivungsjahren gekommen ſei, auch zur Beichte kommen ſoll ; allein
Pädag. Encyklopädie. 1. 31