866 Concursprüfungen. | Confeſſionsſchulen.
ihre Kenntniſſe in allen Fächern der Prüfung zureihen werden, und ſie ſuchen demge-
mäß das ganze Material, über welches ſich die Prüfungen verbreiten können, aufs neue
ſich zu vergegenwärtigen. Bon dem im Unterricht mitgetheilten Material hat ſich ein
Theil dem eigenen Geiſte aſſimilirt, iſt mit ihm verwachſen und inneres Eigenthum
geworden ; ein andrer iſt in keine organiſc<e Verbindung mit dem eigenen Geiſtesleben
getreten und nur der geiſtigen Vorrathskammer , dem Gedächtnis, zur Aufbewahrung
Übergeben worden, aber unter dem immer neu ſich häufenden Vorrath iſt von dem früher
Geſammelten vieles verkommen. Alſo gilt es angeſichts der entſcheidenden Prüfung in
angeſtrengten Repetitionen das Verlorene wieder zu gewinnen , das ganze Material des
Wiſſens aufs neue fich einzuprägen und ſich deſſen für die Prüfungstage zu verſichern,
Es erhellt, daß es eine weſentliche Erleichterung der Prüfungen wäre, wenn Dieſe
von allem bloß gedächtniSmäßigen Stoff abſtrahiren, diejenigen Fächer, welche vorzugs-
weiſe mit vem Gedächtnis aufgefaßt werden, übergehen, und nur diejenigen Erkenntniſſe
und Wiſſenszweige umfaſſen würden, die mehr innerlich angeeignet allmählich in dem
geiſtigen Leben heranwachſen, auf welche eine directe Vorbereitung weder möglich no<
nothwendig iſt. 'Der Entwieklung des jugendlichen Geiſtes und des (jetzt zurückgedräng=
ten) ſelbſtthätigen Denkens würde damit naturgemäß wieder ein freierer Raum gewährt,
und die Reife für die akademiſchen Studien würde aus dieſen Proben ſicherer ermittelt,
als aus der Bereitſchaft eines gedächtnismäßigen Materials, --
Nach vem Vorgang und Borbild der für die evangeliſchen Seminarien beſtehenden
Concursprüfungen wurden auh für die Aufnahme in die katholiſchen Convicte ähnliche
Prüfungen angeordnet ; für die niederen, mit den Gymnaſien zu Ehingen und Rottweil
verbundenen Convicte im Jahr 1824 ; in gleicher Weiſe für das höhere Convict zu
Tübingen (Wilhelmsſtift). Dieſe letzteren Prüfungen haben indeſſen, da einerſeits der
Zudrang zu den mit den Convicten verbundenen Beneficien nicht ſo bedeutend iſt, wie
bei den evangeliſchen Seminarien, andrerſeits nach dem Bedürfnis der katholiſchen Kirche
eine größere Zahl aufgenommen wird , nicht die nachtheiligen Wirkungen, wie bei den
evangeliſchen Concursprüfungen, geäußert. Bäumlein.
Condunitenliſten, |. Zeugniſſe.
Conferenzprotokoll, |- Schulacten.
Confeſſious- und Communaiſchulen, (Bzgl. Kirſ<, das deutſche Volksſchul-
recht I, S. 155 und die dort aufgeführte Literatur; Rönne, preuß. Unterrichts-
weſen I, S. 659 f.) -- Man verſteht unter Confeſſionsſ<ulen ſol<he Schulen,
welche für Kinder einer beſtimmten Confeſſion errichtet ſind, nur dieſer Confeſſion
angehörige Lehrer haben und in ihrer ganzen Ordnung und Wirkſamkeit vem
Geiſte der Confeſſion treu bleiben; unter Communalſchulen (Gemeindeſchulen) da-
gegen ſolche, welhe, nur nach dem -Princip der bürgerlihen Gemeinde (Commune) er-
richtet, ſich zur Aufgabe ſetzen, Kindern verſchiedener Confeſſionen, ohne Rüdſicht
auf die religiöſe Cigenthümlichkeit, zu glei< --- daher au< Simultanſ<ulen ge-
nannt *) --- den Segen der Schule darzureichen. Man denkt dabei hauptſächlich an die-
jenigen Schulen, bei welchen, weil ſie auf die Erziehung beſonderes Augenmerk zU
richten haben, auch die Religion eine beſondere Bedeutung hat, an die Volksſc<hulen,
obwohl in Zeiten lebhaft erregter Religioſität und Kir<lichkeit die Frage, ob bei
Gründung von Schulen auf das Bekenntnis eine entſcheidende Rüſicht zu nehmen ſei,
ſih auch auf gelehrte Schulen bis zu der Univerſität hinauf erſtre>en wird. Dieſe
Frage iſt übrigens eine durchaus moderne, die erſt in den letzten hundert Jahren mit
Ernſt aufgeworfen werden konnte. Denn die Kirche, als ſie no< allein auf dem Plane
*) Nach preuß. Recht ſind „Simultanſchulen nur ſolhe, wo den verſchiedenen Confeſſions-
verwandten rüdſichtlich des zu erwählenden Lehrers ein gleiches Recht zuſteht, dergeſtalt, daß,
wenn die Schule nur einen Lehrer hat, dieſer abwechſelnd evangeliſcher oder katholiſ<er Con-
feſſion ſein muß, oder wenn mehrere Lehrer an der Schule angeſtellt ſind , dieſe von den ver-
ſchiedenen Coufeſſionen ſein müßen“ (Rönne S. 660), D. Red.
“.