Full text: Strafe - Vortrag, mündlicher (9)

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Die Reformen, die Seit längerer oder 
kürzerer Zeit an die Tore der deutschen 
Volksschule klopfen, hier näher zu kenn- 
zeichnen, ist nicht möglich. Nur auf zwei 
Gegenstände, die teilweise Eingang gefunden 
haben und allmählich mehr Boden ge- 
winnen dürften, muls kurz hingewiesen 
werden. Die preuſsische Schulstatistik gibt 
1901 zum ersten Male an, in wieviel 
Volksschulen Knabenhandarbeitsunterricht 
erteilt wird, und 1906 werden zum ersten 
Male die Schulen mit Haushaltungsunter- 
richt gezählt. Es ist auffällig, dals die 
Knabenhandarbeit 1901 in 514, 1906 da- 
gegen nur in 499 Schulen betrieben wurde. 
Also ein Rückgang. In Sechs Regierungs- 
bezirken wurde 1906 dieser Unterricht in 
keiner Schule und nur in vier Bezirken 
(Oppeln, Arnsberg, Düsseldorf, Aachen) 
in mehr als 25 Schulen erteilt. Eine eiwas 
Stärkere Verbreitung hat der hauswirtschaft- 
liche Unterricht gefunden. Er war 1906 
in 657 Schulen eingeführt, nicht vertreten 
in fünf Bezirken, in mehr als 25 Schulen 
vertreten in Sieben Bezirken (Potsdam, 
Oppeln, Schleswig, Minden, Arnsgberg, 
Düssgeldorf -- hier in 152 Schulen -- Köln). 
Von erheblichem Einfluſs auf die Aus- 
dehnung des Werkunterrichts waren in 
den letzten Jahren die Veröffentlichungen 
Kerschensteiners. Inwieweit die Bestre- 
bungen, der Erziehung mit Hilfe der Kunst 
und für die Kunst die Volksschule zu er- 
Schlieſsen, von Erfolg gewesen Sind, ent- 
zieht Sich der exakten Darstellung, da 
Statieticche Aufnahmen nicht Sstattgefunden 
haben. 
Literatur: Die Verhandlungen im Hause 
der Abgeordneten über den Gesgetzentwurf, be- 
treffend die Beaufsichtigung des Unterrichts- 
und Erziehungswesens. Vollständiger Abdruck 
aus den Stenographischen Berichten. Berlin 
1872. -- Dr. Falks Reden, I. Teil. (Verlag und 
Erscheinungszeit nicht genannt.) -- Staat oder 
Geistlichkeit in der Schule. Stenographische 
Berichte der Verhandlungen des Abgeordneten- 
und Herrenhauses über das Schulaufsichtsgesetz. 
Berlin 1872. -- Die Beaufsichtigung des Er- 
ziehungs- und Unterrichtswesens. Gesetz vom 
11. März 1872. Mit erläuternden Anmerkungen 
aus den Motiven, Verhandlungen usw. Ebenda 
1872. -- Die Schulära Falk. Ein Beitrag zur 
Schulgeschichte und Schulreform von Ernst 
Deutschmann. Frankfurt a. M. 1884. -- Das 
Verhältnis der Volksschule Preulsens zu Staat 
und Kirche. Von V. Rintelen, Geh. Qber- 
Justizrat. Paderborn 1888. -- Geschichte des 
preuſsischen Unterrichtsgesetzes von L. Claus- 
 
Volksschule, Die -- Volksschule, allgemeine 
nitzer. Bis auf die neueste Zeit fortgeführt 
von H. Rogin. Hamburg 1908. -- Die Gesetz- 
gebung auf dem Gebiete des Unterrichtswesens 
in Preuſsen vom Jahr 1817-1868. Aktenstücke 
mit Erläuterungen. Berlin 1869. -- Die deutsche 
National-Volksschule. Vortrag auf der 20. all- 
gemeinen deutschen Lehrerversammlung in 
Hamburg von Wichard Lange. Hamburg 1872. 
-- Pädagogische Zeit- und Streitfragen. Von 
Paul Schramm. München 1874. - Pädagogik 
im Grundriſs von Prof. Dr. W. Rein. Stuttgart 
1890. -- Pädagogik für höhere Lehranstalten 
von Cl. Nohl. Berlin 1886. -- Wegweiser zur 
Fortbildung deutscher Lehrer in der wissen- 
Schaftlichen und praktischen Volksschulpäda- 
gogik und zum Ausbau derselben von H. 
Scherer, Schulinspektor in Worms a. Rh. Leipzig 
1892. -- Lehrpläne, Jahresberichte, Jubiläums- 
Schriften von VolksSschulen des Deutschen 
Reiches. -- Siehe auch Literaturangaben bei 
dem Artikel »Unterrichtsgesetzgebung«. 
Berlin. 1. Tews. 
Volksschule, allgemeine 
1. Erläuterung. 2. Gründe dafür. 3. 
Gründe dagegen. 4. Einrichtung. 
1. Erläuterung. Unter der »allgemeinen 
Volksschule« versteht man einen drei- bis 
- vierjänrigen Unterbau der Gesamt-Volks- 
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Schule, einen Elemeniar-Kürsus, der von 
allen volksschulpflichtigen Kindern aller 
Stände besucht werden Soll. Die allgemeine 
Volksschule steht also der »Vorschule« 
gegenüber, deren Existenzberechtigung als 
Standesschule Sie nicht anerkennt, deren 
Beseitigung Sie anstrebt. Die » Vorschule« 
iSt ein Produkt Norddeutschlands, während 
die allgemeine Volksschule in Süddeutsch- 
land, namentlich in Bayern, geltende Schul- 
form ist. Dals Sie auch in anderen Staaten 
und Städten bevorzugt wird, dürfte be- 
kannt Sein. 
In Osterreich umfaſst die allgemeine 
Grundschule fünf, in Basel vier, in Zürich 
Sechs, in Frankreich Sieben, in den Ver- 
einigten Staaten von Nordamerika acht 
Schuljahre. 
Welche Gründe sprechen für die »all- 
gemeine Volksschule« ? 
2. Gründe für die Einrichtung der 
allgemeinen Volksschule. 1. Unter den 
Gründen, die für gie Sprechen, Steht oben- 
an ein Sozialpolitisecher. Man geht von 
der Tatsache aus, daſs die Entfremdung 
unter den verschiedenen Klassgen und 
Berufsständen in unserem Volke und da-
	        
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