Ausbildung der Gewerbelehrerinnen 311
einer höheren Mädchenſchule beſißen oder eine entſprechende Allgemeinbildung nach-:
weiſen, ferner in einer Aufnahmeprüfung dartun, daß ſie die erforderlichen Fertigs--
keiten in Haushaltung und Kochen, in Nadelarbeiten und Turnen beſißen. Die
Ausbildung erfolgt in den ſtädtiſchen Seminaren in Chemniß, Leipzig und Zittau
und im ſtaatlichen Seminar in Dresden und dauert 3?/5 Jahre. |
VI. Ausbildung in Thüringen
Für die Ausbildung in Thüringen ſind in Zukunft folgende Beſtimmungen maß-
gebend, die für Lehrer und Lehrerinnen gelten:
1. Mit Beginn des Sommerſemeſters 1928 ſoll an der Univerſität Jena ein
bſemeſtriger Studiengang zur Augbildung von Lehrkräften für die Knaben- und
Mädchenberufsſchulen Thüringens beginnen.
1, Zur Teilnahme an dem Studiengang können ſich melden: Diplomingenieure,
Diplomvolkswirte, Volksſchullehrer(innen) und Jnhaber(innen) des NReifezeug-
niſſes höherer Lehranſtalten und des Abſchlußzeugniſſes von ſtaatlich anerkannten
Maſchinenbauſchulen, Baugewerk- und Kunſtgewerbeſchulen.
Ausnahmsweiſe können mit Genehmigung des Miniſteriums für Volksbildung
und Juſtiz, Abteilung Volksbildung, techniſche Lehrerinnen, Lehrerinnen der land-
wirtſchaftlichen Haushaltungskunde, Jugendleiterinnen und Inhaberinnen des Ab-
ſchlußzeugniſſes ſozialer Frauenſchulen zur Aufnahmeprüfung zugelaſſen werden,
Die Bewerber ſollen grundſäßlich das 35. Lebensjahr nicht überſchritten haben.
11, Die Zulaſſung zur Teilnahme an dem Studiengang iſt von dem Beſtehen
einer beſonderen Aufnahmeprüfung abhängig, die aus einem allgemeinen und einem
fachlichen Teil beſteht, Wer das Neifezeugnis einer höheren Lehranſtalt beſißt
oder eine Ergänzungsreifeprüfung abgelegt hat, iſt von der Ablegung des allge-
meinen Teils der Prüfung befreit, Alle übrigen müſſen in der Prüfung eine gleich?
wertige Bildungshöhe nachweiſen. Der fachliche Teil der Prüfung erſtreckt ſich
auf Berufskunde und Fachzeichnen des gewählten Gewerbezweiges. Für Diplom-
ingenieure entfällt auch der fachliche Teil der Prüfung. Bei allen Bewerbern wird
die perſönliche Eignung für die Erziehungsarbeit an Jugendlichen feſtgeſtellt,
IV. Sämtliche Bewerber müſſen augreichende gewerbliche Werkſtattpraxis nach?
weiſen und ſämtliche Bewerberinnen ausreichende hauswirtſchaftliche, pflegeriſche
oder gewerbliche Praxis.
V. Die zugelaſſenen Teilnehmer haben ſich an der Thüringiſchen Landesuniver-
ſität nach den dort beſtehenden Aufnahmebedingungen als Studierende aufnehmen
zu laſſen,
VI. Den Bewerbern mit abgeſchloſſener Hochſchulbildung können von Fall zu
Fall einſchlägige Studien bis zu 4 Semeſtern auf die Ausbildungszeit angerechnet
werden,
VII. Am Schluß der Ausbildungszeit findet eine Prüfung ſtatt, deren Beſtehen
die wiſſenſchaftliche Befähigung zum Lehramt an den Berufsſchulen Thüringens