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Falle die Polizeibehörden derjenigen Orte, in
welche die Zöglinge ſich begeben, zu benachrich»
tigen. Boräübergehende od. dauernde Entlaſſung
einzelner Zöglinge ſollte nur ſtattfinden, nachdem
dieſe durch bakteriologiſche Unterjuchung für ba-
zillenſrei erklärt ſind. =- Finden ſich in einer vom
T. beſallenen Ortſchaft gejundheitliche Mißſtände
allgemeiner Art (z. B. bezüglich der Trinkwaſſer-
verſorgung, des Abortwejens, der Abwaſſerbeſei-
tigung, des Nahrungsmittelverkehr8, im Woh»
nungs u. Unterkunftäweſen uſw.), ſo ſind die zu
deren Beſeitigung zweckdienlich erſcheinenden An-
träge an den Ortsvorſteher unter gleichzeitiger
Überanſtrengung
Mitteilung einer Abſchrift an die Behörde zu
richten. Mußte eine Schule gänzlich geſchloſſen.
-- Überbürdung. 228
ſchendeen müſſen unbedingt reine Bodenverhält-
niſſe bzw. Baumaterialien (f. ebd. 113) benußt wer-
den, Cs iſt natürlich, daß der Lehrer die Kinder vor
folgendem warne: vor Auſſuchen von T.häuſern,
dem Genuß von Waſſer aus Teichen u, Tümpeln
n. vor dem Baden in zweiſelhaſten Gewäſſern.
Cbenſo muß vor dem Genuß verdorbener Nah»
rungsmittel gewarnt werden ; hierzu gehören auch
die viel angerührten Waren der Hauſierer; ebenſo
können Krebſe, Muſcheln, Auſtern, ſaulendes, un»
ſanberes Obſt Keimträger ſein. Da3 Trinkwaſſer
muß in jeder Beziehung einwandſrei ſein, des»
gleichen die Milch.
Literatur, N. Wehmer, Enzykl. Handb. d.
Sc<ulhyg. (2? Tle, 1903 f); A. Baur, Das kranke
werden, ſo darf deren Wiedereröſſuung erſt nach | Schulkind (21904); W. v. Drigalski, Üb. Ergeb»
Anordnung derjenigen Behörde erfolgen, welche | niſſe b. d. Bekämpf. d. T. nach Nob. Koh (Zen-
die Schließung verfügt hat. Dabei iſt ſelbſiver- tralbl. f. Bakt., 1. Abt. [1904], Orig. XXXV,
ſtändlich das Urteil der in Frage kommenden | S- 776); Fürbringer, Abdominal-T, (1904) ;
ärztlichen Inſtanz maßgebend. Die Schlußdesin- FE (Al I IE d. mod.
ſektion hat erſt als vollzogen zu gelten, wenn Klinger " Cpidemiolog Beobacht. b. d T befämnt
von dem ſie vornehmenden Desinſektor der Ort8- 3. Südweſten d. Neichs (Arb. a. d. Kaiſerl. Ge»
polizeibehörde eine Beſcheinigung über ihren Voll- jundheitöamt XXX 11909) 584); Wv Drigalsli,
ug vorgelegt it. ' Schulgeſundheitspflege ; H. Selter, Hand»
) Vei Auswahl eine3 Shulgrundſtü>s (ſ. Schul- buch d. deutſch. Schulhyg. (1914) 521 ff.
haus, Abſchn. A, 1), bei der Füllung der Zwi | [A. Baur.]
A.
Überanſtrengung ſ. Überbürdung. wieder aufgehoben, die Ermüdungs8giſte ausge--
Überbildet j. Vollstum (Abjchn. 1, 6), ſchieden od. unſchädlich gemacht durch ſelbſt ſich
Überbürdung,. 1. Begriſſ. Unterli. (Über- bildende Gegenſtoſſe, die verbrauchten auſbauen:
laſtung) verſichen wir den dauernden Zwang zu den Stoſſe von neuem erzeugt (Aſſimilation, Ne-
einer geiſtigen od. körperlichen Arbeit, die entweder ſtitution). Wird jedoch dieſer Wiederaufbau durc
von vornherein die Kräſte des Arbeitenden über- ' fortdauernde Tätigkeit beeinträchtigt, dann erfährt
ſteigt od. ihm nicht die nötigen Nuhepauſen ge- | das Muskel= u. das Nervenſyſtem allmählid) tief=
währt. Zwang muß vorliegen; denn bei über» greiſende, länger dauernde, ſchließlich nit mehr
mäßiger, aber ſreiwillig übernommener Arbeit. zu beſeitigende Veränderungen, die eine Herab=-
reden wir mr von Überarbeitung. Auch andauernd ' ſehung od. gänzliche Auſhebung der Arbeitsfähig-
muß er jein; denn vorübergehender Zwang bringt keit zur Folge haben: Erſchöpfung durch Über-
nur Übermüdung, die dur darauſſolgende gründ» ; arbeitung. „
liche Auöſpannung wieder beſeitigt werden kann. | I1. Feſiſtellung der U. Eine direkte Meſſung
Bei der Schule =“ Schülern wie Lehrern =- kommt ; des vorhandenen Kräſtevorrates, d. h. der Arbeits=
faſt nur 1. mit geiſtiger Arbeit in Betracht ; bloß | fähigkeit eines Individuums (in einem gegebenen
im Turnen treten auch körperliche Forderungen an Augenblicke) iſt unmöglich. Wohl aber läßt ſich
jie heran. Wohl aber bietet das Haus manche ; auf ihre Größe ſchließen aus den Leiſtungen, aus
Gelegenheit zu körperlicher Überlaſtung. i den Selbſtbeobachtungen des Arbeitenden, aus
Jede Arbeit, auch die der Nerven, hat zwei beſtimmten, äußerlich erkennbaren körperlichen Zu-
Wirkungen : eine negative, den Verbrauch der den ſtänden. Jſt die Arbeit derart, daß die Leiſtungen
Körper auſbauenden Stoſſe (Dijſimilation od. nach einer ausgiebigen Ruhepauſe (Nachtruhe,
Spaltung), zunächſt in den tätigen Organen, dann | Feiertage, Ferien) u. Nahrungsauſnahme nich!
raſch ſich au3breitend im ganzen Körper, aus dem geringer an Umſang u. Wert ſind als die zu
die Stoſſvorräte herangeholt werden, u. eine poſi» Beginn der Arbeitsperiode = bei Heranwachſen-
tive, die Erzeugung von Ermüdungsgiſten, welche den müſſen ſie ſogar größer ſein =-, dann iſt ſie
die Tätigkeit zunächſt ebenfalls nur in den tätigen den Kräſten angemeſſen. Wenn dagegen dieſe
Organen, weiterhin aber im ganzen Organi8nm3 | Leiſtungen ſtetig hinter denen zu Beginn des Ar-
ſchädigen u. ſchließlich unmöglich machen. Durch | beitsabjchnitts (Schuljahr) zurückbleiben bei zu-
Nuhe u. Ernährung werden dieſe Wirlungen ' nehmender Schwierigkeit de3 Stoſſe3 od. wenn ſic