Full text: Lehrpläne

 
 
 
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Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik 
Ministerium für Volksbildung 
Entsprechend den Festlegungen des Gesetzes über das einheitliche 
sozialistische Bildungssystem wird der Übergang von der vierjähri- 
gen zur dreijährigen Unterstufe schrittweise vollzogen. 
Mit den vorliegenden Lehrplänen wird der Prozeß der Erhöhung 
des Bildungs- und Erziehungsniveaus, der mit der Einführung präzi- 
sierter Lehrpläne begonnen wurde, kontinuierlich weitergeführt. 
Die Konzeption der präzisierten Lehrpläne wurde im wesentlichen 
beibehalten. Die präzisierten Lehrpläne — in den Fächern Musik 
und Zeichnen die Lehrpläne von 1959 — wurden auf der Grundlage 
der in der Schulpraxis gewonnenen Erfahrungen und unter Berück- 
sichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet. Die Lehr- 
pläne für Klassel werden in allen Fächern ab 1. September 1968 
verbindlich. | 
Gleichzeitig tritt ab 1. September 1968 folgende Stundentafel jahr- 
. gangsweise in Kraft: 
(Klassel ab 1. September 1968; Klasse2 ab 1. September 1969; Klasse 3 
ab 1. September 1970) 
Klassel Klasse2 Klasse 3 
 
1. Halbjahr 2. Halbjahr 
Deutsch AL 11 10 12 14 
(davon Heimatkunde) (1) (2) (2) (3) 
Schulgartenunterricht _ 1 1 3 
Mathematik 5 5 6 6 
Werkunterricht 1 1 1 1 
Zeichnen 1 1 1 1 
Musik 1 1 1 1 
Sportunterricht 2 2 2 2 
Gesamtstunden 21 a1 24 26 
 
 
Der Minister für Volksbildung 
M. Honecker 
Berlin, den 2. Mai 1967 

	        
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