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Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik
Ministerium für Volksbildung
Entsprechend den Festlegungen des Gesetzes über das einheitliche
sozialistische Bildungssystem wird der Übergang von der vierjähri-
gen zur dreijährigen Unterstufe schrittweise vollzogen.
Mit den vorliegenden Lehrplänen wird der Prozeß der Erhöhung
des Bildungs- und Erziehungsniveaus, der mit der Einführung präzi-
sierter Lehrpläne begonnen wurde, kontinuierlich weitergeführt.
Die Konzeption der präzisierten Lehrpläne wurde im wesentlichen
beibehalten. Die präzisierten Lehrpläne — in den Fächern Musik
und Zeichnen die Lehrpläne von 1959 — wurden auf der Grundlage
der in der Schulpraxis gewonnenen Erfahrungen und unter Berück-
sichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet. Die Lehr-
pläne für Klassel werden in allen Fächern ab 1. September 1968
verbindlich. |
Gleichzeitig tritt ab 1. September 1968 folgende Stundentafel jahr-
. gangsweise in Kraft:
(Klassel ab 1. September 1968; Klasse2 ab 1. September 1969; Klasse 3
ab 1. September 1970)
Klassel Klasse2 Klasse 3
1. Halbjahr 2. Halbjahr
Deutsch AL 11 10 12 14
(davon Heimatkunde) (1) (2) (2) (3)
Schulgartenunterricht _ 1 1 3
Mathematik 5 5 6 6
Werkunterricht 1 1 1 1
Zeichnen 1 1 1 1
Musik 1 1 1 1
Sportunterricht 2 2 2 2
Gesamtstunden 21 a1 24 26
Der Minister für Volksbildung
M. Honecker
Berlin, den 2. Mai 1967