Full text: Blicke auf die Taubstummenbildung und Nachricht über die Taubstummenanstalt zu Leipzig

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Unvermögende , im Königreiche Sachſen lebende 
Eltern haben ſich , wenn ſie die Aufnahme in das hie- 
ſige Inſtitut für ihre taubſtummen Kinder wünſchen, 
mit ihrer Bitte an die Gnade Sr. Königl, Majeſtät 
zu wenden. Vermögende und ausländiſche Familien 
erfahren das Nähere von der Direction des Inſtitutes. 
Der Aufenthalt der Zöglinge in dem Jnſtitute 
hängt von der Fähigkeit und dem Fleiße, zum Theil 
auch von dem Alter derſelben ab. Seine Dauer ſte- 
het zwiſchen 6 und 9 Jahren, 
Wenn die Zeit der Entlaſſung unſerer Knaben 
herannahet, ſo werden ihre Eltern oder ſonſtigen Ver- 
ſorger , wenn ſie deren noM haben , davon, wie von 
der Berufswahl ihrer Söhne, in Kenntniß geſekt, da- 
mit ſie für ihre Unterbringung bei einem Meiſter ſor- 
gen können. Iſt Niemand da, der ſich ſolcher Taub- 
ſtummen annähme, ſo ſorgt die Direction für ihre Un- 
terbringung *). Vom Fabrikweſen ſuchen wir unſere 
Kinder , ſowohl um der größeren Anreizung willen zu 
Sittenverderbniß und unordentlichem Leben , als auch 
wegen der Unſicherheit des Gewerbes , abzuhalten, 
Ueber das gewählte Handwerk oder Kunſtgewerbe 
wird erſt Rath gepflogen. Wir ſeßen den angeneh- 
men Lichtſeiten, um derentwillen ſo oft der unerfah- 
rene Knabe das Eine oder Andere wählt, die Sc<af- 
tenſeiten gegenüber, und verſchaffen ihm, wo und wie 
weit es nur immer möglich iſt , die Anſchauung des 
Geſchäftes ſelbſt, um ihn dadurch in den Stand zu 
ſeßen , mit mehr Einſicht und Freiheit zu wählen. 
Bleibt er dabei , dann erfolgt eben jene Benachrichti- 
gung an ſeine Angehörigen. 
 
*) Dies iſt auc< der Fall bei einem der jeßt zu entlaſſenden 
Knaben, Ntiedel, eine verlaſſene Vaterwaiſe , nach welchem ſeit 
einer eeunahme weder ſeine Mutter no< ſonſt Jemand auch nur 
efragt hat,
	        
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