II. DIE ZWEITE UND DRITTE
AUFGABE DER
ÖFFENTLICHEN SCHULE.
Die zweite Aufgabe, die wir aus dem Zweck
aller öffentlichen Schulen abgeleitet haben, ist
die Versittlichung der Berufsaufgabe, Die
Verzittlichung aller dem Rechtsbewußtsein einer
Zeit genügenden Handlungen beginnt da, wo Sie
ausgeübt wird, entweder um unseren inneren Per-
Sonenwert zu erhöhen, oder wo Sie aus einer un-
eigennützigen Neigung zu einem Sittlichen Fremd-
wert entspringt. Eine Schulklasse 50 gewiSsSsen-
haft als möglich zu führen, weil man als Lehrer
zu ihrer Führung berufen und für diese Arbeit
bezahlt wird, ist noch nicht sittlich, Das gleiche
ohne Rücksicht auf Bezahlung tun, weil man Sonst
die Achtung vor Sich Selbst verlieren würde, ist
bereits Sittlichkeit. Es zu tun aus reinem Gefallen
an dem inneren Wert, an der inneren Erhöhung,
die wir bei Solcher Gesinnung fühlen, auch ohne
Rücksicht auf das sStrafende GewissSen, iSt Sitt-
licher. Es zu tun, weil man Sich keine Schönere
Aufgabe denken kann, als in dieser Weise dem
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