Full text: Berlinscher Briefsteller für das gemeine Leben

 
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gewaltiger - Verſtoß gegen die Wohlanſtändigfeit 
ſeyn, wenn man. an Perſonen vom Stande gele 
gentlich Briefe abgehen. ließe. Es wäre denn -- 
daß der Brief einem Packet zur Begleitung 
diente; oder =- daß es ein. Empfehlungsſchrei« 
ben zum Beſtien des Ueberbringers wäre. = 
Unſicher iſt es auch immer, Perſonen, die man 
vielleicht nict genug. kennt, Briefe, beſonders 
wenn. ſie von WichtisFeit ſind, anzuvertrauen. 
Wie leicht kann es kommen, daß dieſelben durch 
Pnachtſamfeit des Mitnehmers verlohren geben, 
aufgehalten, nicht beſtellt, oder ſonſt gemiß 
brauchet werden, == In den Preußiſchen Staa 
ten iſi es. bey namhafter Strafe verboten, ver- 
ſiegelte Briefe oder kleine Packete mitzunehmen. 
Nun maß man ſich entweder gefallen laſſen, daß 
"der Brief offen bleibe, pder daß der Mitnehmer zu 
ſeiner Sicherheit das, Siegel zerbreche.. Der In- 
ſalt des Briefes müßte warlich ſehr gleichgültig 
ſeyn, wenn man damit zufrieden wäre. 
Der ſchicklichſte und ſicherſie. Weg, -Briefe in 
die Fremde zu verſenden, iſt diePoſt, Durch. die- 
ſelbe werden ſie richtig beſtellt, und woferne ein 
Brief nicht zur Stelle geköminen ſeyn ſolte, ſo hat 
man Mittel ihmnauszufundſchaften, und das Recht, 
für die Unächtſamfeit desjenigen,' durch :weichen 
er. verlohren gegangen war, Genügthunng zu 
fordern, 3 
Das Poſtgeld (Porto) 20 hiſtigerweife 
derjenige, deFen Angelegenheiten der Brief be- 
<<. rift. 
 
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