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gewaltiger - Verſtoß gegen die Wohlanſtändigfeit
ſeyn, wenn man. an Perſonen vom Stande gele
gentlich Briefe abgehen. ließe. Es wäre denn --
daß der Brief einem Packet zur Begleitung
diente; oder =- daß es ein. Empfehlungsſchrei«
ben zum Beſtien des Ueberbringers wäre. =
Unſicher iſt es auch immer, Perſonen, die man
vielleicht nict genug. kennt, Briefe, beſonders
wenn. ſie von WichtisFeit ſind, anzuvertrauen.
Wie leicht kann es kommen, daß dieſelben durch
Pnachtſamfeit des Mitnehmers verlohren geben,
aufgehalten, nicht beſtellt, oder ſonſt gemiß
brauchet werden, == In den Preußiſchen Staa
ten iſi es. bey namhafter Strafe verboten, ver-
ſiegelte Briefe oder kleine Packete mitzunehmen.
Nun maß man ſich entweder gefallen laſſen, daß
"der Brief offen bleibe, pder daß der Mitnehmer zu
ſeiner Sicherheit das, Siegel zerbreche.. Der In-
ſalt des Briefes müßte warlich ſehr gleichgültig
ſeyn, wenn man damit zufrieden wäre.
Der ſchicklichſte und ſicherſie. Weg, -Briefe in
die Fremde zu verſenden, iſt diePoſt, Durch. die-
ſelbe werden ſie richtig beſtellt, und woferne ein
Brief nicht zur Stelle geköminen ſeyn ſolte, ſo hat
man Mittel ihmnauszufundſchaften, und das Recht,
für die Unächtſamfeit desjenigen,' durch :weichen
er. verlohren gegangen war, Genügthunng zu
fordern, 3
Das Poſtgeld (Porto) 20 hiſtigerweife
derjenige, deFen Angelegenheiten der Brief be-
<<. rift.
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