BWorwort.
In der Sitzung des ſtändigen AuSsſchuſſes der Großh. Lande3-
gewerbehalle vom 11. Auguſt 1890 wurde beſchloſſen, dem Wunſche des
Gewerbevereins in Karl3ruhe zu entſprechen und auf die Tage3ordnung
der nächſten Sizung des ſtändigen Ausſchuſſes die Berathung der von
dem Verfaſſer dieſes im Mai v. J3. veröffentlichten
Vorſ<läge zur Frage der Hebung de3 badiſchen
Gewerbeweſenszs
zu ſeen. Gleichzeitig wurde der Verfaſſer beauftragt, eine nähere Be-
gründung ſeiner Vorſchläge auszuarbeiten, welchem Auftrage nachzukommen
im Folgenden verſucht werden ſoll.
Zuvörderſt ſei zur beſſeren Orientirung der ungefähre Wortlaut
jener Vorſchläge wiedergegeben :
„In dem Bericht der Commiſſion der Il. Kammer zur Begutachtung
der Erhebungen über die Lage des Kleingewerbes im Jahre 1888, er-
ſtattet durch den Abgeordneten Wilkens, wurde der Großh. Regierung
u. a. empfohlen,
»eine Aenderung der beſtehenden Organiſation in der Richtung
vorzunehmen, daß dem Miniſterium de3 Innern, als3 der zur Förderung
des Gewerbe8 berufenen Oberbehörde, auf das Gewerbeſchulweſen,
ſowie auch auf die Verwendung der Gewerbelehrer zur Unterſtüßung
und Berathung der Gewerbetreibenden der nöthige Ginfluß ein-
geräumt werde.«
In den Ausführungen und Begründungen des genannten Berichtes
iſt nicht hervorgehoben, wie der Gedanke im Einzelnen zu verwirklichen
ſei, wahrſcheinlich in der Unterſtellung, daß es ſchwer ſei, an einem ver-
wickelten Organi8Smus Veränderungen vorzuſchlagen, deren Tragweite von
vornherein nicht vollſtändig überſehen werden kann.
E3 dürfte daher vielleiht von Intereſſe ſein, wenn ein Mitglied
der im Eingang erwähnten Commiſſion , welches durch ſeine langjährige
Thätigkeit im öffentlichen Leben einige Erfahrungen in der vorſtehenden
Angelegenheit geſammelt zu haben glaubt, im Nachſtehenden darzulegen
verſucht, wie etwa die aufgeworfene Frage zu löſen ſein könnte.