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Heime letztwillig zu übertragen, entweder an eine Einzelperson oder
an eine Familie oder an eine Gegellschaft. Die Übertragung an eine
kraftvolle Persönlichkeit, die als Geistegerbe des Begründers der
Heime gelten könnte, würde an Sich die glücklichste LögSung dar-
gestellt haben. vie wurde aber fallen gelasgen, weil man einem
Einzelnen nicht eine 80 Schwere Aufgabe zumuten wollte und konnte,
und weil nach desgen Tode wiederum alles in Frage gegtellt ge-
wegen wäre. Auch wäre der Begitz durch die hohen Übertragungs"
gebühren an Nichtverwandte und die Später etwa notwendige Aus-
zahlung von Pflichtteilen in kurzer Zeit wirtschaftlich aufs Schwerste
geschädigt worden. Die Übertragung an eine Familie oder an eine
Gesgellscbaft birgt aber erfahrungsgemäß die Gefahr, daß die Jugend-
erziehung zur Erwerbsquelle wird, daß die notwendige Selbständig-
keit einer kraftvollen Leitung verloren gebt, und daß die idealen
Ziele verblassgen.
Hiernach ist die Erhaltung der Heime für eine fernere Zukunft
am besten zu erreichen durch Umwandlung des ganzen Begitzes in
eine „Stiftung“, und zwar noch bei Lebzeiten des Jetzigen Begitzers,
damit dieser noch Selbst an der Spitze der Stiftung stehen und das
Einleben der Organigation leiten kann.
Hierzu hat gich Dr. Lietz entschlosgen, und alle Seine ver-
trauten Freunde haben ihm zugestimmt.
Der Entwurf der Stiftunggurkunde ist in Anlage 1 (S. 75) bei-
gegeben.
Als man der Frage nähertrat, wie für diegen Entwurf die
landegherrliche Genehmigung eines deutschen Bundegstaates zu er-
reichen Sein WÜrde, zeigte es Sich, daß es dazu vorausgichtlich vorher
noch umfangreicher Vorarbeiten, ingonderheit an materieller Befestigung
des Begitzes, bedürfen würde. Auch wurde es als erwünsgecht erkannt,
daß die 80 zahlreichen Anhänger, die die Deutschen Land-Erziehungs-
Heime in aller Herren Länder begiizen, zur Mitarbeit vereinigt würden.
Aus diesen Erwägungen beraus wurde am 8. Januar 1911 in
Berlin auf der Vergsammlung einiger vertrauter Freunde der
Land-Erziehungs-Heime, die Sich zum Teil Schon vorher in opfer-
williger Mitarbeit am Werk beteiligt hatten, die Gründung des
Vereins „Freunde der Land-Erziehungs-Heime (Dr. Lietz)“ beschlossen.
Die Satzungen des Vereins gind in Anlage 2 (8. 81) beigegeben.
Das Kuratorim des Vereins besteht aus folgenden Pergön-
lichkeiten:
Ernst, Prinz von Sachsen-Meiningen, Herzog zu Sachgen, Hoheit,
München.
Dr. Adolphe PFerriere, Privatdozent der neueren Pädagogik, Pro-
fesSor an der e6cole libre des Sciences de l'education. Genf.