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b) Lintreten dafür, daß der wahre Wert der Deutschen
Land- Erziehungsheime allenthalben richtig erkannt und
gewürdigt werde;
€) Mithelfen bei der inneren Ausgestaltung der Heime,
Den Heimen gegenüber goll der Verein nur anregen und
helfen, Sich also jedes Eingriffs in ihren inneren Betrieb ent-
halten.
Mitgliedschaft,
+ 3. .
Mitglied kann jeder werden, der Ziele und Wege der
Deutschen Land-Erziehungs-Heime (Dr. Lietz) grundsätzlich
billigt und willens ist, an dieger Arbeit getreu und tatkräftig
teilzunehmen,
Die Aufnahme erfolgt durch den gegchäftsführenden
Vorstand. Das Kuratorium hat die Befugnis, Ehrenmitglieder
zu ernennen,
4.
bie Mitgliedschait geht verloren:
a) Durch ausdrückliche Austrittgerklärung ;
b) Durch Begschluß des geschäftsführenden Vorstandes
(bei längerem Augbleiben der Beiträge s, Ziffer 12);
c) Durch Begschluß des Kuratoriums, wenn das Mitglied
dem Zweck des Vereins entgegenhandelt.
Irgend welche Ansprüche gegen den Verein oder dessen
Organe Stehen dem ausgeschiedenen Mitgliede nicht zu.
Kuratorium.
OÖ.
Das Kuratorium hat dem Verein die allgemeinen Richtlinien
zu geben und darüber zu wachen, daß nach ihnen der geschäits-
lührende Vorgtand den Verein leitet,
Die Zahl der Mitglieder ist nicht begrenzt, Soll aber
Stets auf mindegtens 7 (einschließlich des gegchäftsführenden
Vorstandes) ergänzt werden.
Das Kuratorium wird auf Lebengzeit gewählt, und zwar bei
der Gründung des Vereins gschriftlich durch die Vereinsmitglieder,
Später ergänzt es Sich durch Zuwahl aus der Zahl der Ver-
einsmitglieder. Sollte die Zuwahl nicht möglich gein, 80 ist