Full text: Das Jahr in deutschen Land-Erziehungsheimen - 14.1912 (14)

/D/D/D/D/D/D/D/D/D/D/D/ 2/75 82 /D/D/D/D/D/D/D/D/D/D/D/D/0 
b) Lintreten dafür, daß der wahre Wert der Deutschen 
Land- Erziehungsheime allenthalben richtig erkannt und 
gewürdigt werde; 
€) Mithelfen bei der inneren Ausgestaltung der Heime, 
Den Heimen gegenüber goll der Verein nur anregen und 
helfen, Sich also jedes Eingriffs in ihren inneren Betrieb ent- 
halten. 
Mitgliedschaft, 
+ 3. . 
Mitglied kann jeder werden, der Ziele und Wege der 
Deutschen Land-Erziehungs-Heime (Dr. Lietz) grundsätzlich 
billigt und willens ist, an dieger Arbeit getreu und tatkräftig 
teilzunehmen, 
Die Aufnahme erfolgt durch den gegchäftsführenden 
Vorstand. Das Kuratorium hat die Befugnis, Ehrenmitglieder 
zu ernennen, 
4. 
bie Mitgliedschait geht verloren: 
a) Durch ausdrückliche Austrittgerklärung ; 
b) Durch Begschluß des geschäftsführenden Vorstandes 
(bei längerem Augbleiben der Beiträge s, Ziffer 12); 
c) Durch Begschluß des Kuratoriums, wenn das Mitglied 
dem Zweck des Vereins entgegenhandelt. 
Irgend welche Ansprüche gegen den Verein oder dessen 
Organe Stehen dem ausgeschiedenen Mitgliede nicht zu. 
Kuratorium. 
OÖ. 
Das Kuratorium hat dem Verein die allgemeinen Richtlinien 
zu geben und darüber zu wachen, daß nach ihnen der geschäits- 
lührende Vorgtand den Verein leitet, 
Die Zahl der Mitglieder ist nicht begrenzt, Soll aber 
Stets auf mindegtens 7 (einschließlich des gegchäftsführenden 
Vorstandes) ergänzt werden. 
Das Kuratorium wird auf Lebengzeit gewählt, und zwar bei 
der Gründung des Vereins gschriftlich durch die Vereinsmitglieder, 
Später ergänzt es Sich durch Zuwahl aus der Zahl der Ver- 
einsmitglieder. Sollte die Zuwahl nicht möglich gein, 80 ist
	        
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