143
Ober - Präſidium ſtellen wir die gefällige weitere Veranlaſſung hier-
durc< ergebenſt anheim.
Berlin, den 25. December 1859. =
Der Miniſter des Innern. Der Kriegs-Miniſter.
Graf v. Schwerin. In Vertretung: Hering.
An
ſämmtliche Königliche General-Commandos
und Ober-Präſidenten. . |
59) Errichtung einer neuen Pro - Gymnaſialklaſſe. --
Militär-Verhältniſſe der Schüler derſelben.
(Cfr. Centralblatt pro 1859 Seite 462 Nr, 159.)
Das Progymnaſium zu Neuſtadt im Regierungsbezirk Danzig
hat ſeit October 1859 eine Secunda erhalten, welche naß dem für
dieſelbe feſtgeſtellten Lehrplan der Secunda eines vollſtändigen Gym-
nafiums gleich ſteht. Die Schüler dieſer Klaſſe, welche ein halbes
Jahr in derſelben geſeſſen und an dem Unterricht in allen Gegen-
ſtänden Theil genommen, haben auf Grund des 8. 131 g. der Mili-
tär-Grſaß-Inſtruction gleichfalls die Berechtigung, zum einjährigen
freiwilligen Militärdienſt zugelaſſen zu werden. Es tritt daher das
Progymnaſium zu Neuſtadt in die Reihe derjenigen Anſtalten,
welche in der Anlage Nr. 2. zu jenem Paragraphen unter B. auf-
geführt ſind.
Der Herr Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten hat hier-
von unterm 27. Februar 1860 die andern Herren eſſort-Miniſter
mit dem Crjuchen benachrichtigt, den betreffenden Behörden Kenntniß
zu geben.
60) Uebergang von Schülern auf eine andere höhere
Lehranſtalt.
(Centralblatt pro 1859 Seite 612 Nr. 210.)
Wir finden uns veranlaßt, die Circularverfügung vom 9. Mai
13826, betreffend das Verfahren bei Aufnahme ſol<her Sc<üler auf
höhere Lehranſtalten, welche von einer andern Lehranſtalt abgegangen
ſind, und namentlich die Beſtimmung derſelben in Erinnerung zu
bringen, nach welcher die Reception nur auf Grund eines Abgangs-
zeugniſſes von der früher beſuchten Schule ſtattfinden darf.
Berlin, den 8. Februar 1860.
Königlic<es Schul-Collegium der Provinz Brandenburg.
An
die ſämmtlichen Directoren und Rectoren der höhern
Lehranſtalten der Provinz.