Full text: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)

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anempfehlen, nach den Erwartungen des Herrn Miniſters und den 
vorſtehenden Andeutungen die betreffenden Punkte mit den Lehrern 
förderſamſt in Betracht zu ziehen und ſich die weitere ſorgjame Aus- 
führung und den gewiſſenhaften Ausbau der Preußiſchen Regulative 
vom 1., 2. und 3. October 1854 pflichtſchuldigſt angelegen jein zu 
laſſen, dürfen wir zu Gott hoffen, daß unſere und Ihre Arbeit an 
der heiligen Aufgabe der Jugendbildung nicht vergeblich ſein werde. 
Danzig, den 25. Januar 1860. | 
Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. 
An 
ſämmtli<he evangeliſ<he Kreis- und 
Local-S<hul-Inſpectoren. 
75) Lernmittel in evangeliſchen Elementarſc<hulen des 
Regierungsbezirks Marienwerder. 
Aus den eingereichten Schulmuſterungs - Verhandlungen iſt er- 
ſichtlich, daß in einzelnen evangeliſchen Elementarſchulen ungeeignete 
Lernmittel im Gebrauch ſind, in anderen die erforderlichen Lernmittel 
nicht vollſtändig angetrofſen werden, oder doch nicht alle Schüler mit 
denſelben verſehen ſind. Um dieſen den geregelten Fortſchritt des 
Unterrichts behindernden Mangel abzuſtellen, werden im Einverſtänd- 
niſſe mit dem Königlichen Provinzial - Schul - Collegium diejenigen 
Lernmittel bezeichnet, welche im Beſitz der evangeliſchen Schüler jein 
müſſen, zu deren Anſchaffung alſo die Eltern derſelben verpflichtet ſind : 
I. Lernmittel der zur unteren Abtheilung gehörigen Schüler : 
1) eine Schiefertafel, 
2) eine Fibel, und zwar entweder die Fibel von Häſters, oder 
das Sprachbüchlein von Borkenhagen oder die Hammerjſc<e 
Fibel. =- In jeder Schule darf indeß nur dieſelbe Fibel im 
Gebrauche ſein. 
IL. Lernmittel der zur mittleren Abtheilung gehörigen Schüler: 
1) eine Schiefertafel, 
2) ein bis drei Schreibehefte (zu Uebungen im Sc<önſchreiben, im 
Abſchreiben, zum Schreiben na< dem Dictat und zu freien 
Auffäßen), 
3) der preußiſche Kinderfreund von Preuß und Better, 
4) Bibliſche Hiſtorien von C. L. Woike, oder die biblijche Ge- 
* ſchichte von Preuß. = Auch hier bemerken wir, daß in jeder 
ten nur Exemplare Eines dieſer Bücher gebraucht werden 
dürfen, -- .
	        
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