Full text: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)

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Da demzufolge die Meldung zur Maturitäts-Prüfung erſt innerhalb 
der der lehteren vorhergehenden drei Monate -angebrac<t, und erſt 
demnächſt, nicht früher, eine Entſcheidung über die Zulaſſung ge- 
troffen werden kann: ſo werden früher eingereichte Avantageurs- 
Meldungen, namentlic< folher Schüler, welße na< Cuer Ho<h- 
wohlgeboren gefälliger Mittheilung einer Gymnaſialprima noc< nicht 
einmal im dritten Semeſter angehören, nicht zu berückſichtigen ſein. 
Berlin, den 7. Mai 1860. 
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten. 
v. Bethmann-Hollweg. 
An 
ven Königlichen Inſpecteur der -- Pionier-Inſpection 2c. 
9,012, U. 
 
I. Seminarien, Bildung der Lehrer 
und deren perſönliche Werhältniſſe. 
114) Amtlicher Character der Directoren und Lehrer 
an Schullehrer-Seminarien. 
Der 8. 4 der Städte - Ordnung vom 30. Mai 1853 geſteht 
den Elementar - Shullehrern Befreiung von directen perſönlichen 
Gemeinde-Abgaben zu. 
Um den Directoren und Lehrern an Schullehrer-Seminarien 
die gleiche Befreiung zuzuwenden, war von dem früheren Miniſter 
der Unterrichts-Angelegenheiten deducirt worden, daß dieſe Directoren 
und Lehrer den Elementarlehrern zuzurechnen ſeien, da das Allgem. 
Land-Recht im 12. Titel des zweiten Theils nur gemeine, d. Hh. 
Elementar-Schulen und gelehrte Schulen gegenüber ſtelle, die Se- 
minarien aber zu lepteren nicht gehörten. 
Nach ſtattgefundener Communication mit dem Herrn Miniſter des 
Innern hat man von dieſer Auffaſſung Abſtand genommen, weil ihrer 
Aufgabe und ihrem Weſen nach die Seminarien do<ß nur uneigentlic< 
als Elementarſ<ulen im gewöhnlichen Sinne des Wortes angeſehen 
werden könnten; weil ferner der angeführte Paragraph der Städte- 
Ordnung offenbar nur beabſichtigt habe, die in dem unmittelbaren 
Dienſt der betreffenden Communen arbeitenden Elementarlehrer von 
Steuerbeiträgen für die erſteren zu befreien, was hinſichtlich der 
Seminarien und ihrer Lehrer nicht zutreffe, und weil endlich die 
Characteriſirung der Seminar = Direckoren und Seminarlehrer als 
Elementarlehrer nicht bei dem Moment ihrer Befreiung von Com- 
munalſteuern ſtehen bleiben könne, ſondern folgerichtig auf ihre ganze
	        
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