Full text: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)

(Centralblatt 
für 
die geſammte Unterrichts -Verwaltung 
in Preußen. 
Im Auftrage des Herrn Miniſters der geiſtlichen, Unterrichts- und Medi- . 
cinal-Angelegenheiten und unter Benutzung der amtlichen Quellen 
herausgegeben 
Stiehl, 
Königl. Geh. Ober-NRegierungs - und vortragendem Rath in dem Miniſterium 
der geiſtlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten. 
„BL 11, Berlin, den 26. November 1860, 
 
 
 
l. Allgemeine Verhältniſſe der Behörden 
und Beamten. 
280) Unzuläſſigkeit der Anlegung von Kapitalien geiſt- 
licher Inſtitute in Prioritäts-Actien und -Obligationen 
der Niederſ<leſiſc<-Märkiſ<en Giſenbahn. 
Der Königlichen Regierung erwiedere ich auf den Bericht vom 
5. September c., daß die Zulaſſung der Prioritäts-Actien und Obli- 
gationen der Niederſchleſiſch-Märkiſchen Eiſenbahn zur Anlegung von 
Kapitalien geiſtlicher Inſtitute nicht für ſtatthaft erachtet werden 
kann. Die Zuläſſigkeit der Anlegung in Stamm-Actien der genann=- 
ten Eiſenbahn konnte ſchon früher in Gemäßheit der Allerhöc<ſten 
Ordre vom 22. December 1843 (Geſ. - Samml. de 1844 S. 45) 
keinem Zweifel unterliegen, weil für die Zinſen dieſer Actien bis 
zur Rückzahlung des Actien-Kapitals die unbedingte Garantie des 
Staates geleiſtet worden war. Um fo weniger bedenkli? war es, 
nach dem Uebergange des Eigenthums der gedachten Bahn an den 
Staat, und nachdem dadurch das Actien-Kapital in eine Staatsſchuld 
umgewandelt worden war, die Anwendung der Allerhöchſten Ordre 
vom 3. Mai 1821 (Geſ.-Samml. S. 46) auf jene Actien auszu- 
ſpreehen, wie dies denn auch durch den Allerhöchſten Erlaß vom 
41
	        
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