den, daß die Chemie und ein ſyſtematiſcher Unterricht in der Phyſik
von dieſer Stufe noc< auszuſchließen iſt.
Die durc< den Normalplan für die einzelnen Klaſſen beſtimmte
Geſammtzahl der wöchentlichen Lehrſtunden darf mit Ausnahme des
außerhalb der gewöhnlichen Schulzeit liegenden Unterrichts nicht er-
höht werden. I< überlaſſe dem Königl. Provinzial - Schul - Colle-
gium , innerhalb dieſer Geſammtzahl nac< den obigen Bemerkungen
und mit Bezugnahme auf die auch in den Erläuterungen zur Unter-
richts-Ordnung vom 6. October v. I. S, 6 und 7 gegebene Ermäch-
tigung, an der Realſchule zu N. diejenigen Modificationen des all-
gemeinen Lehrplans zu genehmigen, welche Daſſelbe den Verhältniſſen
angemeſſen erachtet.
Berlin, den 27. October 1860. |
Der Miniſter der geiſtlichen 2c. Angelegenheiten.
v. Bethmann- Hollweg.
An
das Königliche Provinzial-Sc<hul-Collegium zu N.
22,414, U.
301) Gleichſtellung ausländiſ<er Maturitäts-Atteſte
mit den Reifezeugniſſen Preußiſ<er Gymnaſien.
Auf Ew. Ercellenz geehrtes Schreiben vom 10. d. M. erkenne
im, da die Lehrverfaſſung des Gymnaſiums zu N. 'dem Referenten
meines Miniſteriums näher bekannt iſt, das unter den ganz ergebenſt
wieder beigefügten Anlagen befindliche, von der genannten Anſtalt
dem N. am 3. Auguſt 1860 ertheilte Maturitäts-Atteſt hiedurc< als
den Reifezeugniſſen Preußiſcher Gymnaſien gleichgeltend an.
Ew Ercellenz erſuche ich jedoch ganz ergebenſt, künftig in ähn-
lichen Fällen, wo ein ausländiſches Maturitäts-Atteſt über den Lehr-
plan, die Curſusdauer, über die Leiſtungen des Abiturienten in den
einzelnen Gegenſtänden der Prüfung 2c. der betreffenden Anſtalt Nichts
entnehmen läßt, zuvörderſt die Beibringung eines declarirenden amt=-
lichen Zeugniſſes der letzteren geneigteſt verlangen zu wollen, da es
ſonſt an dem erforderlichen Anhalt fehlt, um das Verhältniß des
ausländiſchen Zeugniſſes zu denjenigen unſerer Gymnaſien zu prüfen
und feſtzuſtellen. |
Berlin, den 30. October 1860.
v. Bethmann-Hollweg.
An
des Königlihen Staats- und Kriegs-Miniſters
Herrn General-Lieutenants v. Roon Excellenz.
22,468. DV.