Full text: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)

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25) Zuſammenſtellung der im Sommer - Semeſter 1859 
auf den inländiſchen Univerſitäten immatriculirten inlän- 
diſchen Studirenden der evangeliſchen Theologie. 
(Es waren immatriculirt: 
1) auf der Univerſität Berlin . . . . . 265. 
9 „, „ Brau . . . . 112. 
3) „ y, M" Bom . . . . .- 41. 
4) „, yy " Greifswald . . . 38. 
O) » yy 0 Halle 5 = - 428. 
0/3 „yy, 0 Königsberg . . - 1386. 
Ueberhaupt 1020. 
Im Winter - Semeſter 1825 betrug die 
Zl. oo vo 1025. 
Mithin im Sommer-Semeſter 1859 we- 
niger immatriculit . . 5. 
26) Immatriculation der Pharmaceuten, welche eine über 
das Fachſtudium hinausgehende wiſſenſ<aftliche Bildun( 
ſich erwerben wollen. 
Der Pharmaceut N. bittet in der abſchriftlich anliegenden Vor: 
ſtellung vom 2. d. M. unter Ueberreichung der beigefügten Zeugniſſe, 
auf Grund des darunter befindlichen vorſchriftsömäßigen Zeugniſſes 
der Reife bei der hieſigen Königlichen Univerſität als Studirender 
der Philoſophie immatriculirt zu werden. Die Immatriculations- 
Commiſſion hat nach der Angabe des Bittſtellers ſeine Immatricu- 
lation aus dem Grunde abgelehnt, weil derſelbe die Approbation als 
Apotheker erlangen will, und ihn deshalb an die Direction des 
pharmaceutiſ<en Studiums verwieſen. | 
Dieſer Grund iſt nicht ausreichend. Die Vorſchrift, daß Phar- 
maceuten da, wo eine beſondere Direction des pharmaceutiſchen 
Studiums beſteht, bei dieſer inſcribirt und nicht als Studirende 
immatriculirt werden ſollen, beruht auf der Borausfetßung, daß Apo- 
thefergehülfen, welche nur den den geſeßlichen Anforderungen an einen 
Apotheker - Lehrling entſprechenden Grad der Sculbildung erlangt 
haben, nicht die Befähigung beſizen, mit Nuten ſelbſtſtändig Uni- 
verſitätsſtudien zu treiben und deshalb hierbei beſonderer Leitung und 
Anweiſung bedürfen. Sie bezieht ſi< aber nicht auf ſol<e Phar- 
maceuten, welche das Zeugniß der Reife für die Univerſität beſitzen 
und auf leßterer eine über das Fachſtudium hinausgehende wiſſen- 
ſchaftliche Bildung ſich erwerben wollen. Bei dieſen iſt kein Grund 
vorhanden, ſie einer beſondern Leitung bei den Univerſitätsſtudien
	        
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