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Wenn auch vom geſeßlichen Standpunkte aus die Privatſchulen
und Lehrer zu den ſtädtiſchen Behörden nur in einem privaten und
perſönlichen Verhältniſſe ſtehen , ſo ſtreift ſich doc< dieſer Charakter
des Perſönlichen ſachlich und factiſc<h dadurc) ab, daß dieſelben für
Berlin eine Nothwendigkeit ſind, und ſo in eine nahe Analogie zu
den Communalſc<hulen und Lehrern treten.
Die gegenwärtige Lage der Elementarſchulen in Berlin -- denn
nur um dieſe handelt es ſi< hier -- ſchließt die Möglichkeit nicht
aus, daß unglückliche Conjuncturen, welche die Privatſchulen oder
Lehrer betreffen, die ſtädtiſ<e Behörde außer Stande ſeßen, für die
Bildung der Jugend durch öffentliche Schulen genügend zu ſorgen.
| Die ſtädtiſche Behörde hat das Unſichere und Unzutreffende der
Lage auch richtig erkannt, und iſt deshalb mit anerkennungswerthem
Eifer bemüht, neue Communalſchulen zu errichten, von denen im
Jahre 1859 2 eröffnet ſind, während die Vollendung der dritten nahe
bevorſteht. Indeſſen iſt es ſelbſt dur< die Errichtung der beiden
genannten Schulen bei der raſch wachſenden Bevölkerung nicht ein-
mal ganz gelungen, den Jahre8szuwachs von ſchulpflichtigen Kindern
in ſtädtiſ<Gen Schulen unterzubringen, da zwar 971 Kinder mehr in
dieſelben aufgenommen ſind, aber do< no< 52 in Privatſchulen ge-
ſandt werden mußten. Ueberhaupt liegt gerade in dem außerordent-
lich ſ<nellen Wachſen der Bevölkerung der Reſidenz ein Hauptgrund,
weshalb die ſtädtiſchen Schulen zur Aufnahme der Kinder nicht aus-
reichend haben beſchafft werden können. Während im Jahre 1844'
die Stadt 11 Communalſ<hulen mit 86 Klaſſen beſaß, in welchen
incl. der Sonntagsſ<hulen 9,223 Kinder unterrichtet wurden, und
7,494 Kinder in 24 Privatſchulen, beträgt im Jahre 1858 die Zahl
der Communalſ<ulen 17 mit 169 Klaſſen und 13,010 Kindern; in
38 Privatſchulen erhalten 12,504 Kinder Unterricht. Die Geſammt-
koſten der Stadt für den Unterricht beliefen ſich
im Jahre 1844 auf 52,125 Thlr. 3 Sgr. 2 Pf.
dagegen
im Jahre 1858 auf 157,494 - 15 - 7 -
- welche ſim ziemlih zu gleichen Theilen auf die Communal- und
Privatſ<hulen vertheilen. Im Jahre 1859 belaufen ſich die Aus-
gaben auf circa 180,000 Thlr., wovon nach Abzug einer Ein-
nahme von eirca 30,000 Thlr. aus Sculgeld und ſonſtigen
Hebungen 150,000 Thlr. durc< die Stadt aufzubringen bleiben.
Dabei ſind für Erhöhung der ſtädtiſc<en Lehrergehalte und an
Gratificationen 4,730 Thlr., für Hülfslehrer und Lehrer an Privat-
ſchulen 5,200 Thlr. verwandt.
Spricht einerſeits die Höhe der Summe, welche die Stadt für
das Schulweſen aufbringt, und wovon die Hälfte für den freien Un-
terricht der Kinder in den Privatſ<ulen verwendet wird, ſelbſtredend