Full text: Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen - 1860 (2)

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Wenn auch vom geſeßlichen Standpunkte aus die Privatſchulen 
und Lehrer zu den ſtädtiſchen Behörden nur in einem privaten und 
perſönlichen Verhältniſſe ſtehen , ſo ſtreift ſich doc< dieſer Charakter 
des Perſönlichen ſachlich und factiſc<h dadurc) ab, daß dieſelben für 
Berlin eine Nothwendigkeit ſind, und ſo in eine nahe Analogie zu 
den Communalſc<hulen und Lehrern treten. 
Die gegenwärtige Lage der Elementarſchulen in Berlin -- denn 
nur um dieſe handelt es ſi< hier -- ſchließt die Möglichkeit nicht 
aus, daß unglückliche Conjuncturen, welche die Privatſchulen oder 
Lehrer betreffen, die ſtädtiſ<e Behörde außer Stande ſeßen, für die 
Bildung der Jugend durch öffentliche Schulen genügend zu ſorgen. 
| Die ſtädtiſche Behörde hat das Unſichere und Unzutreffende der 
Lage auch richtig erkannt, und iſt deshalb mit anerkennungswerthem 
Eifer bemüht, neue Communalſchulen zu errichten, von denen im 
Jahre 1859 2 eröffnet ſind, während die Vollendung der dritten nahe 
bevorſteht. Indeſſen iſt es ſelbſt dur< die Errichtung der beiden 
genannten Schulen bei der raſch wachſenden Bevölkerung nicht ein- 
mal ganz gelungen, den Jahre8szuwachs von ſchulpflichtigen Kindern 
in ſtädtiſ<Gen Schulen unterzubringen, da zwar 971 Kinder mehr in 
dieſelben aufgenommen ſind, aber do< no< 52 in Privatſchulen ge- 
ſandt werden mußten. Ueberhaupt liegt gerade in dem außerordent- 
lich ſ<nellen Wachſen der Bevölkerung der Reſidenz ein Hauptgrund, 
weshalb die ſtädtiſchen Schulen zur Aufnahme der Kinder nicht aus- 
reichend haben beſchafft werden können. Während im Jahre 1844' 
die Stadt 11 Communalſ<hulen mit 86 Klaſſen beſaß, in welchen 
incl. der Sonntagsſ<hulen 9,223 Kinder unterrichtet wurden, und 
7,494 Kinder in 24 Privatſchulen, beträgt im Jahre 1858 die Zahl 
der Communalſ<ulen 17 mit 169 Klaſſen und 13,010 Kindern; in 
38 Privatſchulen erhalten 12,504 Kinder Unterricht. Die Geſammt- 
koſten der Stadt für den Unterricht beliefen ſich 
im Jahre 1844 auf 52,125 Thlr. 3 Sgr. 2 Pf. 
dagegen 
im Jahre 1858 auf 157,494 - 15 - 7 - 
- welche ſim ziemlih zu gleichen Theilen auf die Communal- und 
Privatſ<hulen vertheilen. Im Jahre 1859 belaufen ſich die Aus- 
gaben auf circa 180,000 Thlr., wovon nach Abzug einer Ein- 
nahme von eirca 30,000 Thlr. aus Sculgeld und ſonſtigen 
Hebungen 150,000 Thlr. durc< die Stadt aufzubringen bleiben. 
Dabei ſind für Erhöhung der ſtädtiſc<en Lehrergehalte und an 
Gratificationen 4,730 Thlr., für Hülfslehrer und Lehrer an Privat- 
ſchulen 5,200 Thlr. verwandt. 
Spricht einerſeits die Höhe der Summe, welche die Stadt für 
das Schulweſen aufbringt, und wovon die Hälfte für den freien Un- 
terricht der Kinder in den Privatſ<ulen verwendet wird, ſelbſtredend
	        
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