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Sachsen,
Zusammenstellung der angenommenen Thegen, 337
Das 80gen. Probejahr kann nur dann Seinen Zweck (8. 8 2) erfüllen:
a) wenn dem Direktor und dem Fachlehrer die nötige Zeit bleibt; Sie Sind
daber, falls Probanden an der Anstalt Sind, angemegssen zu entlasten;
b) wenn der Direktor und der Fachlehrer zur Anleitung von Kandidaten ge-
neigt Sind; es empfiehlt sich daber, die Leistung der Ausbildung von
Kandidaten zu einer freiwilligen zu machen.
Eine Vermehrung der Seminarien unter einheitlicher Leitung von Schul-
direktoren iSt wünsgchenswert.
11. Thegen über einzelnes:
Der Kandidat ist bei Seinem Eintritt in die praktische Vorbildungszeit zu
vereidigen.
Der Eintritt in die Vorbildungszeit findet am besten Ostern statt; doch ist
der Michaelistermin zulässig.
Die Vorbildung erfolgt am besten an einer Vollanstalt (Klasse VI--1) mitt
Vorgschule.
Der Kandidat hospitiert in den ersten Wochen, bevor er sSelbst unterrichtet,
besonders in der Klasse, in welcher er Unterricht übernehmen goll.
Er hospitiert, nachdem er Selbst zu unterrichten begonnen, auch in anderen
Klassgen nach einem vom Direktor aufgestellten Plave.
Die Zahl der Unterrichtsstunden des Kandidaten beträgt gechs bis neun,
Die geeignetsten Klassen für den Unterricht des Kandidaten gind YV, IV;
demnach VI, UIII; doch ist die Beschäftigung des Kandidaten auch in OIII
und UI zulägsig.
Der Kandidat ist in der Regel nur in Solchen Gegenständen zu beschäftigen,
für die er die wisgenschaftliche Lehrbefähigung begitzt.
Der Unterricht des Kandidaten ist thunlichst auf wenige Klassen zu be-
Schränken, am. besten auf eine.
Am begten behält der Kandidat Seinen Unterricht ein volles Jahr, falls er
mit Beginn des Schuljahres eingetreten. Öfter als halbjährlich ist ein Wechgel
im allgemeinen unstatthaft. Die wiederholte Behandlung eines und desselben
Unterrichtsgegenstandes in dem Schuljahr ist nicht unzulässig.
Der Hauptleiter des Kandidaten ist -- abgesehen von Seminarien unter
Provinzial-Schulräten, wo es die letzteren Sind -- am besten der Direktor.
Doch kann auf geine Veranlasgung und mit Genehmigung der Behörde statt
Seiner auch ein anderer Angtaltslehrer die Aufgabe übernehmen.
Der Leiter hat besonders folgende Aufgaben:
a) Er begspricht mit dem Kandidaten die pädagogischen und didaktischen
Grundregeln, und zwar am besten Schon in der Zeit des bloſsen
Hogpitierens.
b) Er berät den Kandidaten in Seinen theoretischen Studien pädagogischer
und didaktischer Art. .
6) Er stellt ihm Themen zu kleinen Schriftlichen Arbeiten und bespricht die
letzteren mit ihm.
d) Er begucht ihn in geinen Stunden und gucht ihn in Befolgung der allge-
meinen pädagogisch-didaktischen Grundforderungen Sicher zu machen.
Die Hauptaufgabe des Fachlehrers ist die Anleitung und Überwachung des
Kandidaten in der methodischen Behandlung (Vorbereitung auf die Stunde,
Lehrgang in der Unterrichtsstunde, häusliche Aufgabe, Korrektur und dergl.)
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