Full text: Verhandlungen der ... Direktoren-Versammlung in der Provinz Sachsen - 6=32.1889 (6)

3 
8 
14. 
1. 
11, 
IV. 
VI. 
Zusammenstellung der angenommenen Thesen, 
des bestimmten Gegenstandes auf der bestimmten Klassenstufe unter Beach- 
tung der in den Vorklassen behandelten Pengen und im Angchluſs an das 
bestimmte Lehrbuch. 
Die Hauptaufgaben des Ordinarius gind: 
a) Bekanntmachung des Kandidaten mit dem, was zur „Klassenordnung" 
gehört, und Achtsamkeit darauf, daſs der Kandidat diesgelbe nicht willkür- 
lich abändert oder ihre Vernachlässigung geitens der Schüler duldet, 
v) Gelegentliche Besprechungen mit dem Kandidaten über Haltung und 
Fortschritte der Klasse im allgemeinen und einzelner Schüler, Unter- 
Stützung und Leitung des Studiums der Schülercharaktere. 
TIT. Thema: 
A. Schulfeste, 
Die höhere Schule hat das Recht und die Pflicht, der Öffentlichkeit einen 
Einblick in ihr inneres Leben zu gegtatten, 
1. um dabin zu wirken, daſs die zwiSchen Schule und Haus geteilte Er- 
ziehung der Jugend möglichst einheitlich gestaltet werde; 
2. um dahin zu wirken, daſs Vorurteile des Publikums a) gegen den Geist 
der Angtalt, b) gegen die Erziehungs- und Bildungsmittel dergelben be- 
Seitigt werden. 
Die höhere Schule hat als Korporative Gemeinschaft und in Rückgicht auf 
die Erziehung ihrer Schüler das Recht und die Pflicht, ihre eigenen Schul- 
feste zu feiern. 
Veranlasgungen zu Schulfesten gind: 
1. vaterländische und nationale, 
2. im Leben und der Gegchichte der Ansgtalt liegende (eigentliche Schulfeste), 
3. örtliche, wenn gsich in ihnen eine wertvolle Festidee ausspricht. 
Die gebotenen Schulfeste Sind: 
A. Regelmäſsige: 
1. Der Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers, das Sedanfest, bezügl. der 
Geburtstag des Landegherrn; 
2. die Entlassung der Abiturienten. 
B. Auſgerordentliche: 
1. Groſfse Gedenktage der vaterländischen Gegchichtes; 
2. Jubiläen der Angtalt und der Lehrer; 
3. Gedenktage grofser Männer des Schulorts. 
Sollen die Schulfeste erziehlich wirken, 80 Sind die folgenden Bedingungen 
zu beobachten: 
1. Die Festidee muſs wertvoll Sein. 
2. Die Schulfeste Sind von allen Schülern gemeingam zu feiern und daher 
für diese wie für die Lehrer obligatorisch, 
3. Die Festidee muſs in den PFestmitteln einen würdigen und zweckent- 
Sprechenden Ausdruck finden. 
Nur wenn weises Maſs gehalten wird 
1. in der Zahl der Schulfeste: 
2. in der Wahl und Menge der Fest- und Unterhaltungsmittel; 
3. in der zur Fegtfeier zu bewilligenden Schulfreiheit, 
können die Feste erziehlich wahrhaft 8egensreich wirken.
	        
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