Full text: Verhandlungen der ... Direktoren-Versammlung der Provinz Schleswig-Holstein - 10=83.1911 (10)

1. Wie läßt Sich die Forderung der Lehrpläne erfüllen, daß der Religionsunterricht etc.? Ber. 9 
aber: „Wie ist . .. . die Forderung zu erfüllen“, will also offenbar auch 
im einzelnen deutliche Fingerzeige, Beispiele usw. dafür haben, wie das 
Inbeziehungsetzen näher zu gestalten ist. Es wird ich im wesgentlichen 
darum handeln, aufzuzeigen, wer diese Tätigkeit ausüben Soll, ob nur 
der Religionslehrer, oder ob auch die Lehrer der für die Beziehungen in 
Betracht kommenden Lehrgegenstände daran mitzuarbeiten haben; ob 
der bisherige Betrieb des Religionsunterrichts vielleicht reform- 
bedürftig erscheint, um die Anknüpfung der gewünschten Beziehungen 
von gich aus zu erleichtern; ferner auf welchen Klassenstufen und bei 
welchen Gelegenheiten eine Verknüpfung am passendsten und un- 
gezwungensten eintreten kann. Es erübrigt Schließlich noch die Frage, 
ob vielleicht die Schule als Ganzes irgendwie mitzuwirken die Mög- 
lichkeit oder die Pflicht hat. - 
Es wird allgemein anerkannt, daß das Verlangen der Lehrpläne an 
den Religionslehrer große geistige Anforderungen Stellt, mag man 
nun die Erfüllung ihm allein zuschreiben oder auch auf das gesamte Kol- 
legium verteilen. Ein Bericht (Schleswig, Mitbericht) verlangt Sogar, 
daß der Religionslehrer von Unterrichtsstunden entlastet werde, um sich 
für geine außerordentliche Aufgabe besser vorbereiten und wisSenschait- 
lich auf dem laufenden erhalten zu können, ein Wungch, der allerdings 
von der Konferenz mit allen gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt 
wird. Der Religionslehrer muß ein Mann Sein, der nicht nur in Seinem 
eigenen Fach nach allen Seiten hervorragend Bescheid weiß, Sondern auch 
eine umfassende Allgemeinbildung besitzt, einmal in den übrigen ethischen 
Fächern, der Geschichte, der klassischen und deutschen Literatur, vor 
allem aber auch in der philosophischen Grundlegung (Kant) und auf dem 
Gebiet der Weltanschauungsfragen. Gerade hier muß er „das Neueste“ 
wisgen, wenn er nicht in den Augen der Schüler für rückständig gelten 
will. Ein Bericht betont, daß mehr für die Fortbildung der Religionslehrer 
getan werden müsse. Aber nicht allein an Seine intellektuelle Seite werden 
außerordentliche Anforderungen gestellt, er muß auch mehr als Jeder 
andere von Seinem Stoffe geistig ergriffen ein. Er hat die moralischen 
Forderungen, die er an geine Schüler stellt, natürlich selbst zu erfüllen; 
er muß von der Wahrheit dessen, was er lehrt, durchdrungen und erfüllt 
Sein; nur eine von dem Gegenstand begeisterte, charaktervolle Persön- 
lichkeit kann die gewünschte Wirkung auf die Schüler ausüben. Mehr- 
fach heißt es: die Pergönlichkeit des Lehrers ist das Wichtigste; die Haupt- 
Schwierigkeit liegt nicht im Stoff, Sondern in der Persönlichkeit. 
Der Religionslehrer muß aber auch imstande Sein, die Äußerungen 
des menschlichen Seelenlebens, die der Schüler in den anderen ethischen 
Fächern kennen lernt, zusammenzufasgen, nach ihrem Werte zu beur-
	        
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