Um 12 Uhr beginnt die Beratung über das nur zur mündlichen
Behandlung bestimmte Thema:
Wie ist die Schleswig-holsteinische Gechichte in den Lehr-
pian der höheren Schulen der Provinz einzugliedern?
Vorgitzender: Provinzialschujrat Prof. Latrille.
Berichterstatter: Gymnagialdirektor Prof. Krumm - Glückstadt.
Sohriftführer: Gymnasgialdirektor Prof. Petergen - Wandsbek und Realschuldirektor Prof.
Dr. Berg - Eckernförde.
Der Berichterstatter hatte folgende Leitsätze aufgestellt :
Leitzätze.
I. Die Behandlung der gschleswig-holsteinischen Gegschichte auf den höheren Schulen
der Provinz Schleswig-Holstein ist bei der Unkenntnis der Schüler auf diesem Gebiet
aus pädagogischen, wissgenschaftlichen, praktischen Gründen dringend erforderlich.
11. Die Eingliederung der schleswig-holsteinischen Gegschichte in den Lehrplan geschieht
in folgender Weise:
1. Es ist eine gelegentliche und eine systematische Unterweisung notwendig.
2. Die gelegentliche Unterweisung erfolgt im Zusammenhang und im Rahmen
des Fachunterrichts: |
a) im außergeschichtlichen Unterricht. Dafür kommen in Betracht:
1. der deutsche: VI--I1V: Sagen; IIL: geschichtliche Einzelerzählungen
in Prosa und Dichtung; 1: Literaturgeschichte (Klopstock, Schiller,
Hainbund);
2. der geographische: Lokale Sage und Gegschichte in VI und IH a;
3. der Religionsunterricht: MisSion und Reformation ;
4. der lateinische: Tacitus Germania.
b) im Unterricht in der deutschen Gegchichte in III und 1 zur Veran-
Schaulichung und Erweiterung des dort Gegebenen.
(Vorgeschichte, Wikinger, Mission, Dannewirke, Bornhöved, Ver-
einigung mit Dänemark, Hemmingstedt, Heinrich von Zütphen.
30 jähriger, Schwedisch-polnischer, nordischer Krieg.) b.
3. Der 8systematische Unterricht setzt ein in ILb und I mit der gschleswig-hol-
Steinischen Erhebung 1848 und gibt eine zusammenfasgende Darstellung der
Entwicklung der schleswig-holsteinischen Geschichte mit Beschränkung auf
das für das Verständnis der schleswig-holsteinischen Frage Wegentliche.