Full text: Verhandlungen der ... Direktoren-Versammlung der Provinz Schleswig-Holstein - 10=83.1911 (10)

Um 12 Uhr beginnt die Beratung über das nur zur mündlichen 
Behandlung bestimmte Thema: 
Wie ist die Schleswig-holsteinische Gechichte in den Lehr- 
pian der höheren Schulen der Provinz einzugliedern? 
Vorgitzender: Provinzialschujrat Prof. Latrille. 
Berichterstatter: Gymnagialdirektor Prof. Krumm - Glückstadt. 
Sohriftführer: Gymnasgialdirektor Prof. Petergen - Wandsbek und Realschuldirektor Prof. 
Dr. Berg - Eckernförde. 
Der Berichterstatter hatte folgende Leitsätze aufgestellt : 
Leitzätze. 
I. Die Behandlung der gschleswig-holsteinischen Gegschichte auf den höheren Schulen 
der Provinz Schleswig-Holstein ist bei der Unkenntnis der Schüler auf diesem Gebiet 
aus pädagogischen, wissgenschaftlichen, praktischen Gründen dringend erforderlich. 
11. Die Eingliederung der schleswig-holsteinischen Gegschichte in den Lehrplan geschieht 
in folgender Weise: 
1. Es ist eine gelegentliche und eine systematische Unterweisung notwendig. 
2. Die gelegentliche Unterweisung erfolgt im Zusammenhang und im Rahmen 
des Fachunterrichts: | 
a) im außergeschichtlichen Unterricht. Dafür kommen in Betracht: 
1. der deutsche: VI--I1V: Sagen; IIL: geschichtliche Einzelerzählungen 
in Prosa und Dichtung; 1: Literaturgeschichte (Klopstock, Schiller, 
Hainbund); 
2. der geographische: Lokale Sage und Gegschichte in VI und IH a; 
3. der Religionsunterricht: MisSion und Reformation ; 
4. der lateinische: Tacitus Germania. 
b) im Unterricht in der deutschen Gegchichte in III und 1 zur Veran- 
Schaulichung und Erweiterung des dort Gegebenen. 
(Vorgeschichte, Wikinger, Mission, Dannewirke, Bornhöved, Ver- 
einigung mit Dänemark, Hemmingstedt, Heinrich von Zütphen. 
30 jähriger, Schwedisch-polnischer, nordischer Krieg.) b. 
3. Der 8systematische Unterricht setzt ein in ILb und I mit der gschleswig-hol- 
Steinischen Erhebung 1848 und gibt eine zusammenfasgende Darstellung der 
Entwicklung der schleswig-holsteinischen Geschichte mit Beschränkung auf 
das für das Verständnis der schleswig-holsteinischen Frage Wegentliche.
	        
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