Full text: Schulblatt für die Provinz Brandenburg - 2.1837 (2)

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insbeſondere vorzugsweiſe fähig und geſchiät iſt, aneigne, und 
mache es dann jedem Seelſorger uns jedem Religionslehrer zur 
Pflicht, ſich mit der Unterweiſung der in ſeinem Amtsbezirte le- 
benden Taubſtummen unmittelbar zu befaſſen. 
Hierbei tritt außer der Wirkſamkeit der Regierungen noth- 
wendig auch jene der geiſtlichen Oberbehörden ein. Das Studium 
der Taubſtummen - Bildungswiſſenſ<aft, welche ihrem Weſen und 
ihrer Tendenz nach ohnehin in das Gebiet der theologiſchen Stu- 
dien gehört, müßte an allen Univerſitäten, in allen theologiſchen 
Lehranſtalten und in allen Schullehrerſeminarien eingeführt wer- 
den: Zu dieſem Ende müßte von jeder theologiſchen Lehranſtalt 
ein dazu vorzüglich qualificirtes Individuum angewieſen werden, 
ſich für die Lehrkanzel dieſes Faches vorzuhereiten, und eine oder 
die andere, dur< ihre vorzüglichen Leiſtungen bekannte, Tqubſtum- 
men-Bildungsanſtalt beſu<en, um die Grundſäße des Verfahrens 
denkender und erfahrener Lehrer bei dieſem Unterrichte in der 
Anwendung zu ſehen, und dann über dieſen Gegenſtand öffentliche 
Vorträge, ſowohl für die Theologen, als auch für die S<ullehr- 
amts-Candidaten halten zu können. In der Folge könnte dieſes 
Studium als das, was es folgerichtig iſt, nämlich als integriren« 
der Theil der Pädagogik, Didaktik, Methodik,-Katechetik-und-Pa: 
ſtoraltheologie behandelt, und die Vorträge darüber den Profeſſoren der 
genannten Gegenſtände, wenn ſie ſich dazu qualificirt haben, zu- 
getheilt werden. Die Frequentation der Vorträge über den Taub- 
ſtummen-ÜUnterriht müßte für alle Candidaten der Theologie im 
lebten Studienjahre obligat ſein, und ſie müßten ſih daraus am 
Schluſſe des leßten Semeſters einer Prüfung unterziehen. 
Bei den irrigen Vorſtellungen, die man ſich von den Schwie- 
rigkeiten des- Taubſtummen-Unterrichts, beſonders von der Geber- 
denſprache, in8gemein macht, iſt es nöthig zu bemerken, daß die - 
mit der Erlernung mehrerer anderer Sprachen belaſteten Theolo- 
gen dur< dieſes ueue Studium in ihren übrigen Obliegenheiten 
nicht ſehr behelliget werden; denn die natürliche Geberdenſprache 
iſt niht, wie conventionelle Sprachen, Sac<he.des Gedächtniſſes, deren 
wiſſenſchaftliche Erlernung großen Zeit- u. Mühenaufwand erfordert,
	        
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