Full text: Schulblatt für die Provinz Brandenburg - 2.1837 (2)

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und Züllihan, 1837. Verlag v. Albert Eiſſenhardt. S. 156. 
8. Preis 123. Sgr. 
7) Sculgeſänge für Gymnaſien und größere Lehranſtalten, ge- 
ſammelt und heransgegeben von G. Döring. Erſter Curſus, 
auch für Glementarſchulen hrauchbar. Zweite vermehrte Auf-/ 
lage. Ladenpreis 22x Sgr. Danzig bei Anhuth. S. 100. 4. 
Die Sammlung enthält. zuerſt 23 zweiſtimmige Geſänge für 
Sopran und Alt, welche recht zwe&mäßig ausgewählt ſind; dann 
folgen 19 dreiſtimmige Geſänge, ebenfalls zwe>&mäßig; nur wäre 
es gut geweſen, bei einigen derſelben anzugeben, ob die tieſſte 
Stimme Alt oder Tenor ſein ſoll; für den Tenor, wie man ihn 
gewöhnlich auf Gymnaſien findet, ſiegt manches zu "hoch, und wie- 
derum für eine Altſtimme etwas tief. Dann folgen fünfzig vier- 
ſtimmige Geſänge, meiſt Lieder, zum Schluß einige längere Ge- 
ſänge und die Chöre der Liturgie, als Zugabe mehrere Ganons. 
Die Componiſten ſind Nägeli, Fr. Schneider, Gläſer , Mühling, 
Herder, Dorn, Kuhlau, Rink, Methfeſſel, Klein, Verner, der Her- 
ausgeber, und von älteren Componiſten, Reichardt, I. A-P. Schulz, 
A. Weber Die Mehrzahl der-vierſtimmigen Lieder iſt ernſthaft; 
es. wären,“ Jowohl zur Uebung im Vortrag, als auch im Allge- 
meinen, mehr muntere, bewegte Lieder zu wünſchen. Denn man 
muß doh annehmen, daß ein vierſtimmiger Chor, der fähig iſt, 
dieſe Lieder zu ſingen, auc anderweitig mit ernſthaften Stüden, 
Chorälen und eigentlich geiſtlichen Muſikſtüken beſchäftigt wird, 
ſo daß Lieder der Art, wie die Mehrzahl in dieſer Sammlung, mehr 
zur Abwechſelung und Erholung, als zur beſtändigen Uebung | ge 
hraucht werden. Die Texte ſind faſt alle der jugendlichen Faſ- 
ſungskraft angemeſſen, wiewohl auch ſie das eben Bemerkte trifft, 
daß eine größere Anzahl jugendlich heiterer und munterer wün« 
ſchenswerth wäre. 
Berichtigung. 
Die Verfügung des &. Scul-Kollegii vom 14. Oktober 
1837 iſt S. 455 ſo abgedru>t worden, wie ſie an den Direktor 
des hieſigen Seminars für Stadtſchulen ergangen iſt. Aus dem 
Jnhalt der Verfügung ergiebt ſich jedoch von ſelbſt, daß die in 
dem Seminar zu Potsdam gebildeten Lehrer nur mit Zuſtim- 
mung der dortigen Königl. Regierung, und die in den Seminaren 
zu Neu-Zelle und Alt-Döbern gebildeten Lehrer nur mit 
Zuſtimmung der Königl. Regierung zu Frankfurt a. d. O. ihre 
erſte Anſtellung erhalten können. S hulz.
	        
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