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würdiger Selbſtſtändigkeit erſtärken, zu der Selbſtſtändigkeit,
die ſich ſelbſt die Schranken aufrichtet, innerhalb deren ſie ſich
bewegt, und durch die Bewegung ſich fräſtigt,
K, Bormann.
3.
Statut für die Piſchon'ſche Venſions-Stiftung für
Volks- und EClementar-Sehullehrer,
Nächſter Hauptzwe>& der Stiftung.
S. 1. Die Stiftung bezweckt, in Berlin wohnhaft und bei
Berliniſchen Schulen wirkſam geweſenen geprüften und unbe-
ſcholtenen Schulvorſtehern und Lehrern an Volks- und Ele-
mentarſchulen, wenn ſie durch Krankheit oder Alter ihr Lehr-
amt aufzugeben gezwungen und hülfsbedürftig ſind, eine ihren
Verhältniſſen angemeſſene lebenslängliche Penſion zuzuwenden.
Weitere Aufgabe der Stiftung,
5. 2, Vorbehaltlich dieſes Hauptzwees ſtellt ſich die Stif-
tung zur weiteren Aufgabe, wenn ihre Mittel zureichen, auch
die Wittwen und Waiſen der oben bezeichneten Volks- und
Elementarſchullehrer fräftigſt zu unterſtüben.
Nicht Glaubensbekenntniß, ſondern Würdigkeit wird berückſich
tiget.
S. 3. Es wird ausdrüclich beſtimmt, daß bei den nach
S. 1. und 8. 2. zu bewilligenden Penſionen und Unterſtüßun-
gen gar nicht auf das Glaubensbefenntniß, ſondern allein auf
die Würdigfeit und Bedürftigkeit der zu Unterſtüßenden Rüc-
ſicht genommen werden ſoll.
Höhe und Zahlung der Penſion.
S. 4. Die Penſionen betragen 60 Thaler bis 200 Tha-
Jer jährlich nach der Bedürftigkeit der Penſionaire und der Zah-
Jungsfähigkeit der Kaſſe. Sie werden gegen beglaubigte Atteſte
und Quittungen in Berlin und zwar monatlich im Voraus