Full text: Schulblatt für die Provinz Brandenburg - 21.1856 (21)

1. 
Was wird von dem Geiſtlichen verlangt, damit er 
den Segen der Regulative vom 1., 2. und 3. Ok- 
tober 1854 der Schule zuwende? 
(Vortrag gehalten in der Niederlauſiter 
Paſtoral-Conferenz.) 
Das Thema ſett voraus und bezeugt, daß Gott ver Herr 
in den Regulativen und vurch dieſelben ſeiner Kirche eine evAo- 
»io, zveVuarrbm dargereicht hat und darreiht. Jedem evAopely 
Gottes gegenüber tritt ein doppeltes menſchliches eVdopetv, Dies 
Segnen für den geſchenkten und gläubig aufgenommenen Segen 
beſteht einmal im Loben und Preiſen für die Segensgabe 
(eÜAopnT Og 6 2203 =-- 0Ö gVAOPNDOS TUGS 7%. 7. A, Epheſ. 1.) 
und ſodann darin, daß die Geſegneten Vermittler der Segensgabe 
für Andre im Weitergeben werden. 
Somit haben die Diener der Kirche, die Geiſtlihen, vor dem 
Herrn ihr Lob und Dankopfer für die Segens8gabe der Regula- 
tive darzubringen und den Segen der Negulative der ihnen an- 
vertrauten Schule zu vermitteln oder zuzuwenden. 
Indem aber das Thema nicht lautet; was foll die Geiſt- 
limfeit thun, ſondern was wird von dem Geiſtlichen verlangt, 
beabſichtigte wohl das Moderamen durch dieſe Formulirung die 
Grage für uns zu einer Gewiſſensfrage zu machen. Jeder von 
uns ſoll ſich gegenüber dem Segen der Regulative ſeinex indivi- 
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