360 Amtlicher Teil
ein eingehend begründeter Antrag auf Berückſichtigung dieſer
Kinder beizufügen.
Hiernach iſt unter entſprechender Beachtung der Anmerkung 5
auc< zu verfahren, wenn Kinder im Laufe des Schuljahres das
24. Lebensjahr vollenden.
7. Sobald Veränderungen eintreten, iſt erneut eine Er-
flärung nach dieſem Vordru> vorzulegen. Vordrucke dieſer
Erklärungen ſind beim Schulleiter erhältlih. Jſt das Schulgeld
troß eingetretener Veränderung in der bisherigen Höhe ent-
richtet, ſo wird der Unterſchiedsbetrag nachgefordert oder er-
ſtattet. Eine Erſtattung ſindet jedoch nur ſtatt, wenn die Ver-
änderung innerhalb eines Monat3 nach dem Tage angezeigt
worden iſt, an dem ſie eingetreten iſt. Erfolgt die Anzeige
verſpätet, ſo iſt der Erſtattungsanſpruch um ſo viele Monate
des Schuljahres verwirkt, als die Veränderungsanzeige ver-
ſpätet eingegangen iſt. Angefangene Monate werden hierbei
al3 volle gezählt.
Volksbildung
a) Für das Reih
327. Gewährung von Freiſtellen an ehemalige
Schüler einer Nationalpolitiſchen Erziehungs-
anſtalt, die ſich an einer Kunſthochſchule für
den Beruf eines künſtleriſchen Studienrats
vorbereiten.
Entſprechend einer für die preußiſchen Uni-
verſitäten dur< den abſchriftlich beiliegenden Erlaß
vom 23. Januar 1939 -- WA 2894/38 WL,
E IN, E VIIa -- getroffenen Regelung wird
beſtimmt, daß bis auf weitere3 auch bei den Hoch-
Ihulen für Muſikerziehung und Kirchenmuſik ſowie
für Kunſterziehung in Berlin und bei der Kunſt-
akademie in Düſſeldorf ehemalige Angehörige einer
Nationalpolitiſchen Erziehungsanſtalt, die vom
Sommerſemeſter 1939 ab das Studium zur Vor-
bereitung auf die Prüfung ſür das künſtleriſche
Lehramt (Muſik und bildende Kunſt) auſnehmen,
durc< Gewährung von Freiſtellen innerhalb der
Freiſtellenanteile der genannten Hochſchulen von
der Zahlung der Gebühren (Unterricht8- und
Einſchreibgebühren) befreit werden.
Berlin, den 19. Mai 1939,
Der Reichsminiſter
für Wiſſenſchaft, Erziehung und Volksbildung.
Im Auftrage: Kuniſd<.
An
die Herren Direktoren der Hochſchulen für Muſik-
erziehung und Kirchenmuſik, für Kunſterziehung
in Berlin, der Kunſtakademie in Düſſeldorf
(durh den Herrn Regierungspräſidenten als
Kurator, daſelbſt),
den Herrn Direktor dex Hochſchule für Muſik in
Köln (dur< den Herrn Oberpräſidenten in
Koblenz als Staats8kommiſſar). Abſchrift zur
gleichmäßigen weiteren Veranlaſſung.
die Herren Direktoren der Vereinigten Staats-
ſchulen für freie und angewandte Kunſt in Berlin,
der Hochſchule für Muſik in Berlin, der Hoch-
ſchule für Muſik in Frankfurt a. M. (dur<h den
Herrn Oberpräſidenten in Kaſſel als Staats-
kommiſſar) und den Herrn Leiter der Staatlichen
Meiſteratelier8 für die bildenden Künſte in
Königsberg (dur< den Herrn Oberpräſidenten
daſelbſt). Abſchrift zur Kenntni3nahme.
die Hochſchulinſtitute für Muſikerziehung und
Kirchenmuſik bei den Univerſitäten in Königsberg
und Breslau (dur< die Herren Univerſitäts-
kuratoren daſelbſt). Abſchrift zur KenntniSnahme.
die Unterrichtsverwaltungen der Länder (ohne
Preußen) mit Kunſthochſchulen (Muſik und
bildende Künſte) in Bayern, Württemberg,
Sachſen, Thüringen, Baden und Bremen. Ab-
ſchrift überſende ic< unter Bezugnahme auf den
Erlaß vom 23. Januar 1939 -- W A 2894/38
WL, E II, E VII -- zur Kenntnisnahme. Im
Einverſtändnis mit dem Herrn Reichsminiſter
der Finanzen erſuche ich um gleichmäßige weitere
Veranlaſſung für die Kunſthochſchulen.
den Herrn Reichsſtatthalter in Öſterreich (Miniſterium
für innere und kulturelle Angelegenheiten) in
Wien (durc< den Herrn Reichskommiſſar). Ab-
ſchrift überſende ich zur KenntniSnahme und
gleichmäßigen weiteren Veranlaſſung.
die Reichsſtudentenführung in München. Abſchriſt
zur Kenntni8nahme.
Va 239 WA, EId, EIN E VIIa
(RMinAmtsblDtſchWiſſ. 1939 S. 360.)
x
Anlage.
Betrifft: Gebührenerlaß für ehemalige An-
gehörige einer Nationalpolitiſ<en Erziehungs-
anſtalt, die Lehrer an Höheren Schulen werden
wollen.
Denjenigen Jungmännern einer National-
politiſchen Erziehungsanſtalt, die künftig Erzieher
an Nationalpolitiſchen Erziehungsanſtalten oder
Lehrer an Höheren Sc<hulen werden wollen, habe
ich in Ausſicht geſtellt, daß ſie für die Dauer ihres
Hochſchulſtudiums von der Zahlung der Hoc<hſchul-
gebühren befreit ſein ſollen. |
Dementſprechend genehmige ich bis auf weiteres,
daß ehemaligen Angehörigen einer National-
politiſ<en Erziehungsanſtalt, die vom Sommex-
ſemeſter 1939 ab das Studium für das höhere
Lehramt aufnehmen, ganzer Gebührenerlaß außer-
halb des Rahmens der Gebührenerlaßordnung und
ohne Anrechnung auf die Gebührenerlaßhöchſtſumme
bewilligt wird.
I<h erſuche, gegebenenfalls das Weitere ent-
ſprechend zu veranlaſſen. .
Das finanzielle Ergebnis dieſer Maßnahme iſt
mir jeweil3 bei Einreichung der Nachweiſung gemäß
meinem Runderlaß vom 6. Oktober 1937 =- WA
2012 KI -- mit anzuzeigen.
Berlin, den 23. Januar 1939.
Der Reichsminiſter
für Wiſſenſchaft, Erziehung und Volksbildung.
R uſt.
An die Herren Rektoren der preußiſchen Univerſi-
täten. =“- Abſchrift zur KenntniSnahme an die