422 Amtlicher Teil
401. Volkskartei.
Nac< dem Runderlaß des Herrn Reichs-
miniſters des Innern vom 3. Juli 1939 --- Pol.O.-
Vu R. 14g (7 a) 149/39 --- (RMBliV. Nr. 28
S. 1420 ff.) iſt in der Zeit vom 13. bis 19. Auguſt
1939 die Ausfüllung der Volkskartei durch die Be-
völkerung herbeizuführen. Da den Volkskartei-
behörden vielfach nicht genügend Hilfskräfte zur
Verfügung ſtehen werden, iſt zu erwarten, daß
auch an die Lehrerſchaft mit dem Wunſche heran-
getreten wird, bei der Durchführung dieſer Auſgabe
behilflich zu ſein. J< zweifle nicht, daß ſich die
Lehrer hierzu gern bereit finden werden, und
erfläre mich mit der Inanſpruchnahme der Lehrer
einverſtanden, ſoweit der Unterrichtsbetrieb dadurch
nicht geſtört wird. |
Dieſer Erlaß wird nur im RMinAmtsbl.
Dtſc<Wiſſ. veröffentlicht.
Berlin, den 27. Juli 1939.
Der Reichsminiſter
für Wiſſenſchaft, Erziehung und Volksbildung.
Im Auftrage: Holfelder.
An die Unterrichtsverwaltungen der Länder (aus8-
ſchließlich Oſtmark und Reichsgau Sudetenland),
den Herrn Reich8skommiſſar für das Saarland
in Saarbrücken und die Herren Regierungs-
präſidenten in Preußen (Regierungspräſident
Pots8dam nachrichtlich). -- E IIb 364/39 Z IIa,
(RMinAmtsblDtſc<Wiſſ. 1939 S. 422.)
402, Störungen des Schulbetriebes durch
Sammlungen und außerſchuliſche Veranſtal-
| tungen.
T< bringe meinen Runderlaß vom 17. Mai 1935
(RMinAmtsblDtſch Wiſſ. S. 230) über Störungen
des Schulbetriebes dur< Sammlungen und außer-
ſchuliſche Veranſtaltungen hiermit nachdrücklich in
Erinnerung. I< erſuche, in jedem Falle, in
dem Wünſche auf Durchführung einer Sammlung,
Vertrieb von Zeitſchriften oder ſonſtigen Gegen-
ſtänden in den Schulen, Veranſtaltung von Vor-
trägen uſw. an Sie oder :an die Schulen heran-
getragen werden, einen ſtrengen Maßſtab an-
zulegen und ſich keinesfalls durch Beeinſluſſung
von irgendeiner Seite anders beſtimmen zu laſſen.
„zu Zweifelsfällen iſt mir v o r Ihrer Entſcheidung
zu berichten. Die Zuläſſigkeit des Sculſparens
im Rahmen der hierüber ergangenen Erlaſſe bleibt
unberührt.
Dieſer Erlaß ergeht im Einvernehmen mit dem
Stellvertreter des Führers.
Berlin, den 2. Juni 1939.
Der Reichsminiſter
für Wiſſenſchaft, Erziehung und Volksbildung.
In Vertretung: Zſchinbſc<.
An die Herren Oberpräſidenten, die Herren Re-
gierungspräſidenten, den Herrn Stadtpräſidenten
der Reichshauptſtadt Berlin, den Herrn Reichs8-
kommiſſar für das Saarland in Saarbrücken, die
Unterrichtsverwaltungen der Länder, den Herrn
Reichskommiſſar für die Wiedervereinigung OÖſter-
reihs mit dem Deutſchen Reiß und den
Herrn Reichskommiſſar für die ſudetendeutſchen
Gebiete. -- E IIIb 800 E Ila, EI, WR (b),
(RMinAmtsblDtſ|c< Wiſj. 1939 S. 422.)
403. Anforderung von Freiſtüc>en der für
Höhere Schulen genehmigten Lehrbücher.
Zum Bericht vom 12. Juni d. J38. -- 111 Gen.
882/39
Nach Vereinbarung mit der Arbeit8gemeinſchafſt
der Schulbuchverleger werden Freiſtüke von allen
für Höhere Schulen genehmigten Lehrbüchern auf
Anforderung den Unterricht3verwaltungen der
Länder, den Oberpräſidenten, Abteilung für höheres
Schulweſen, dem Stadtpräſidenten der Reichs8-
hauptſtadt Berlin, Abteilung für höheres Scul-
weſen, und dem Reichsfommiſſar für das Saar-
land zur Verfügung geſtellt. Eine weitere Aus-
dehnung der Lieferung von Freiſtücken iſt nicht
möglich.
Berlin, den 6. Juli 1939.
Der Reichsminiſter
für Wiſſenſchaft, Erziehung und Volksbildung.
Im Auftrage: Holfelder,
An den Herrn Stadtpräſidenten der Reich8haupt-
ſtadt Berlin (Abteilung für höheres Schulweſen)
in Berlin. -- Abſchrift zur Kenntnis an die
Unterrichtsöverwaltungen dex Länder (ohne
Öſterreich und Sudetengau), die Herren Ober-
präſidenten (Abteilung für höheres Schulweſen)
und den Herrn Reichskommiſſar für das Saar-
land in Saarbrücken. -- BE Ula 1418,
(RMinAmtsblDtſchWiſſ. 1939 S. 422.)
404, Reifeprüfung 1940 an Höheren Mädchen-
ſchulen, .
Oſtern 1940 legen an den Höheren Mädchen-
ſchulen zwei Jahrgänge, der eine nach neun und
Der andere nac< acht Schuljahren, die Reifeprüfung
ab. Mit Rückſicht auf die für die Schulen damit
verbundene Mehrarbeit ordne im an, daß die
Vorkehrungen für die Reifeprüſung des neunten
Jahrganges (Meldung zur Prüfung, Zulaſſung,
ſchriftliche Arbeiten uſw.) ſo zeitig zu treffen ſind,
daß die mündliche Reifeprüfung im Monat Januar
1940 abgelegt wird. I< erſuche, alles Weitere
zu veranlaſſen.
Für den achten Jahrgang bleibt es bei den
beſtehenden Beſtimmungen.
Berlin, den 7. Juli 1939.
Der Reichsminiſter
ſür Wiſſenſchaft, Erziehung und Volksbildung.
Im Auftrage: Holfelder.
An die Herren Oberpräſidenten (Abteilung für
höheres Schulweſen), den Herrn Stadtpräſidenten