Metadata: Demnach Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Leipzig bis auf Wiederrufen vergönnet, daß er Kinder annehmen, im lesen, schreiben, rechnen und der zum Christenthum nöthigen Wissenschaft ... informiren möge, so oft es verlanget wird ... hiernächst daß niemand ohne Unsern Vorbewust und Einwilligung, weder in noch vor der Stadt einiger in dem am 5ten Junii des 1711ten Jahres ergangenen Patents verbotenen Information sich anmaße wohl Acht haben, und wenn er dergleichen vermercket, Uns solches alsofort hinterbringen solle, zu welchen allen er sich ... verbindlich gemachet; Als ist ihm darüber dieser Schein ertheilet worden
Monograph
- Persistent identifier:
- 454857527
- Title:
- Demnach Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Leipzig bis auf Wiederrufen vergönnet, daß er Kinder annehmen, im lesen, schreiben, rechnen und der zum Christenthum nöthigen Wissenschaft ... informiren möge, so oft es verlanget wird ... hiernächst daß niemand ohne Unsern Vorbewust und Einwilligung, weder in noch vor der Stadt einiger in dem am 5ten Junii des 1711ten Jahres ergangenen Patents verbotenen Information sich anmaße wohl Acht haben, und wenn er dergleichen vermercket, Uns solches alsofort hinterbringen solle, zu welchen allen er sich ... verbindlich gemachet; Als ist ihm darüber dieser Schein ertheilet worden
- Subtitle:
- Sign. Leipzig den
- Urheberkörperschaft:
- Leipzig
- Document type:
- Monograph
- Publication year:
- 1711
- Place of publication:
- [S.l.]
- Language:
- German
- Scope:
- [2] Bl.
- Collection:
- Drucke - 18. Jahrhundert
- Fußnote:
- Ohne Titelbl., Hauptsacht. ist Textanfang
- Satzspiegel: 18,2 x 15,5 cm
- In Fraktur
- Access restriction:
- Open Access
Chapter
- Title:
- Demnach Wir Bürgermeister ...
- Document type:
- Monograph
- Structure type:
- Chapter
- Collection:
- Drucke - 18. Jahrhundert
- Access restriction:
- Open Access